Regierung beantwortet Interpellation zur finanziellen Situation im Rentenalter

Die Beantwortung der Interpellation zur finanziellen Situation im Rentenalter liefert Zahlen und Fakten darüber, ob und in welchem Ausmass es Altersarmut in Liechtenstein gibt.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Februar 2019 die Beantwortung der Interpellation zur finanziellen Situation im Rentenalter zu Handen des Landtages verabschiedet. Die Abgeordneten Günter Vogt, Manfred Kaufmann, Christoph Wenaweser, Frank Konrad, Gunilla Marxer-Kranz, Violanda Lanter-Koller, Mario Wohlwend und Thomas Vogt hatten die Interpellation am 4. Juni 2018 eingereicht. Die Regierung wurde darin eingeladen, verschiedene Fragen zu Art und Ausmass von Altersarmut in Liechtenstein zu beantworten.

Armutsquote der letzten zehn Jahre konstant
In der Interpellationsbeantwortung zeigt die Regierung unter anderem die Entwicklung für den Bereich Ergänzungsleistungen zu Altersrenten und Hinterlassenenrenten der letzten 10 Jahre auf. Daraus ist vor allem ersichtlich, dass sich die Entwicklung der Armutsquote, gemessen an der Bezügerquote von Ergänzungsleistungen der AHV-Rentner, kaum verändert hat. Bei der Beurteilung von Armut im Alter und Ruhestand konnte die Regierung insgesamt keinen „Trend“ feststellen, sondern eine Konstanz.

Betreffend die Vermögenslage der Bezüger von Ergänzungsleistungen konnte insbesondere festgestellt werden, dass 74.1% der Bezüger von Ergänzungsleistungen ein Vermögen zwischen CHF 0 und CHF 50’000 bzw. 48% der EL-Bezüger ein Vermögen zwischen CHF 0 und CHF 10’000 besitzen. Des weiteren zeigt die Regierung auf, dass nur eine sehr geringe Anzahl von Rentnern auf Sozialhilfe neben den Ergänzungsleistungen angewiesen ist.

Abschliessend zeigt die Regierung auf, dass lediglich wenige Rentner von der aufgrund von Ausständen bei den Krankenkassen erfolgten Leistungssperre betroffen sind und dass der Anteil an von Leistungssperren betroffenen Personen mit dem Alter konstant abnimmt.