Kandelaber umgefahren – Meldepflicht verletzt

Fahrzeuglenker fuhr am Sonntagmorgen im Mühleholz einen Kandelaber über den Haufen und meldete Vorfall erst am Abend der Polizei. Foto: IKR,

Fehlbarer Fahrzeuglenker meldete sich Stunden später bei der Polizei 

Ein vorerst unbekannter Fahrzeuglenker beschädigte  einen Kandelaber mit einem Fahrzeug. Der Lenker fuhr am frühen Sonntagmorgen auf der Nebenstrasse Mühleholz in Vaduz in östliche Richtung. Auf der Fahrt prallte er mit einem Personenwagen gegen einen am rechten Strassenrand befindlichen Kandelaber. Dieser wurde durch den Aufprall umgeknickt und kam vor der Einfahrt einer Parkgarage und auf dem Trottoir zu liegen.

Der Verursacher verliess die Unfallstelle ohne den Geschädigten bzw. die Landespolizei über den verursachten Sachschaden zu verständigen, womit er sich pflichtwidrig verhielt. Des Weiteren besteht der Verdacht, dass der Fahrzeuglenker durch sein Verhalten Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vereitelte.

Die Ermittlungen der Landespolizei waren bereits im Gange als sich der fehlbare Fahrzeuglenker am Sonntagnachmittag bei der Landespolizei meldete. Der Fahrzeuglenker wird an die Staatsanwaltschaft verzeigt. lpfl 

Hinweis der Landespolizei

Ist bei einem Unfall auch nur Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.