Einheitliche Ausbildung für Richter und Staatsanwälte

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Januar 2019 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Staatsanwaltschaftsgesetzes verabschiedet. Kern der vorgeschlagenen Abänderung ist die einheitliche Ausgestaltung der Ausbildung zukünftiger Richter und Staatsanwälte.

Für die Ernennung zum vollamtlichen Richter bzw. zur Anstellung als Staatsanwalt ist es unter anderem notwendig, den richterlichen bzw. staatsanwaltlichen Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Im Rahmen dieses Vorbereitungsdienstes werden die Anwärter auf ihre Tätigkeit vorbereitet und sie erwerben dabei die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse.

Um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen und mehr Flexibilität in der Personalplanung zu erhalten, soll der staatsanwaltliche mit dem richterlichen Vorbereitungsdienst zusammengelegt werden. Dieser Vorbereitungsdienst dient dann der Ausbildung und Vorbereitung sowohl auf das Amt als Richter als auch als Staatsanwalt.

Infolge der Vereinheitlichung der Ausbildung zum Richter und zum Staatsanwalt werden auch die Ernennungsvoraussetzungen zum Richter und die Anstellungsvoraussetzungen zum Staatsanwalt identisch geregelt, sodass im Gegensatz zur geltenden Rechtslage die Anwärter nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes und Erfüllung weiterer Voraussetzungen sowohl als Staatsanwalt angestellt als auch als Richter bestellt werden können.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. März 2019.