Uni Liechtenstein: Weiterbildungsseminar Recht am 14. Januar 2019

 

Schriftsätze im Verfahren vor
dem VGH und StGH¨

 

Vaduz – Mit dem Weiterbildungskonzept für Konzipientinnen und Konzipienten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bietet die Universität Liechtenstein eine fundierte und spezifische Weiterbildung für diesen Berufszweig an. Das Seminar zu Schriftsätzen im Verfahren vor dem VGH und StGH findet am 14. Januar 2019 an der Universität Liechtenstein statt.

Das halbtägige Seminar, welches vom Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (Prof. Dr. Francesco A. Schurr) veranstaltet wird, befasst sich mit dem liechtensteinischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Es ist von besonderer Wichtigkeit, eine Weiterbildung in diesen beiden Rechtsmaterien anzubieten, da nur beschränkt auf Literatur und Rechtsprechung einer Nachbarrechtsordnung zurückgegriffen werden kann. Experten-Knowhow Lic. iur. Andreas Batliner, Vorsitzender des Verwaltungsgerichtshofes, Vaduz, wird den Teilnehmenden die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof näherbringen.

Im Anschluss an eine kurze Pause wird Univ.-Prof. Dr. Peter Bussjäger, Mitglied des Staatsgerichtshofs und Universitätsprofessor in Innsbruck, die Beschwerde an den Staatsgerichtshof genau beleuchten.

Beide Vortragenden werden hierbei besonderes Augenmerk auf die Formerfordernisse, Fristen, Beschwerdegründe, Rüge- und Substantiierungspflichten, Anträge sowie Gerichtsgebühren und Verfahrenshilfe legen.

Raum für individuelle Fragen

Ziel des Seminars ist es, Konzipientinnen und Konzipienten eine Hilfe bei der Vorbereitung auf die liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung und Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie Juristinnen und Juristen eine Auffrischung der Rechtsmaterie zu bieten und sie auf den neuesten  Wissensstand zu bringen. Insoweit wird ein aktiver Diskurs mit den Teilnehmenden begrüsst.