Abschaffung des Rotationsprinzips

Knappe Entscheidung im Landtag: Mit 13:12 Stimmen beschloss der Landtag gestern Nacht  den OKP-Beitrag des Staates von bisher 29 Mio. auf 33 Mio. Franken zu erhöhen

Zur Beantwortung der im Rahmen der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hat die Regierung am 9. Oktober 2018 eine Stellungnahme betreffend die Abänderung der Verfassung sowie des Gesetzes über den Staatsgerichtshof verabschiedet.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesprojekt, das vom Landtag im September 2018 in erster Lesung behandelt wurde, soll das für den Einsatz von Ersatzrichtern beim Staatsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof vorgeschriebene Rotationsprinzip abgeschafft werden. So wird ein flexiblerer Einsatz der Ersatzrichter möglich. Damit werden die Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof wesentlich effizienter.

Kernpunkte der Stellungnahme
Die Abgeordneten sprachen sich im Rahmen der ersten Lesung für die Abschaffung des Rotationsprinzips aus und warfen nur wenige Fragen auf.

Die Regierung befasst sich in ihrer Stellungnahme insbesondere vertieft mit den Kriterien für den Einsatz von Ersatzrichtern. Ausserdem wird die Thematik der Kundmachung der Geschäftsordnungen der betroffenen Gerichte im Landesgesetzblatt noch einmal aufgegriffen.

Die zweite Lesung im Landtag soll im November erfolgen. Der neue Rechtsrahmen soll am 1. März 2019 in Kraft treten.

Stellungnahme der Regierung zur Revision des Exekutionsrechts verabschiedet

Zur Beantwortung der im Rahmen der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hat die Regierung am 9. Oktober 2018 eine Stellungnahme betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung verabschiedet.

Der Landtag hatte im September 2018 die Revision des Exekutionsrechts in erster Lesung behandelt. Dabei geht es um den ersten Teil einer umfassenden Reform des Exekutionsrechts, welche in drei Etappen vollzogen werden soll und eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen sowie eine Effizienzsteigerung der Gerichtspraxis zum Ziel hat. Diese erste Teilrevision betrifft schwerpunktmässig den Allgemeinen Teil der Exekutionsordnung und die Bestimmungen über die Fahrnisexekution.

Kernpunkte der Stellungnahme
Das Reformprojekt wurde von den Abgeordneten im Rahmen der ersten Lesung begrüsst und wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Die Regierung geht in ihrer Stellungnahme insbesondere vertieft auf die Befugnisse des Gerichtsvollziehers ein und erläutert die Hintergründe einzelner Bestimmungen noch näher.

Die zweite Lesung im Landtag soll im November erfolgen. Der neue Rechtsrahmen soll am 1. März 2019 in Kraft treten.