Regierung beschliesst Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) per 1. Januar 2018

Vertragsabschlüsse mit Spitälern an
Kassenverband (LKV) übertragen 

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung beschlossen. Der Abschluss von Verträgen mit Spitälern wird an den Kassenverband übertragen

Bei verschiedenen von der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) übernommenen Leistungen erfolgen Anpassungen an die Schweiz. Bei zwei neuen Präparaten (Ezetrol undLyrica) wird künftig nur noch der Preis des günstigeren Co-Marketing-Produkts von der OKP vergütet.

Verträge mit Spitälern

Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Regierung den Abschluss von Tarifverträgen mit Einrichtungen des Gesundheitswesens an den Kassenverband delegieren kann. Bei Pflegeheimen und Familienhilfen wird dies heute schon so praktiziert. Neu werden auch die Vertragsabschlüsse mit Spitälern an den Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) übertragen. In der Praxis war der LKV bisher schon unterstützend an solchen Vertragsverhandlungen beteiligt.

Künftig werden die Einrichtungen, mit denen ein Vertrag abgeschlossen werden soll, dem LKV im Vorhinein einzeln benannt und es werden ihm konkrete Vorgaben mitgegeben, z.B. zum Leistungsauftrag, zur Finanzierung und zu den Anforderungen an die Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die abgeschlossenen Tarifvereinbarungen sind von der Regierung zu genehmigen.

Anpassung des Leistungskataloges

Die Regierung ist den Empfehlungen der Leistungskommission gefolgt, verschiedene Änderungen des Schweizer Leistungskataloges zu übernehmen. Bei der Mammographie und bei verschiedenen schlafmedizinischen Untersuchungen gibt es Anpassungen der Vorgaben für die durchführenden Zentren, die wie üblich auch in Liechtenstein gelten sollen. Neu aufgenommen werden zwei Verfahren zur dynamischen Stabilisierung der Wirbelsäule. Die Aufzählung der Leistungen bei Hauskrankenpflege wird um die Fusspflege für Diabetiker ergänzt. Bei ärztlicher Anordnung und Durchführung durch eine Pflegefachfrau wird diese Leistung von den Kassen übernommen.

Erweiterung der Co-Marketing-Liste

Die Co-Marketing-Liste wird um zwei neue Präparate erweitert, bei denen künftig nur noch der Preis des günstigeren Co-Marketing-Produktes vergütet wird. Die Basis- und Co-Marketing-Produkte unterscheiden sich ausser im Preis jeweils nur im Namen und in der Verpackung. Bei Ezetrol und dem Co-Marketing-Produkt Ezetimibe MSD handelt es sich um einen Cholesterinsenker. Das Basispräparat Lyrica mit dem Co-Marketing-Produkt Pregabalin Pfizer dient der Behandlung von Erwachsenen bei neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und generalisierten Angststörungen. Für die OKP ergibt sich daraus ein Einsparpotenzial von insgesamt ca. CHF 100’000 pro Jahr. (Sandro D’Elia)