Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interbankenentgelteverordnung). Die Verordnung regelt ab-schliessend, unter welchen Voraussetzungen multilaterale Interbankenentgelte zwischen Händlern, Acquirern (Unternehmen, welche Kredit- und Debitkartenzahlungen abwickeln) und Zahlungsdienstleistern eingehoben werden dürfen. Dadurch wird die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste, die im Zahlungsdienstegesetz umgesetzt wurde, ergänzt.
Mit dem Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz werden nach dem Vorbild der bisherigen Durchführungsgesetze die zur Ausführung der Art. 13 bis 15 Interbankenentgelteverordnung erforderlichen technischen Durchführungsvorschriften erlassen, die notwendig sind, um die effektive Anwendung der Interbankenentgelte-verordnung in Liechtenstein zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem die Bestimmung der FMA als zuständige Aufsichtsbehörde, die Übertragung von Aufsichtskompetenzen an die FMA sowie den Erlass der Sanktionstatbestände.