Eine hohe Akzeptanz des betrieblichen Mobilätsmanagements ist nur freiwillig anzustreben

Aus Sicht der Regierung sind für eine hohe Akzeptanz die Freiwilligkeit sowie eine breite Abstützung anzustreben. Foto: Picture Alliance, FF/M

 

Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung betr. Betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Angestellten

 

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Februar 2018 die Postulatsbeantwortung betreffend „Betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Angestellten“ zu Handen des Landtags verabschiedet.

Die Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch reichten am 12. Juni 2017 ein Postulat betreffend ein gesetzlich verpflichtendes betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Angestellten ein. Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. September 2017 das Postulat in einer abgeänderten Form an die Regierung überwiesen mit dem Auftrag, dass die Regierung eingeladen werde zu prüfen, wie sich ein betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer auf das Verkehrsaufkommen und somit die Erreichbarkeit in Liechtenstein auswirken würde, wenn sich alle Unternehmen ab 50 Angestellten freiwillig beteiligen würden und wie dies umgesetzt werden könnte.

Im Vergleich mit den umliegenden Staaten ist das Thema „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ in Liechtenstein gut abgedeckt und verankert. Mit Stand Dezember 2017 betreiben bereits 50 Unternehmen ein betriebliches Mobilitätsmanagement auf Eigeninitiative. Diese umfassen unter anderem Massnahmen wie Ladestationen für E-Autos und E-Bikes, Radständer sowie genügend Spinde und Duschen, die Auszahlung von Mobilitätsboni, Beiträge an ÖV-Abos, Poolautos, Motivations-Aktionen oder Sammelbusse (Werkverkehr).

Regierung hat umfassend geprüft

Die Regierung hat in der Postulats Beantwortung die Auswirkungen eines umfassenden Mobilitätsmanagements sämtlicher mittelgrosser bzw. grösserer Betriebe auf die Bereiche Verkehrsaufkommen, Emissionen, Energieeinsparungen, Kostenersparnisse der Volkswirtschaft, Energieimporte, Wertschöpfung sowie die Auswirkungen auf die LIEmobil im Detail geprüft. In gesamthafter Betrachtung zeigt sich, dass einzig ein betriebliches Mobilitätsmanagement mit Erhebung von Parkplatzgebühren eine spürbare Verlagerung des MIV auf den öffentlichen Verkehr mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt (Energieeinsparungen sowie Reduktion CO2-Ausstoss) bewirken würde.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements noch Möglichkeiten zur besseren und weiterreichenden Nutzung vorhanden sind, wobei das betriebliche Mobilitätsmanagement in einen allgemeinen verkehrs- und umweltpolitischen Kontext einzubetten und die Handhabung auf freiwilliger Basis – mit Unterstützung der öffentlichen Hand – gegenüber einer gesetzlichen Verpflichtung zu bevorzugen ist.

Aus Sicht der Regierung sind für eine hohe Akzeptanz die Freiwilligkeit sowie eine breite Abstützung anzustreben. Ein betriebliches Mobilitätsmanagement muss in die Managementsysteme der Unternehmen integriert werden. Zudem ist ein niederschwelliges und benutzerfreundliches System wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz durch die Mitarbeitenden. (Markus Verling)