Sauberes Trinkwasser sicherstellen

Trinkwasser gilt weltweit als das kostbarste Lebensmittel. Aus diesem Grund sind sich die heimischen Wasserversorgungen ihrer besonderen Verantwortung für die einwandfreie Qualität unseres Trinkwassers sehr bewusst. Das zeigt sich auch in der hohen Versorgungssicherheit, mit der Liechtenstein im internationalen Vergleich ganz vorne liegt. Foto: Picture Allianz, FFM

Risiken zum besten Trinkwasserschutz beseitigen 

 

Die Liechtensteiner Wasserversorgungen starten im Rahmen ihres Projekts «Sauberes Trinkwasser» die Kontrollen aller Trinkwasserinstallationen.

Trinkwasser gilt weltweit als das kostbarste Lebensmittel. Aus diesem Grund sind sich die heimischen Wasserversorgungen ihrer besonderen Verantwortung für die einwandfreie Qualität unseres Trinkwassers sehr bewusst. Das zeigt sich auch in der hohen Versorgungssicherheit, mit der Liechtenstein im internationalen Vergleich ganz vorne liegt. Strengste Kontrollen und eine fortlaufende Optimierung der Netztechnologie sind wichtige Faktoren, die den hohen Qualitätsstandard unseres Trinkwassers auch in Zukunft sichern.

Sichere Installation – kein Rückfluss

Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist nicht nur die Bereitstellung, sondern auch der Bezug. Jede einzelne Trinwasserinstallation und alle daran angeschlossenen Anlagen können Risiken für das Versorgungsnetz darstellen. Weist nur ein Anschluss Mängel auf, besteht bereits die Gefahr einer Trinkwasserverschmutzung im Versorgungsnetz.

Damit dies nicht geschieht, wurde das Projekt «Sauberes Trinkwasser» gestartet. Ziel der landesweiten Initiative ist es, das Trinkwasser im öffentlichen Netz nachhaltig vor Verunreinigungen durch Rückfluss aus Sanitäranlagen zu schützen. Von den Liechtensteiner Wasserversorgungen und dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wurde dazu auf Grundlage der Liechtensteiner Trinkwasserverordnung und der Reglemente bzw. AGB ein Massnahmenpaket entwickelt.

Rückflussverhinderer

Bei Altbauten gibt es von Seiten der Wasserversorgungen keine allgemeine Forderung zum nachträglichen Einbau einer Sicherungsarmatur gegen Rückfliessen. Ob überhaupt bzw. wenn ja welche Sicherungseinrichtungen nötig sind, hängt von den vorhandenen Installationen im Gebäude ab. Es gibt keine einheitliche Lösung für alle Gebäude und demzufolge auch keine einheitliche Forderung an alle Bezüger. In den meisten Wohnhäusern wird der Einbau eines Rückflussverhinderers vermutlich gar nicht nötig sein. Was tatsächlich nötig ist, kann aber nur durch eine individuelle Kontrolle vor Ort beurteilt werden.

Bei Neubauten wird der Einbau eines Rückflussverhinderers in der Wasserversorgung XY bereits seit einigen Jahren gefordert. Neben dem (teilweisen) Schutz vor Rückfluss weist das der Rückflussverhinderer auch betriebliche Vorteile für den Nutzer auf, da sich die Hausinstallation bei einem Unterdruck nicht entleeren kann. Der Rückflussverhinderer kann in das Absperrorgan integriert werden. Die Kosten sind relativ gering.

Kontrollen aller Trinkwasserinstallationen

Wie sehen die Massnahmen des Projekts «Sauberes Trinkwasser» im Einzelnen aus? Dazu die Liechtensteiner Wassermeister: «Um in den Gebäuden auf Nummer sicher zu gehen, werden in den nächsten Jahren Schritt für Schritt alle Eigentümer risikobasiert zu einer Installationskontrolle aufgefordert».

Es gilt sicher zu stellen, dass alle Liechtensteiner Haustechnikanlagen dem heutigen anerkannten Stand der Technik entsprechen. Durchgeführt werden die kostenpflichtigen Installationskontrollen durch SVGW-zertifizierte Hausinstallationskontrolleure (HIK). Sie verfügen über die notwendige Qualifikation zu den Vorgaben des SVGW-Regelwerks (SVGW= Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches).

 

So funktioniert die Installationskontrolle bei bestehenden Gebäuden: 

  1. Die Gebäudeeigentümer erhalten von der Wasserversorgung eine schriftliche

Aufforderung zur Installationskontrolle. Priorität haben zunächst gewerbliche Betriebe.

  1. Für die Durchführung der Installationskontrolle muss der Eigentümer gemäss dem Reglement der Wasserversorgungen auf eigene Kosten einen SVGW-zertifizierten Hausinstallationskontrolleur beauftragen.
  2. Werden Mängel bei der Kontrolle festgestellt, sind diese fristgerecht durch einen Sanitärfachbetrieb oder Haustechniker nach dem anerkannten Stand der Technik zu beheben.
  3. Befindet sich die Trinkwasserinstallation in einwandfreiem Zustand, stellt der Hausinstallationskontrolleur eine Konformitätserklärung aus und die geprüften Installationen werden mit dem Prüfsiegel «Sauberes Trinkwasser» gekennzeichnet.

Bei Neubauten wird die Kontrolle der Trinkwasserinstallation mit dem Anschlussgesuch an die öffentliche Wasserversorgung ausgelöst.

Mehr Informationen und Adressen der qualifizierten Sanitärfachbetriebe:

www.sauberes-trinkwasser.li