Nationale Konferenz zu UNO-Behindertenrechtskonvention

Nationale Konferenz über UN-Behindertenrechtskonvention im Fürst Johannes Saal mit Regierungsrat Mauro Pedrazzini am 26. September 2018 Foto: ikr, Brigitt Risch, Schaan

 

Vaduz – Am 26. September 2018 fand eine nationale Konferenz betreffend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention statt, zu der Regierungsrat Mauro Pedrazzini eingeladen hatte.

Zweck des Treffens war es, die Konsequenzen einer möglichen Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention zu erörtern. Zu dieser Konferenz wurden die von einer Umsetzung tangierten Institutionen sowie staatlichen Stellen eingeladen.

Experten aus der Schweiz und aus Österreich berichten über Erfahrungen

Nach einer kurzen Begrüssung und Einführung durch Regierungsrat Mauro Pedrazzini gingen Michael Ganner von der Universität Innsbruck sowie Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf die Inhalte der Behindertenrechtskonvention inklusive Fakultativprotokoll ein und berichteten jeweils über die Konsequenzen der Ratifizierung, die daraus erwachsenden Verpflichtungen sowie die entsprechenden Erfahrungen in Österreich sowie der Schweiz.

Zur Konferenz wurden insbesondere Vertreter des Liechtensteiner Behinderten-Verbands, des Heilpädagogischen Zentrum des Fürstentums Liechtenstein (hpz), des Sachwaltervereins, des Vereins für Menschenrechte in Liechtenstein, des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein, des Gehörlosen Kulturverein Liechtenstein, der Vernetzungsgruppe für Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf, der Familienhilfe Liechtenstein e.V., der Fachstelle für häusliche Betreuung & Pflege, Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) und der Lebenshilfe Balzers e.V. eingeladen.

Prüfung der Ratifikation

Ziel der Konferenz war es, die potentiell betroffenen Institutionen über den Inhalt und mögliche Folgen einer Ratifikation der Behindertenrechtskonvention zu informieren und diese mit den anwesenden Institutionen zu diskutieren. Im Anschluss an die Veranstaltung wurde den anwesenden Institutionen die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme aus ihrer Sicht zu verfassen. Das Ministerium für Gesellschaft wird sodann die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und der Regierung einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. (Sandro D’Elia)