Bezug Bewässerungswasser aus Hydranten

Aufgrund der extremen Trockenheit im Sommer 2018 stellen die Liechtensteiner Wasserwerke im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Landwirtschaft Trinkwasser zur Bewässerung zur Verfügung.

 

Liechtensteiner Wasserwerke stellen der Landwirtschaft Wasser zur Verfügung

Vaduz  – Aufgrund der extremen Trockenheit im Sommer 2018 stellen die Liechtensteiner Wasserwerke im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Landwirtschaft Trinkwasser zur Bewässerung zur Verfügung.

Die Periode Februar bis Juli ist im Jahr 2018 hinsichtlich deren Trockenheit einzigartig: noch nie hat es während dieser Periode in Liechtenstein so wenig geregnet. Auch die Fliessgewässer führen immer weniger Wasser und die Wasserentnahme aus Gewässern zur Bewässerung wird zunehmend kritischer (Restwasser). Vermehrt rücken nun die Hydranten in den Fokus.

Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Liechtensteiner Wasserwerken und dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen geprüft, unter welchen Voraussetzungen Trinkwasser zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen verwendet werden kann. Es hat sich gezeigt, dass die derzeitigen Trinkwasserreserven ausreichen, um einen gewissen Teil des Bewässerungsbedarfs mit Trinkwasser abzudecken. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Bezug von Bewässerungswasser aus Hydranten wurden in einem Merkblatt zusammengefasst und den Liechtensteiner Landwirten zugestellt.

„Aufgrund der ausserordentlichen Situation in diesem Sommer, danke ich den Wasserwerken für die kurzfristigen Abklärungen und für das Bereitstellen der verfügbaren Reserven zur Bewässerung der landwirtschaftlichen Kulturen“, so Helmut Kindle, Leiter des Amtes für Umwelt.

Das Merkblatt kann auf folgender Internetseite eingesehen werden:

https://www.llv.li/#/118403/bezug-bewasserungswasser-aus-hydranten

Hinweis:

Damit ein verantwortungsvoller Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser gewährleistet bleibt, ist es wichtig, zur richtigen Zeit die richtige Menge zu bewässern. Ist der Boden zu trocken, kann er das Wasser nicht aufnehmen; wird zu viel „beregnet“, besteht die Gefahr, dass Nährstoffe ausgewaschen werden. Zwischen 11:00 bis 17:00 Uhr soll aufgrund der höheren Verdunstung grundsätzlich nicht bewässert werden. (Elija Kind, Amt für Umwelt)