Abänderung der Mehrwertsteuerverordnung

Regierung verabschiedet Abänderung der Mehrwertsteuerverordnung

In der Schweiz wurden das Mehrwertsteuergesetz sowie die Mehrwertsteuerverordnung einer Teilrevision unterzogen. Aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtungen mit der Schweiz ist Liechtenstein verpflichtet, diese geänderten schweizerischen mehrwertsteuerlichen Bestimmungen in den liechtensteinischen Rechtsbestand zu übernehmen.

Die Anpassung des liechtensteinischen Mehrwertsteuergesetzes wurde vom Landtag in seiner Sitzung vom 10. November 2017 verabschiedet. Mit der gegenständlichen Änderung der Mehrwertsteuerverordnung erfolgt eine Übernahme der geänderten Bestimmungen der schweizerischen Mehrwertsteuerverordnung. Die Verordnungsänderung enthält Anpassungen an das revidierte Mehrwertsteuergesetz und weitere punktuelle Änderungen. So werden namentlich die neu zum reduzierten Satz steuerbaren elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher definiert.

Ferner bestimmt die Verordnung, was als Sammlerstück gilt und der Margenbesteuerung unterliegt. Daneben enthält die Verordnung auch Präzisierungen zur Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen. Die Verordnungsänderung wird gleichzeitig mit der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Markus Biedermann.