Polit-Bühne: Stärkung der Demokratie oder Eigennutz?

 

Beitrag der Landtagsfraktion der Freien Liste zum Gemeindegesetz im nächsten Landtag

Im Juni-Landtag wird das Gemeindegesetz angepasst. Es geht um die gerechte Sitzverteilung: Bei den Gemeindewahlen 2015 ist in Balzers die paradoxe Situation eingetreten, dass die VU mit 41.4% der Stimmen 6 Gemeinderatssitze erhielt, die FBP aber mit 42.7% der Stimmen nur 5 Gemeinderatssitze (inklusive Vorsteher). Ja, das ist undemokratisch oder wie es die Regierung ausführt: «Es würde dem gesunden Rechtsempfinden und der demokratischen Gesinnung entgegenlaufen, wenn aufgrund von Mängeln im Wahlsystem nicht die Mehrheit der Stimmbürger, sondern die Minderheit regieren würde.»

Diesem Anspruch wird die vorgeschlagene Umstellung bei der Restmandats-Verteilung jedoch in keiner Weise gerecht.

Zwar führt die neue Formel der Restmandatsverteilung dazu, dass die FBP dann 6 Mandate (inklusive Vorsteher) hätte und die VU nur noch 5. Doch die FBP hätte eben auch mit der relativen Stimmenmehrheit von 42.7% die absolute Mehrheit der Mandate inne! Kann es das sein?

Dadurch, dass Parteien, die kein Grundmandat erringen können, nicht an der Restmandatsverteilung teilnehmen dürfen, sind in Balzers 2015 15.9% der Stimmen (DU 8.1% und FL 7.8%) einfach verfallen. Würde diese Restriktion bei der Restmandatsverteilung fallen, hätte die DU anstatt der FBP ein Mandat errungen. Somit könnte eine relative Mehrheit aus VU und DU mit immerhin 49.5% der Stimmen und 6 Mandaten gegen 5 in Balzers regieren. Damit würde in Tat und Wahrheit die grösstmögliche Minderheit des Volkes regieren!

Doch so viel Demokratie will man dann doch nicht wagen!

Aus der Optik der FBP und der VU ist das leicht erklärbar, denn das würde auch in anderen Gemeinden zu demokratischeren Resultaten und somit zu Sitzverlusten führen. Bei geltendem Gesetz, jedoch ohne Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung, hätten nämlich die FBP in Vaduz 1 Mandat an die DU verloren und in Eschen ein Mandat an die FL. Zudem hätte die VU in Triesen ein Mandat an die FL verloren.

Das Grundmandatserfordernis wirkt wie eine Sperrklausel

Je weniger Mandate zu vergeben sind, desto stärker fällt sie in Gewicht: In Planken z.B. sind 7 Mandate (inklusive Vorsteher) zu vergeben. Es braucht folglich sogar 12.5% der Stimmen, damit eine Partei ein Grundmandat erzielt. Würden somit zwei Parteien diese knapp verfehlen, wären durch das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung knapp 25%, ein Viertel der Dorfbevölkerung, politisch nicht repräsentiert. Eine absolute Mehrheit der Mandate könnte in dieser Konstellation schon mit knapp 38% der Stimmen errungen werden.

Es läuft dem gesunden Rechtsempfinden und der demokratischen Gesinnung in der Tat entgegen, wenn aufgrund von Mängeln im Wahlsystem nicht die Mehrheit der Stimmbürger, sondern die Minderheit regieren kann.

Wenn FBP und VU wirklich wollen, dass in den Gemeinden die Mehrheit regiert, dann muss das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung fallen, alles andere ist Kosmetik im Sinne des Eigennutzes.

Wie ist Ihre Meinung zur Methode der Sitzverteilung im Gemeinderat bzw. zum Grundmandatserfordernis? Schreiben Sie uns auf info@freieliste.li

Die Landtagsfraktion der Freien Liste