Liechtensteinische Staatsangehörige in UK behalten auch bei einem „no deal“ ihre Rechte

Die EWR/EFTA-Staaten haben mit UK ein Abkommen abgeschlossen, das die Rechte ihrer Bürger auch bei einem ungeordneten Austritt UKs aus der EU (no deal) schützt. Das bedeutet, dass EWR/EFTA-Staatsangehörige, die bereits in UK leben bzw. britische Staatsangehörige, die in Norwegen, Island oder Liechtenstein leben, weitgehend die gleichen Rechte haben wie bisher.

Dazu gehören neben dem Aufenthaltsrecht, auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Mit diesem Abkommen wird die Zusage der britischen Regierung, die Rechte der EWR/EFTA-Staatsangehörigen in UK in jedem Fall zu schützen, rechtlich abgesichert. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit, solange die im Abkommen definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die EWR/EFTA-Staaten haben sich bereits im Januar mit UK auf ein Austrittsabkommen geeinigt. Dieses Abkommen tritt aber nur in Kraft, wenn auch eine Einigung zwischen der EU und UK zu Stande kommt. Mit dem vorliegenden Abkommen, das bei einem no deal am 30. März 2019 in Kraft tritt, wird für liechtensteinische Staatsangehörige in UK auch in diesem Fall Rechtssicherheit geschaffen.

Liechtensteinische Staatsangehörige in UK sind neu verpflichtet, online ein Gesuch für einen neuen Aufenthaltsstatus zu stellen. Das Verfahren (EU Settlement Scheme) wird voraussichtlich am 30. März 2019 eröffnet. Liechtensteinische Staatsangehörige haben danach bis am 31. Dezember 2020 Zeit, ein Gesuch zu stellen. Wenn sich die EU und UK auf ein Austrittsabkommen einigen läuft die Frist sechs Monate länger bis 30. Juni 2021. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob man bereits eine Aufenthaltsbewilligung besitzt. Weitere Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie hier:
https://www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families