Spital: Regierung will auf 2,3 Mio. Franken verzichten

In der Juni-Session des Landtages hatte Regierungsrat Mauro Pedrazzini u.a. auch eine Kleine Anfrage von Landtags-Vizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zur Besetzung des AHV-Verwaltungsrates zu beantworten.

 

Regierung beschliesst Bericht und Antrag zu Forderungsverzicht betreffend das Darlehen an das Landesspital

Vaduz- In ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend den Forderungsverzicht auf das ausstehende Darlehen sowie die Darlehensverzinsung 2018 des Liechtensteinischen Landesspitals an den Landtag verabschiedet. Im Rahmen des Finanzbeschlusses soll das Land auf das Betriebsdarlehen an das Landesspital verzichten, um einem möglichen Verzehr des Eigenkapitals entgegenzuwirken.

Im letzten Jahr hat die Regierung beim Landtag für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils einen Liquiditätsbeitrag beantragt. Mit diesen Sonderbeiträgen konnte der Ertragsausfall aufgrund sinkender Fallzahlen insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 teilweise kompensiert und die Zahlungsfähigkeit des Landesspitals gesichert werden. Um nun auch bilanzseitig eine Bereinigung vornehmen und einem möglichen Verzehr des Eigenkapitals entgegenzuwirken, soll das Land Liechtenstein auf die Rückzahlung des Betriebsdarlehens verzichten.

Das Darlehen in damaliger Höhe von CHF 3 Mio. wurde beim Übergang des Spitals von der Gemeinde Vaduz an das Land Liechtenstein im Jahre 2000 vom Land übernommen um so die Liquidität zu sichern. Das Landesspital konnte in den vergangenen Jahren einen Teil des Darlehens, nämlich CHF 682’639.84 zurückzahlen. Die Forderung des Landes beträgt somit derzeit CHF 2’317’360.16 und der Forderungsverzicht führt zu einer ausserordentlichen Abschreibung in derselben Höhe in der Erfolgsrechnung 2018 des Landes. Gleichzeitig soll auch auf die Verzinsung im aktuellen Jahr verzichtet werden.

Dies führt im Jahr 2018 zu geringeren Zinserträgen von rund CHF 52’000 zu Lasten der Erfolgsrechnung des Landes. (Sandro D’Elia)