Flüchtlingspakt hat für Liechtenstein keine Auswirkungen

Regierungsrätin Aurelia Frick hatte u.a. auch eine Frage des Abg. Herbert Elkuch neben dem Migrationspakt auch zum Flüchtlingspakt und dessen  Auswirkungen auf Liechtensein zu beantworten. 

 

Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch an Regierungsrätin Aurelia Frick

In der Dezember-Sitzung des Landtages hatte RR Aurelia Frick u.a. auch eine Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch zum Migrationspakt resp. zum Flüchtlingspakt zu beantworten.

 

Frage:

Neben dem Migrationspakt gibt es im Dezember noch ein Flüchtlingspakt zur Abstimmung in Plenum der UNO-Generalversammlung. Die Staaten werden um Beiträge gebeten um mit der Unterstützung der relevanten Interessenträger neue Ansiedlungsprogramme einzurichten oder auszuweiten, zu vergrössern und zu verbessern. Dies kann finanzielle Unterstützung auf der Basis konkreter Hilfsprojekte in Aufnahmestaaten umfassen. Die Entsendung von Experten sowie allenfalls die freiwillige Übernahme von Flüchtlingen. Vor diesem Hintergrund soll der globale Pakt für Flüchtlinge, Grundlage für eine berechenbare und ausgewogene Lasten- und Verantwortungszuteilungen zwischen allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sein.

  1. Welches sind die wichtigsten Elemente des Flüchtlingspaktes?
  2. Welche Bedeutung und Auswirkung hat der Flüchtlingspakt für Liechtenstein?
  3. Liechtenstein hat diesem Pakt im Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung zusammen mit weiteren 172 Staaten zugestimmt. Wird Liechtenstein voraussichtlich im Dezember im Plenum der UNO-Generalversammlung in der finalen Abstimmung diesem Migrationspakt zustimmen?

Antwort:

Zu Frage 1:

Der Globale Flüchtlingspakt baut auf der Genfer Flüchtlingskonvention auf und stellt einen Aktionsplan dar. Er ist eine Reaktion der Staatengemeinschaft auf die immer stärker steigende Anzahl an Flüchtlingen auf dem Globus. Die grosse Mehrheit dieser Flüchtlinge wird in Nachbarstaaten oder der Region aufgenommen (z.B. Türkei: 3.5 Mio. Flüchtlinge). Diese Staaten sehen sich mit grossen Herausforderungen konfrontiert und die Schutzsuchenden erhalten in vielen Fällen nur sehr wenige Unterstützungsleistungen von den Gaststaaten. Der Pakt enthält folgende Kernbereiche:

  1. Schaffung von Instrumenten, um die Lasten- und Verantwortlichkeitsverteilung zwischen den Aufnahmestaaten von Flüchtlingen zu verbessern. Hierzu gehören etwa ein Globales Flüchtlingsforum sowie Plattformen, in denen sich Staaten gegenseitig Unterstützung anbieten können, wie etwa in Form von finanziellen Beiträgen oder durch die Bereitstellung von technischem Know-how. Ebenfalls werden Instrumente geschaffen, mit welchen Flüchtlingssituationen künftig besser prognostiziert werden können und Massnahmen frühzeitiger geplant werden können;
  2. Definition von Standards bei der Registrierung von Flüchtlingen sowie beim Umgang mit besonders verletzlichen Gruppen von Flüchtlingen, wie etwa Frauen, Kindern, oder Behinderten;
  3. Benennung von Möglichkeiten, wie nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge gefunden werden könnten, wie etwa in Form von Rückführungen in die Heimatstaaten, durch die Umsiedlung von Flüchtlingen oder aber insbesondere auch durch die langfristige Integration in den Aufnahmestaaten.

Zu Frage 2:

Der Flüchtlingspakt hat für Liechtenstein keine unmittelbaren Auswirkungen, da er die Staaten lediglich dazu einlädt, regelmässigere und voraussehbarere Unterstützung für Flüchtlinge zu leisten. Solche Zusagen finden auf freiwilliger Basis statt. Eine Teilnahme an entsprechenden Plattformen sowie die Formulierung von Unterstützungszusagen ist jedem Staat freigestellt. Die Regierung plant, Hilfsprojekte vor Ort im bisherigen Rahmen fortzuführen.

Der Pakt soll insbesondere jene Staaten stärker in die Pflicht nehmen, die bisher nicht Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention sind und so die Schutzlücken durch die Konvention verringern.

Zu Frage 3:

Im Dritten Ausschuss wurde über den Jahresbericht des UNO-Hochkommissars für Flüchtlinge abgestimmt, in dessen Anhang der Globale Flüchtlingspakt sich befindet. Die definitive Positionierung zum Pakt findet erst in der UNO-Generalversammlung statt. Über das Stimmverhalten in der Generalversammlung wurde noch nicht entschieden.