Zentrales Personenregister (ZPR) wird modernisiert

Der Abg. Daniel Seger stelle Regierungsrätin Dominique Hasler u.a. eine Kleine Anfrage zur Frage der Einbürgerungen resp. Rückbürgerungen. 

 

Kleine Anfrage des Abg. Eugen Nägele an Regierungsrätin Dominique Gantenbein

 

Einleitung: Im Rechenschaftsbericht 2017 steht auf der Seite 45, dass das Zentrale Personenregister (ZPR) modernisiert werden soll. Ich zitiere ganz kurz aus dem Rechenschaftsbericht:

Die Applikation ist seit mehr als 20 Jahren im Einsatz und bildet als zentraler Datenlieferant für andere Systeme eine wichtige Grundlage der jetzigen und zukünftigen IT Architektur. Aufgrund des hohen Alters ist eine grundlegende Modernisierung dieser Kernapplikation zwingend notwendig; gleichzeitig sollen Verbesserungen in organisatorischer Hinsicht realisiert werden. In einem ersten Schritt erfolgte die Aufbereitung der Ist-Situation als Basis für die Genehmigung des Projekts durch die Regierung. Im 2018 stehen Vorarbeiten im technischen sowie organisatorischen Bereich im Zentrum. Ende Zitat.

Das ZPR liefert beispielsweise auch die Daten für die Verwaltungsprogramme an den weiterführenden Schulen. Seit der gesetzlichen Neuregelung der gemeinsamen Obsorge von Kindern sind immer wieder Anfragen an die Schulen gelangt, mit der Bitte, dass beide Elternteile gleichberechtigt von den Schulen Informationen erhalten, wenn es sich um offizielle Schreiben handelt. Bis anhin war das anscheinend technisch nicht möglich.

Fragen 

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts?
  2. Sind die Bedürfnisse der Schulen und der Schulverwaltungen bei der Aufarbeitung der Ist-Situation berücksichtigt worden?
  3. Werden in Zukunft, bei gemeinsamer Obsorge, beide Elternteile offizielle Schreiben, die per Post verschickt werden, erhalten können? Falls ja, dann muss natürlich im Vorfeld geklärt sein, und auch im ZPR hinterlegt werden, wer    die erziehungsberechtigte Person ist und damit wer die Hauptansprechperson für die Schulen sein wird und ist.

Antwort:

Zu Frage 1:

Das Projekt „Modernisierung ZPR“ ist gemäss Information des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen in Plan. Die Vorarbeiten im organisatorischen und technischen Bereich stehen kurz vor dem Abschluss. Aktuell sind Sorgerechte oder gesetzliche Ver-tretungen/Vormundschaften nicht im ZPR abgebildet. Eine Erweiterung des Umfangs des ZPRs in diese Richtung ist im Rahmen des Projektes „Modernisierung ZPR“ nicht vorgesehen.

Zu Frage 2:

Auch das Schulamt wird im Rahmen des Gesamtprojektes zur ZPR-Modernisierung die Möglichkeit haben, auf Anpassungsbedarf hinzuweisen. Wie aber in Antwort 1 schon erwähnt wurde, ist eine dahingehende Erweiterung des ZPR nicht vorgesehen.

Falls entsprechende Daten in der IT erfasst werden sollen, so müsste das in den Schulverwaltungsprogrammen abgebildet werden, was eine grössere EDV-technische Anpassung erforderlich machen würde, um dies automatisiert abwickeln zu können.

Zu Frage 3:Wie zu Frage 2 bereits ausgeführt, kann ein automatisierter, flächendeckender Versand an beide sorgeberechtigte Elternteile derzeit nicht erfolgen.

Sollen in Zukunft bei gemeinsamer Obsorge beide getrennt lebenden Elternteile schriftlich informiert werden, benötigt die Schule die entsprechende Information. Ob dies im Einzelfall auf Gesuch hin angeboten werden kann, muss nun – infolge der Abklärungen im Rahmen des ZPR-Projektes – mit den Schulleitungen geklärt werden. Es ist klar, dass der formelle schriftliche Kanal die übliche rasche Kommunikation mit dem Elternhaus nicht ersetzen kann.  Üblich ist ja, dass Informationen dem Kind mitgegeben werden. Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortung der Kleinen Anfrage von Thomas Vogt anlässlich der Landtagssitzung im September 2017.