Drei Viertel der FMA-Mitarbeitenden sind ausländischer Nationalität

Adrian Hasler an der Jungbürgerfeier: Wenn ihr das Gefühl habt, dass eine Entwicklung in die falsche Richtung geht, dann macht euch bemerkbar. Tretet in Dialog mit der Politik und präsentiert eure Lösungsvorschläge!

 

Zu hohe Bezüge der Geschäftsleitung im Ausmass von momentan CHF 1,841 Mio. Franken in der Kritik

 

Die FMA ist schon des öfteren in die Schlagzeilen der Kritik geraten, besonders bei der Besetzung von Stellen und auch bei den Gehältern und Bezügen, vor allem was die Geschäftsleitung anbetrifft. Regierungschef Hasler spielt die Angelegenheit immer wieder herunter.

So hat die Bevölkerung nicht vergessen, dass die Finanzmarktaufsicht beim Sparpaket sozusagen als einzige Institution keine Lasten auferlegt bekam. Nein, sie hat x-Millionen Reserven äufnen können, und dies mit Wissen des Regierungschefs. Bei Anstellungen verweist Hasler immer wieder auf die hohe Qualifikation, die es bei der FMA brauche. Wenn schon so hohe Gehälter bezahlt werden, wie sie bezahlt werden, lassen sich auch Liechtensteiner Staatsbürger und Staatsbürgerinnen finden, die solch’ lukrative Anstellungen auch verdient hätten. An dieser Sache bleibt die Redaktion der lie-zeit auch in Zukunft in verstärktem Masse dran:

Wir haben eine diesbezügliche Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser an Regierungschef Adrian Hasler aufgegriffen.

Frage:

Im Mai-Landtag stand der Geschäftsbericht 2017 der Finanzmarktaufsicht zur Diskussion. Die FMA ist, das ist Fakt und auch klar,  in ihrer Aufgabe der Aufsicht unabhängig. Was das Finanzgebaren angeht, hat die Regierung als Oberaufsicht doch eine Mitverantwortung und ein Mitspracherecht, insbesondere auch deshalb, da der Staat der Finanzmarktaufsicht jährlich einen statthaften Jahresbetrag an Steuergeldern zukommen lässt. Im Mai-Landtag hatte ich zum Jahresbericht 2017 der FMA etwelche Fragen, die mir der Regierungschef nicht beantworten konnte und so stelle ich diese jetzt gerne in Form dieser Kleinen Anfrage.

 

Meine Fragen an die Regierung sind:

  1. Hat es bei der FMA im Betriebsjahr 2017 Lohnerhöhungen gegeben?
  2. Wenn ja – in welchen Bereichs- und Lohnkategorien und in welcher prozentualen und realen Höhe?
  3. Im Jahresbericht 2015 war das «Total Personalaufwand» CHF 13‘669‘298 und im 2016 das «Total Personalaufwand» CHF 14‘530‘696, also nicht ganz eine Million Franken höher. Im Jahresbericht 2017 muss man diese Summe selbst zusammenrechnen. Wie hoch war das «Total Personalaufwand» im Jahr 2017? Deshalb meine Frage: Wie hoch ist die Steigerung der Personalkosten der FMA, wenn es eine solche gegeben hat, im Vergleich zum Vorjahr 2016 in Summe?
  4. Der prozentuale Anteil des ausländischen Personals ist bei der FMA im Vergleich zum Vorjahr 2016 im 2017 erneut um 2% auf insgesamt 76% gestiegen. Wie wertet die Regierung diesen horrend hohen Anteil des ausländischen Personals bei der FMA?
  5. Der Personalaufwand des Liechtensteiner Rundfunks (Radio L) betrug bei 22 Mitarbeitenden im Geschäftsjahr 2017 CHF 1,779 Mio. Die Bezüge der sechsköpfigen Geschäftsleitung der FMA waren im Geschäftsjahr 2017 höher und betrugen CHF 1,841 Mio. Wie stellt sich die Regierung als Oberaufsicht zu diesen exorbitant hohen Jahresbezügen, die sich die Geschäftsleitung der FMA gibt?

Antwort:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

In der FMA gilt das Leistungsprinzip. Lohnerhöhungen beziehen sich bei der FMA weder auf gewisse Bereichs- bzw. Lohnkategorien noch generell auf alle Mitarbeitenden. Es werden nur gezielte individuelle Lohnerhöhungen bei Mitarbeitenden mit sehr guten Leistungen in Betracht gezogen. Lohnanpassungen wurden bzw. werden insbesondere bei Schlüsselpersonen und bei Übernahme von zusätzlichen Aufgaben oder Funktionswechseln (Beförderungen) gewährt. Dabei muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass durch Kündigungen von Mitarbeitenden, welche bessere finanzielle Angebote vom Markt erhalten, der FMA hohe Kosten entstehen und der Know-how-Verlust sehr hoch ist.

Im Zusammenhang mit Beförderungen belaufen sich die Lohnanpassungen während des Jahres 2017 auf CHF 53‘000 bzw. 0.47% der Gesamtlohnsumme.

Die individuellen Lohnanpassungen belaufen sich im Jahr 2017 auf CHF 86‘000 bzw. 0.77%. Davon entfallen CHF 60‘000 bzw. 0.54% auf Anpassungen per 1. Januar 2017 und CHF 26‘000 bzw. 0.23% auf unterjährige Lohnanpassungen.

Zu Frage 3:

Gestützt auf ein Votum in der Mai-Landtagssitzung 2017 bei der Behandlung des FMA-Geschäftsberichtes 2016 wurden bei der Darstellung der Jahresrechnung 2017 Änderungen gemäss PGR vorgenommen. Damit die Transparenz weiterhin gegeben ist, wurde bei der Darstellung der Erfolgsrechnung auf Seite 91 zusätzlich eine zusammengefasste Erfolgsrechnung dargestellt, damit unter anderem der totale Personalaufwand auf einen Blick ersichtlich ist.

Der totale Personalaufwand betrug im 2016 CHF 13.9 Mio. und im 2017 CHF 14.6 Mio. Damit beträgt die Steigerung im Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr CHF 0.7 Mio. Für diese Erhöhung sind hauptsächlich die neugeschaffenen Stellen im 2016 (erstmals im 2017 ganzjährig besetzt) und im 2017 verantwortlich.

Zu Frage 4:

Die FMA ist bestrebt, möglichst viele liechtensteinische Staatsangehörige zu beschäftigen und bevorzugt bei der Rekrutierung Bewerbungen von liechtensteinischen Staatsangehörigen. Die FMA weist aufgrund der spezialisierten Aufgabengebiete einen sehr hohen Anteil an Mitarbeitenden mit akademischem Hintergrund auf. 52% der Mitarbeitenden sind Juristen und 30% sind Spezialisten wie Wirtschaftsprüfer, Bankfachexperten, Ökonomen oder Versicherungsmathematiker. Diese stehen in Liechtenstein nur beschränkt zur Verfügung – und sie werden auch stark von den Finanzdienstleistern umworben. Das Angebot von Praktika für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner und ein neuer Arbeitgeberauftritt sind Massnahmen, um die Attraktivität der FMA als Arbeitgeberin aufzuzeigen und den Liechtensteiner-Anteil zu erhöhen.

Zu Frage 5:

Die Geschäftsleitung der FMA umfasst sechs Mitglieder mit Vollzeitpensum. Das Anforderungsprofil an ein Geschäftsleitungsmitglied ist aufgrund der komplexen und spezialisierten Aufgaben der FMA sehr hoch. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz verlangt eine hohe Fachkenntnis und Praxiserfahrung. Die Geschäftsleitung der FMA vertritt zudem die Interessen des Landes Liechtenstein in internationalen Aufsichtsgremien und muss darin auf Augenhöhe diskutieren und mit Kompetenz überzeugen. Die FMA steht in der Rekrutierung dieser Spezialisten in Konkurrenz zu den Finanzdienstleistern. Der Aufsichtsrat der FMA muss damit in der Lage sein, der Funktion und dem Anforderungsprofil entsprechende Löhne entrichten zu können.