Krankenkassenverband (LKV) unterstützt Regierung im Bereich „ambulant vor stationär“

Der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) mit Geschäftsführer Thomas Hasler, unterstützt die Regierung im Bereich "ambulant vor stationär". Mit diesem Beschluss setze die Regierung eine Forderung des LKW aus dem Jahre 2017 um, unterstreicht Thomas Hasler.

 

Revision der Spitalfinanzierung aber dringend notwendig

Viele Operationen können heute ambulant – also ohne langen Spitalaufenthalt – durchgeführt werden. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat sich dazu entschieden, im Gleichschritt mit der Schweiz, die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für eine Liste von Operationen per 01.01.2019  auf die ambulante Durchführung zu beschränken.

Mit diesem Schritt setzt die Regierung eine Forderung des LKV aus dem Jahr 2017 um. Der LKV unterstützt diese Massnahme zum Vorteil der Patientinnen und Patienten deshalb klar, gleichzeitig muss aber eine Revision der Spitalfinanzierung erfolgen.

Klare Vorteile für die Patienten durch ambulant vor stationär

Aufgrund des technischen Fortschritts werden Patienten bei ambulanten Operationsverfahren immer weniger belastet. Patienten können bei der ambulanten statt stationären Durchführung einer Operation bei gleicher Qualität das Spital oft am gleichen Tag verlassen, was unter anderem die Gefahr von Infektionen im Spital reduziert.

Revision der Spitalfinanzierung dringend notwendig

Im stationären Bereich der Grundversorgungsspitäler übernehmen die Krankenversicherer in der Grundversicherung 45% der Kosten, während sich das Land Liechtenstein mit 55% beteiligt. Im ambulanten Bereich werden die Leistungen zu 100% von den Krankenversicherungen getragen. Nach Berechnungen des LKV werden die Gesamtkosten im Gesundheitswesen durch die Verlagerung von Operationen in den günstigeren ambulanten Bereich sinken, was wünschenswert ist und nicht überrascht. Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen sinken die Kosten für die Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenversicherung aber nicht! Nur die Revision der Spitalfinanzierung und eine damit verbundene einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen würde eine Entlastung der Prämienzahler bringen und finanzielle Fehlanreize aus dem System eliminieren. (Liechtensteinischer Krankenkassenverband, Thomas Hasler, Geschäftsführer)