Stellungnahme zur umfassenden Strafrechtsrevision verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2019 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten sowie des Naturschutzgesetzes verabschiedet. Die Vorlage soll im März vom Landtag in zweiter Lesung behandelt werden und in der Folge am 1. Oktober 2019 in Kraft treten.

Die umfassende Revision des liechtensteinischen Strafgesetzbuches wurde in der ersten Lesung im November des letzten Jahres vom Landtag ausdrücklich begrüsst. Lediglich zu einigen wenigen Bestimmungen wurden Fragen aufgeworfen. Diese betrafen insbesondere die Einführung der neuen Wertgrenzen, die Neufassung des Einbruchsdiebstahls, der neu konzipierte Untreuetatbestand sowie das Strafmass beim sexuellen Missbrauch von Minderjährigen. Mit der Stellungnahme werden diese Themenbereiche nochmals eingehend erörtert und die Sach- und Rechtslage ausführlich dargelegt.