Ärztekammer: Landtag trotz guter Finanzsituation gegen Entlastung der Bürger

Dr. med. Ruth Kranz-Candrian, Präsidentin der Liechtensteinischen Ärztekammer. 

 

POLIT-BÜHNE 

Staatsbeitrag OKP- Eine Mitteilung der Liechtensteinischen Ärztekammer

 

Eschen, 7.Juni– Der Hohe Landtag hat am Mittwochabend den Staatsbeitrag an die OKP für das Jahr 2019 auf 29 Millionen Franken und damit auf dem Wert des laufenden Jahres festgelegt. Damit erteilt der Landtag einer Stabilisierung bzw. Senkung der Krankenkassenprämie für das kommende Jahr eine Absage. Die zwei Anträge auf Anhebung des Staatsbeitrags fanden keine Mehrheit, wenn auch teilweise denkbar knapp.

Die Entscheidung des Landtags ist zu akzeptieren, die Ärztekammer kann diese aber angesichts der komfortablen Finanzsituation des Landes nicht nachvollziehen. 2017 hat der Staat 170 Millionen Franken Überschuss erzielt und sein Eigenkapital auf 2.65 Milliarden (2‘650 Millionen!) erhöht. Die Frage, wieviel Geld der Staat ansparen muss, muss ebenso erlaubt sein, wie die Frage, wieviel Reserven die Krankenkassen noch horten wollen. Die Zeit wäre reif gewesen, den vom neuen KVG gebeutelten Patienten endlich eine Entlastung zukommen zu lassen, der Landtag hat nach Ansicht der Ärztekammer eine grosse Chance vertan.

Wenn karitative Stiftungen einspringen müssen!

Zur Erinnerung: Durch das neue KVG muss ein Versicherter mittlerweile bis zu 1‘400 Franken (früher: 800 Franken) aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn er medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Dies zusätzlich zu einer Grundprämie von jährlich bis zu 4‘000 Franken. Dass sozial schwächere Bürger an ihre Belastungsgrenzen kommen, zeigt sich tagtäglich: In den Praxen stapeln sich Rechnungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, weil über den Patienten einen Leistungsaufschub verhängt wurde und bei den karitativen Stiftungen gehen laufend Anträge auf finanzielle Unterstützung für anfallende Gesundheitskosten ein, die die Patienten nicht mehr selber bezahlen können. Patienten verzichten auf dringend notwendige Leistungen, aus Angst vor finanzieller Überlastung. Das sind keine Schreckgespenster, das ist die bittere Realität. Daher ist es nach Ansicht der Ärztekammer zwingend, dass die Bürger endlich entlastet werden und der Staat seinem verfassungsmässigen Auftrag nachkommt und sich wieder adäquat für die Volkswohlfahrt einsetzt.

Dank gebührt denjenigen Abgeordneten, die sich für die Entlastung der Prämie eingesetzt haben, auch wenn am Ende keine Mehrheit erzielt werden konnte. Die Ärztekammer wird sich dieser Thematik weiterhin annehmen und auf eine Rückkehr zu einem sozialen, solidarischen und fairen Gesundheitswesen pochen, denn der Staat ist für den Bürger da, nicht umgekehrt.