Noch keine Entwarnung für Feuerverbot!

Ab sofort gilt in Liechtenstein ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

 

Bis auf Weiteres gilt absolutes
Feuerverbot im Freien

 

Vaduz  – In den vergangenen drei Monaten gab es kaum Niederschlag und überdurchschnittlich warme Temperaturen. Bei der seit 1928 in Vaduz betriebenen Wetterstation wurde bis anhin noch nie ein niederschlagsärmerer Frühsommer registriert. In den liechtensteinischen Wäldern herrschen daher für unsere Breiten ungewohnte Verhältnisse: Der Oberboden ist ausgetrocknet, die Krautschicht ist vielerorts verdorrt; Sträucher und Bäume beginnen sich zu verfärben.

Ein Funke genügt, um die ausgetrocknete Bodenvegetation des Waldes in Brand zu setzen. Vereinzelte Niederschläge durch Gewitter können die Waldbrandgefahr nicht nachhaltig senken. Dafür wäre ein ergiebiger Landregen von mehreren Tagen notwendig. Diese Woche werden leicht tiefere Temperaturen und etwas Niederschlag erwartet. Gegen das Wochenende hin steigt das Gewitterrisiko an. Ungeachtet dessen bleibt die Trockenheit weiterhin kritisch und die Waldbrandgefahr daher sehr gross.

Absolutes Feuerverbot im Freien bleibt bestehen

An dem am 31. Juli 2018 erlassenen absoluten Feuerverbot im Freien wird deshalb bis auf Widerruf durch die Regierung festgehalten. Das Feuerverbot gilt nach wie vor im ganzen Land.

Das Feuerverbot umfasst folgende Auflagen:

  • Kein Feuer im Freien

  • Keine Streichhölzer oder Raucherwaren wegwerfen

  • Keine Benutzung von Holzkohlegrills, Smoker usw.    im Freien

  • Keine Höhenfeuer

  • Kein Schlagabraum verbrennen

  • Kein Feuerwerk

  • Keine Himmelslaternen steigen lassen (in Liechtenstein generell

nicht erlaubt)

Elektro-Grill und Gas-Grill können auf nicht brennbarem Grund (Kies, Asphalt, Platten usw.) ausserhalb vom Wald mit der nötigen Vorsicht betrieben werden. Im Wald sind Grills jeglicher Art nicht erlaubt.

Die Fachspezialisten beurteilen die Lage laufend. Bei einer Entspannung der Situation wird die Regierung über die Aufhebung des Feuerverbotes befinden. (Günther Hoch)