Geldwäschereibestimmungen verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Januar 2019 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung in Zusammenhang mit der Revision der Geldwäschereibestimmungen verabschiedet. Die Stellungnahme soll vom Landtag im März in zweiter Lesung behandelt werden.

Durch diese Vorlage wird der Vortatenkatalog von § 165 StGB analog der österreichischen Rezeptionsgrundlage angepasst. Damit werden alle Straftaten mit einer Strafdrohung von mehr als einjähriger Freiheitsstrafe Vortaten zur Geldwäscherei. Die Stellungnahme der Regierung geht nochmals eingehend auf den neu konzipierten Geldwäschereitatbestand und dabei insbesondere auf die ersparten Steueraufwendungen als Vermögensbestandteil und damit als Tatobjekt einer Geldwäschereihandlung ein.

Mit dieser Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung trägt Liechtenstein den Anforderungen des FATF-Standards Rechnung und steigert dadurch die Effektivität der Strafverfolgung in diesem Bereich. Für die im Jahr 2020 angesetzte nächste Länderprüfung Liechtensteins werden damit die Voraussetzungen geschaffen, um zuvor aufgezeigte Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäscherei zu beseitigen.