LLS Vaduz: Schadenersatzklage definitiv abgewiesen

Der Staatsgerichtshof hat mit seinem Urteil dem Landesspital recht gegeben

Ein für das Landesspital Liechtenstein und den damaligen Chefarzt Dr. med. Fritz Horber sehr belastendes Kapitel, konnte endgültig erfolgreich abgeschlossen werden.

Der ehemalige, stellvertretende Chefarzt, Dr. Lothar Gawlik, klagte gegen das Landesspital Liechtenstein wegen fristloser Entlassung und forderte Schadenersatz. Zuvor erhob er schwere Vorwürfe gegen Dr. med Fritz Horber, welche sich als haltlos erwiesen.

Der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein hat mit seinem Urteil das Landesspital gestützt. Die fristlose Entlassung von Dr. Gawlik war gerechtfertigt, das Vorgehen unter allen Aspekten korrekt. Zuvor hatten bereits das Landgericht als auch der Oberste Gerichtshof dem Landesspital recht gegeben. Mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs ist der besagte Fall somit vollständig zugunsten des Landesspitals abgeschlossen.