Information des Bürgermeisters, Vaduz

Organisationsentwicklung Gemeinde Vaduz, Ergebnisbericht

Ausgangslage
Die Gemeindeverwaltung Vaduz hat die Firma BFL Unternehmensberatung im Juni 2018 beauftragt, eine Organisationsanalyse der Gemeindeverwaltung durchzuführen. Mit dem Projekt wurden folgende Ziele verfolgt.

  • Verbesserung der Steuerungsfähigkeit
  • Sicherung der Zukunftsfähigkeit
  • Erhöhung der Flexibilität
  • Weiterentwicklung der Dienstleistungs- und Serviceorientierung

Kernziel des Projektes war es, verschiedene Varianten der Aufbauorganisation zu entwickeln und diese hinsichtlich Stärken, Schwächen, Risiken und Voraussetzungen zu bewerten. Zudem sollen gemeinsam mit den Führungskräften Potentiale und Entwicklungsreserven innerhalb der Gemeindeverwaltung identifiziert und Massnahmen abgeleitet werden.

Die Projektarbeiten sind nun abgeschlossen und die Ergebnisse liegen in Form eines Berichtes vor. Es wurden drei Varianten zur strukturellen Weiterentwicklung der Aufbauorganisation entwickelt und durch die Projektbeteiligten bewertet. Zusammenfassend wird die Umsetzung der Variante 3 empfohlen.

Antrag
Der Gemeinderat sprich sich für die Variante 3 aus und beauftragt die sofortige Umsetzung. Die Gemeindeverwaltung erarbeitet einen detaillierten Projektplan und leitet die Massnahmen ein (Organisation Kanzlei, Vorbereitung Integration Rheinpark Stadion in den Werkbetrieb, Anpassung Arbeitsverträge, Anpassung Organigramme, Vorbereitung Stellenausschreibungen Leitung „Bauen und Technik“).

Beschluss
Gemäss Antrag angenommen, 11 Ja-Stimmen / 12 Anwesende

 

Einmaleinlage in die LLB Vorsorgestiftung

Rückblick
Mit Wirkung ab 1. Januar 2005 vollzog die Gemeinde Vaduz den Wechsel von der Basler Versicherung zur LLB-Vorsorgestiftung. Ein Kontokorrentsaldo bei der Basler Versicherung von rund CHF 125’000.00 zugunsten der Gemeinde Vaduz wurde auf Antrag der damaligen Vorsorgekommission mit Gemeinderatsbeschluss vom 30. Mai 2006 als einmalige Reserve in die LLB Vorsorgestiftung eingebracht. Anlässlich der Beratungen über die Jahresrechnung 2005, welche mit einem Ertragsüberschuss von CHF 23.0 Mio. abschloss, stellte der damalige Bürgermeister den Antrag, die zuvor beschlossene Reserveeinlage von CHF 125’000.00 um weitere CHF 125’000.00  aufzustocken. Dies geschah im Sinne einer Mitarbeiterbeteiligung aufgrund des «überaus positiv ausgefallenen Jahresergebnisses» und aufgrund des gesenkten Arbeitgeberbeitrages als Folge des Pensionsversicherungswechsels. Die Reserve von total CHF 250’000.00 wurde in Form von Kassaobligationen bei der LLB als Sonderkonto geführt. Nach der Fälligkeit der Kassaobligationen im Jahr 2015 konnten insgesamt CHF 286’200.00 auf die Alterssparguthaben der Angestellten übertragen werden.

Heutige Situation
Anlässlich der Sitzung der Vorsorgekommission vom 19. November 2018 wurde von den Arbeitnehmervertretern der Vorschlag eingebracht, nach rund 13 Jahren eine weitere Einmaleinlage für die Altersguthaben der Mitarbeitenden zu tätigen.

Aufgrund der tiefen Zinsen und der sinkenden Umwandlungssätze ist es absehbar, dass sich die Renten künftig immer mehr verringern werden. Der Rentenumwandlungssatz ist aufgrund des demografischen Wandels sinkend und bewegt sich 2018 je nach Austrittsalter zwischen 5.2% und 6.4%.  Im Jahr 2021 werden die Sätze voraussichtlich zwischen 5.1% und 6.0% liegen. Als Gegenmassnahmen bieten sich unter anderem höhere Einlagen in die Altersguthaben oder eine längere Beitragspflicht an. Dazu hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Vorsorgekommission bereits im Jahre 2015 die Arbeitgeberbeiträge deutlich erhöht.

Mit einer Kapital-Einmaleinlage von CHF 500’000.00 kann der Gemeinderat mithelfen, das Sparkapital in der Vorsorge der Mitarbeitenden zu erhöhen und damit in der Zukunft eine angemessene Rente zu sichern. Die Personalkommission begrüsst einhellig diese Massnahme, da sie kombiniert mit dem Lohnwachstum für das kommende Jahr eine zusätzliche Wertschätzung für die Mitarbeitenden darstellt.

Die Vorsorgekommission hat in diesem Zusammenhang auch über einen möglichen Verteilschlüssel zu einer solchen Einmaleinlage beraten. Sie vertritt dabei die Ansicht, dass eine Verteilung pro Mitarbeitenden angebracht wäre, da der zur Aufstockung stehende Betrag nicht in direktem Zusammenhang mit geleisteten Dienstjahren oder angespartem Kapital stehen sollte. Konkret bedeutet dies, dass alle Mitarbeitenden, die mit Stichtag 5. Dezember 2018 in einem Dienstverhältnis mit der Gemeinde stehen und Beiträge an die Personalvorsorge leisten, einen identischen Beitrag erhalten. Mehrheitlich unterstützt die Vorsorgekommission dabei den Ansatz, dass sich bei Mitarbeitenden mit einem Jahreseinkommen unter CHF 75’000.00 dieser Beitrag um CHF 1’000.00 erhöhen soll.

Die Vorsorgekommission befürwortete in Folge den nachstehenden Antrag.
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit für eine Einmaleinlage in die LLB Vorsorgestiftung zu Gunsten aller Versicherten der Gemeindeverwaltung von CHF 500‘000.00 mit Stichtag 5.Dezember 2018 gemäss beschriebenem Verteilschlüssel.

Beschluss
Gemäss Antrag angenommen, einstimmig / 12 Anwesende

 

Gemeindestrassen Sicherheit von Fussgängerstreifen

Gestützt auf eine Umfrage und Hochrechnung der Beratungsstelle für Umfallverhütung, bfu, genügt rund die Hälfte der Fussgängerstreifen in der Schweiz nicht den Anforderungen der sicherheitsrelevanten Normen.

Neben den betrieblichen Voraussetzungen, wie beispielsweise Frequenzen der Fussgänger und Fahrzeuge, sind vor allem verkehrstechnische Bedingungen wie Sichtweiten, Erkennbarkeit, Beleuchtung oder Signalisation zu erfüllen.

Das Amt für Bau und Infrastruktur-(ABI) und die Gemeinden Liechtensteins haben deshalb in den Jahren 2012 bis 2014, in enger Zusammenarbeit mit der bfu, eine Überprüfung sämtlicher Fussgängerstreifen an den Land- und Gemeindestrassen veranlasst. Dazu sind von einem Ingenieurbüro die vorgenannten Grundlagen erhoben und die Voraussetzungen gemäss den Vorgaben der Normen und der bfu überprüft worden. Für die Überprüfung der Fussgänger- streifen auf dem Gemeindegebiet Vaduz wurde das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz, beauftragt. Dabei ist festgestellt worden, dass kein Fussgängerstreifen die von der bfu empfohlenen Prüfkriterien zur Gänze erfüllen kann.

Für die weitere Bearbeitung der gemeindeeigenen Fussgängerstreifen mussten die Erkenntnisse aus der Aktualisierung Verkehrsrichtplanung sowie die in Aussicht gestellte Überarbeitung der Schweizer Norm SN 640 241 „Querungen für Fussgänger- und leichten Zweiradverkehr; Fussgängerstreifen“ mitberücksichtig und abgewartet werden. Im Oktober 2017 hat das ABI eine neue Weisung zu Fussgängerstreifen, welche sich auf die überarbeitete neue Schweizer Norm SN 640 241 stützt, herausgeben.

Die diesbezügliche Projektbearbeitung für die Gemeindestrassen umfasst rund 54 Fussgängerstreifen. In Zusammenhang mit aktuellen Tiefbauinfrastrukturprojekten sind davon bereits acht Fussgängerstreifen gemäss neuer Weisung umgebaut worden oder sind noch im Umbau. (Kirchstrasse, Giessenstrasse, Rätikonstrasse, Wuhrstrasse, Lettstrasse, Lochgass, Schaanerstrasse).

Für die verbleibenden Fussgängerstreifen sind Prioritätenlisten erstellt worden, in denen die Dringlichkeit eines Umbaus, gemäss den sicherheitstechnischen Anforderungen, Sichtweiten, empfohlenen Schulwegrouten und geplante kurz- und mittelfristige Infrastrukturprojekte, als Auswahlkriterien gesetzt worden sind.

Priorität 1, Umbau 2018, 2019
14 Fussgängerstreifen (Altenbach, Am Schrägen Weg, Bartlegroschstrasse, Feldstrasse, Heiligkreuz Zufahrt Landesspital, Lettstrasse, Lochgass, Rätikonstrasse Schaanerstrasse, Schimmelgasse). Davon werden vier Fussgängerstreifen in Zusammenhang mit gesonderten Infrastrukturprojekten umgebaut. (Altenbach, Lettstrasse, Lochgasse, Schimmelgasse)

Priorität 2, Umbau 2020, 2021
10 Fussgängerstreifen (Feldstrasse, Im Mühleholz, Schaanerstrasse, Schwefelstrasse, Spaniagasse, Aulestrasse Einfahrt Parkplatz Zentrum, Wuhrstrasse). Davon werden zwei Fussgängerstreifen in Zusammenhang mit gesonderten Infrastrukturprojekten umgebaut. (Schwefelstrasse, Einfahrt Parkplatz Zentrum).

Priorität 3, Umbau 2021, 2022
12 Fussgängerstreifen (Gewerbeweg, Heuweg, Giessenstrasse, Kirchstrasse, Rätikonstrasse, Lettstrasse, Pradafant). Davon werden drei Fussgängerstreifen in Zusammenhang mit gesonder- ten Infrastrukturprojekten umgebaut. (Kirchstrasse, Rätikonstrasse).

Approximative Kostenschätzung
Priorität 1 (6 FGS komplett, 4 FGS Ausrüstung)   CHF   335’000.00
Priorität 2 (7 FGS komplett)                               CHF   330’000.00
Priorität 3 (9 FGS komplett)                               CHF   400’000.00
Liechttechnische Überprüfung                            CHF     50’000.00
Gesamtkosten                                                  CHF 1’115’000.00

Für die insgesamt neun Fussgängerstreifen, welche als gesonderte Projekte ausgewiesen worden sind, werden die Aufwendungen für Planung sowie für das Genehmigungsverfahren in den vorliegenden Gesamtkosten eingerechnet, welche auch über diese Kostenstelle abgerechnet werden.

Die diesbezüglichen Aufwendungen sind im Budget 2019 und in der Finanzplanung 2019 bis 2022 abgedeckt.

Antrag
1.
 Der Gemeinderat genehmigt den Umbau der Fussgängerstreifen gemäss Priorität 1, Priorität 2 und Priorität 3 im Betrag von CHF 1’115’000.00 inkl. MwSt. und gewährt den entsprechenden Kredit.
2. Der Gemeinderat erteilt den diesbezüglichen Auftrag für die Genehmigungsplanung für den Umbau von Fussgängerstreifen zum Betrag von CHF 83’600.00 inkl. MwSt. an das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz.
3. Der Gemeinderat erteilt den diesbezüglichen Projektierungsauftrag für den Umbau von Fussgängerstreifen zum Betrag von CHF 40’300.00 MwSt. an das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz.
4. Der Gemeinderat erteilt den diesbezüglichen Bauleitungsauftrag für den Umbau von Fussgängerstreifen zum Betrag von CHF 98’100.00 inkl. MwSt. an das Ingenieurbüro Ingenium AG, Vaduz.
5. Der Gemeinderat erteilt den diesbezüglichen Auftrag für die lichttechnische Beurteilung der Fussgängerstreifen zum Betrag von CHF 46‘800.00 inkl. MwSt. an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan.

Beschluss
Gemäss Antrag angenommen, einstimmig / 12 Anwesende

 

Zentrumsentwicklung Vaduz, Konzeptphase, Zwischeninformation

In Zusammenwirken der Projektgruppe „Zentrumsentwicklung Vaduz“ mit der beauftragten Projektleitung und verschiedenen Interessensgruppen aus breiten Kreisen der Bevölkerung sind 13 Strategiebausteine erarbeitet worden. Die rund 50-seitige Broschüre „Zentrumsentwicklung Vaduz, Strategie 2018“ wurde an alle Haushalte versandt. Der Gemeinderat hat am 12. Juni 2018 die Strategie „Zentrumsentwicklung Vaduz“ genehmigt und die dreiStrategiebausteine „Drei Hauptachsen“, „Querungen und Verbindungen“ sowie „Öffentlicher Raum für alle“ zur Weiterbearbeitung an die Steuerungsgruppe freigegeben.

Zentrumsentwicklung Vaduz
Der Prozess zur Zentrumsentwicklung Vaduz geht weiter – seit Herbst dieses Jahres läuft die Konzeptphase, in der die Überlegungen aus der Strategiephase konkretisiert werden. Der Prozess wird von der Steuerungsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern der Politik und Verwaltung sowie dem beauftragten Planungsteam (Büro stadtland, Bregenz-Wien) wie folgt zusammensetzt:

  • Bürgermeister Ewald Ospelt
  • Gemeinderat Martin Gassner
  • Leiter Bauverwaltung Erich Marxer
  • Kommunikationsbeauftragte Flurina Seger
  • Fachexperte Alfred Eichberger, stadtland, Raumplanung, Bregenz-Wien
  • Fachexpertin Brigitte Noack, stadtland, Raumplanung, Bregenz-Wien

Es werden nachfolgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Die drei Hauptachsen des Zentrums Städtle, Äulestrasse und Giessen sollen weiterent- wickelt und aufgewertet
  • Querungen und Verbindungen der drei Hauptachsen sollen weiterentwickelt und attraktiver werden, um das Zentrum in sich und mit den umliegenden Quartieren und Naherholungsräumen stärker zu
  • Der öffentliche Raum soll aufgewertet und in seiner Attraktivität weiterentwickelt werden.

Die Steuerungsgruppe hat sich in vier Sitzungen mit diversen Grundlagen sowie aktuell vorliegende private und öffentliche Bauvorhaben im Zentrum befasst sowie diese auf der Grundlage der Strategiebausteine geprüft und begründete Empfehlungen abgegeben. Bis Sommer 2019 werden Grundlagen zur Änderung der Konzepte betreffend die Überbauungspläne Städtli und Äulivorliegen.

Arbeitsgruppe „Vadozer Huus“
Am 13. November 2018 haben sich Kulturschaffende und Verantwortliche von Kulturbetrieben im Schlösslekeller getroffen, um die in der Strategiephase entstandene Idee eines „Vadozer Huuses“ weiter zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe Vadozer Huus setzt sich wie folgtzusammen:

  • Appel Kerstin (Kunstmuseum Liechtenstein)
  • Gattenhof Michael (Kulturmanager)
  • Oehry Wilfried (Liechtensteinische Landesbibliothek)
  • Ospelt Mathias (Schlösslekeller Vaduz)
  • Tinner-Rampone Christine (Kulturstiftung, Projektgruppe Zentrumsentwicklung Vaduz)
  • Vollkommer Rainer (Liechtensteinisches Landesmuseum)
  • Moser Antje (Vorsitzende Kulturkommission Vaduz und Gemeinderätin)
  • Noack Brigitte (stadtland, Projektbegleitung Zentrumsentwicklung Vaduz)
  • Zech Sibylla (stadtland, Projektbegleitung Zentrumsentwicklung Vaduz)
  • Seger Flurina (Kommunikationsbeauftragte Gemeinde Vaduz)

Die Arbeitsgruppe hat sich mit den Fragen befasst, was das „Vadozer Huus“ sein soll und können muss sowie der Weg dorthin aussehen könnte. Die bereits in der Strategiephase formulierten Anforderungen wie Lage im Zentrum, multifunktionale Nutzung, offen für alle, etc., wurden bestätigt und weiter präzisiert. Das grösste Anliegen ist die Belebung des Zentrums mit einem „Vadozer Huus“ als Treffpunkt für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Die Begeisterung der Runde ist gross, im Rahmen des Prozessesweiterzuarbeiten.

Gespräch mit engagierten Seniorinnen und Senioren
Im Anschluss an den Termin der Arbeitsgruppe „Vadozer Huus“ fand ein Gespräch mit den engagierten Seniorinnen und Senioren Ida Hasler, Ingrid Oehri, Hanny Büchel, Elisabeth Marxer und Markus Meier statt, die sich zum Teil auch schon im Rahmen des Seniorencafés im September 2017 in den Prozess Zentrumsentwicklung eingebracht haben. Ihr Ziel ist es, die Aktivitäten der Vaduzer Seniorinnen und Senioren aufrechtzuerhalten und zukünftig vermehrt gemeinsam aktiv zu sein: regelmässige Treffen, Jassen, gemeinsame Besuche von Ausstellungen. Dazu erforderlich ist auch ein Raum, der ständig frequentiert werden kann sowie zentral gelegen und damit gut erreichbar ist. Auch diese Überlegungen fliessen in den weiteren Prozess zur Zentrumsentwicklung ein.

Öffentlicher Raum Städtle
Auch zum Thema „Öffentlicher Raum Städtle“ wird weitergearbeitet. Am 11. Dezember 2018 trifft sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Michela Schurte, Kerstin Appel, Cornelia Wolf, Peter Thöny, Rainer Vollkommer, Brigitte Noack, Alfred Eichberger, Fachexperten, stadtland, Bregenz-Wien, die sich mit der Bespielung und Gestaltung des Städtles und der umliegenden Bereiche auseinandersetzen wird.

Bezug genommen wird dabei auf die 13 Strategiebausteine zur Zentrumsentwicklung.

Weiteres Vorgehen
Gemäss Ablauf Konzeptphasen-Plan läuft die Konzeptphase voraussichtlich bis Mitte nächsten Jahres. Die Steuerungsgruppe und Arbeitsgruppen werden sich bis dahin noch mehrmals treffen. Die Gemeinde wird an dieser Stelle weiter darüber berichten.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

Öffentlicher Raum Städtle

Auch zum Thema „Öffentlicher Raum Städtle“ wird weitergearbeitet. Am 11. Dezember 2018 trifft sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Michela Schurte, Kerstin Appel, Cornelia Wolf, Peter Thöny, Rainer Vollkommer, Brigitte Noack, Alfred Eichberger, Fachexperten, stadtland, Bregenz-Wien, die sich mit der Bespielung und Gestaltung des Städtles und der umliegenden Bereiche auseinandersetzen wird.

Bezug genommen wird dabei auf die 13 Strategiebausteine zur Zentrumsentwicklung.

Weiteres Vorgehen
Gemäss Ablauf Konzeptphasen-Plan läuft die Konzeptphase voraussichtlich bis Mitte nächsten Jahres.

Die Steuerungsgruppe und Arbeitsgruppen werden sich bis dahin noch mehrmals treffen. Die Gemeinde wird an dieser Stelle weiter darüber berichten.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

 

Projekt Weltacker Vaduz 2019

Ausgangslage
Der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist eine wichtige und nicht delegierbare gesellschaftliche Verpflichtung. Der Boden ist in Liechtenstein ein sehr knappes und begehrtes Gut. Aufgrund unserer bevorzugten Versorgungssituation mit Nahrungsmitteln geht der Bezug zum Boden jedoch zunehmend verloren.

Ernährung, Nahrungsmittelversorgung, Bodenfruchtbarkeit und Boden als Grundlage der Ernährung sind die zentralen Ausgangspunkte für den sogenannten „Weltacker“. Der Boden ist begrenzt und nicht vermehrbar. Um die täglich benötigten Nahrungsmittel bereitstellen zu können, braucht es genügend fruchtbare Böden. Wir leben zwar im Überfluss, sind uns aber nicht bewusst, dass wir einen Teil der Nahrungsmittel aus Ländern beziehen, in welchen es kein Überangebot gibt und teilweise Hungerherrscht.

Weltweit stehen jedem Menschen 2‘000 m² Ackerfläche zur Verfügung. Vor 60 Jahren waren  dies noch durchschnittlich ca. 4‘000 m². In Liechtenstein stehen nur noch rund 250 m² Ackerfläche pro Person zur Verfügung. Also deutlich weniger als im weltweiten Durchschnitt. Diese Fläche reicht schon heute nicht aus, um die Bevölkerung in Liechtenstein zuernähren.

2018 wurde der erste Weltacker Liechtensteins in der Gemeinde Mauren angelegt. Der Weltacker erfreute sich über grosse Aufmerksamkeit und über ein breites öffentliches Interesse. Besonders eindrücklich war die Vielfalt an Nahrungspflanzen, welche unter Liechtensteiner Klimabedingungen angebaut werden können.

Zweck und Ziel
Mit dem Weltacker will die Gemeinde Vaduz zusammen mit der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) die Bedeutung der Nahrungsproduktion und -versorgung der hiesigen Bevölkerung aufzeigen. Der Weltacker ist gerade für Kinder und Jugendliche wertvoll, indem er ihnen die Voraussetzungen einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung bewusst macht.

Mit dem Weltacker werden die Bedeutung der eigenen Nahrungsmittelversorgung, der Regionalversorgung sowie der Umgang mit dem knappen Gut Boden, sowie die weltweit bestehenden Missverhältnisse bei der Nahrungsmittelversorgung eindrücklich aufgezeigt.

Umsetzung
Der Weltacker soll auf einer Teilfläche von rund 2‘000 m² des Vaduzer Grundstückes Nr. 2363 (Haberfeld) angelegt werden. Darauf werden in einem möglichst mehrjährigen Projekt ab dem kommenden Jahr die wichtigsten Ackerkulturen der Welt (Getreide, Wurzelfrüchte, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Gemüse) angebaut. Die einzelnen Kulturen werden im Verhältnis zum jeweils weltweiten Flächenanteil kultiviert. Der Anbau erfolgt zusammen mit einem Vaduzer Landwirtschaftsbetrieb, welcher nach den Richtlinien des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) wirtschaftet. Die Produkte werden über seinen Hofladen verkauft.

Aus attraktiv gestalteten Infotafeln erfahren die Interessierten viel Wissenswertes rund um die Welternährung, Regionalversorgung, Kalorienbedarf und Bodenfruchtbarkeit. Ergänzend werden geführte Besuche angeboten.

Der Weltacker befindet sich im beliebten und gut frequentierten Gebiet des Haberfeldes, welches sehr zur Naherholung geschätzt wird, sich nicht weit vom Zentrum entfernt befindet und sogar mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Der Weltacker ist zudem gut einsehbar und jederzeit frei zugänglich.

Aktionen
Es sind bis anhin folgende Aktionen vorgesehen:

  • Schulprojekte in den Primarschulen und im 10.Schuljahr
  • Wie ernähren wir uns in Zukunft? (Erwachsenenbildung Stein Egerta)
  • Integration in die Jubiläumsfeierlichkeiten 300 Jahre Liechtenstein (der Weltacker befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Liechtenstein-Weg)

Natürlich können verschiedene andere Aktivitäten im Rahmen einer gezielten Bewusstseinsbildung durch Vereine, Verbände und der Gemeinde selbst initiiert werden.

Kosten
Aus den bisherigen Erkenntnissen des Weltackers in Mauren ist  ein  Mittelbedarf von  rund CHF 30‘000 im Erstellungsjahr erforderlich. Darin enthalten sind sämtliche Kostenwie:

  • Planung, Vorbereitung, Durchführung
  • Material und Arbeiten
  • Grafik und Druck
  • Aktivitäten undAnlässe
  • Öffentlichkeitsarbeit (div. Medienanfragen)

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die VBO quartalsmässig und unter Darlegung der effektiven Aufwandpositionen. Nach Ende der Vegetationszeit 2019 werden die bisherigen  Erfahrungen und Erkenntnisse mit den beteiligten Parteien ausgetauscht und über eine Fortführung des Projektes mit entsprechender Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde für das Jahr 2020 entschieden. Es müssen im Zusammenhang mit dem Weltacker-Projekt keine weiteren Arbeitsleistungen durch die Gemeinde erbracht werden. Die Öffentlichkeitsarbeit soll unter Einbezug und Freigabe durch die Kommunikationsbeauftragte der Gemeinde Vaduz erfolgen.

Antrag
Der Gemeinderat befürwortet die Erstellung eines „Weltackers“ auf einer Teilfläche des Vaduzer Grundstückes Nr. 2363 im Haberfeld und gewährt hierfür einen Beitrag für das Jahr 2019 von CHF 30’000.00 (Kostendach).

Beschluss
Gemäss Antrag angenommen, einstimmig / 12 Anwesende