Was haben die Regierungsmitglieder geantwortet?
In der Landtagssitzung vom 5./6. Dezember haben die Abgeordneten des Hohen Hauses zahlreiche Kleine Anfragen an die Regierung gestellt. Wir setzen die Veröffentlichung der Anfragen und die Antworten von Regierungsrätin Dominique Gantenbein.
Rheinparkstadion Vaduz und Gasleitung
Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017.
Antworten von Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Frage:
Unter dem Rheinparkstadion Vaduz verläuft eine Gasleitung. Gemäss einem Bericht des Liechtensteinischen Fernsehens wird im nächsten Jahr diese Gasleitung in einer Tiefe von 30 bis 50 Meter unter dem Stadion neu gebaut. Es würden Rohre mit stärkerer Wandstärke verwendet. In Liechtenstein habe man einen sehr hohen Level. Die Neuverlegung dieses Teilstückes kostet etwa CHF 1 Mio. Fakt ist, die Gasleitung wurde lange vor dem Stadion gebaut. Man hat wissentlich auf die Gasleitung das Stadion gebaut. Interessant war auch zu hören in Österreich gäbe es keine Störfallvorsorge. Dort könne eine Leitung direkt neben einem Hochhaus sein. Da stellt sich natürlich die Frage: Müssen wir unbedingt einen höheren Sicherheitslevel wie Österreich anwenden? Und ist diese Leitung wirklich so gefährlich oder herrscht übertriebenes Sicherheitsdenken?
- Sind, nachdem das Stadion fertig gebaut war, die Vorschriften verschärft worden?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Störfalles exakt in dem Zeitpunkt in dem das Stadion mässig bis voll besetzt ist?
- Warum gibt es im EWR-Land Liechtenstein eine Störfallvorsorge im Gegensatz zum EU-Land Österreich?
- Wurden beim Bau des Stadions Auflagen gemacht bezüglich der Haftung und Übernahme anderer Folgekosten im Zusammenhang mit der Gasleitung?
- Wer muss die Kosten für diese nachträgliche Leitungsumlegung bezahlen?
Antwort:
Zu Frage 1:
In den Jahren 1997/98 wurde der Sportplatz zu einem Stadion mit einer Haupt- und Gegentribüne ausgebaut. Die Gegentribüne wurde dabei auf der bestehenden Erdgashochdruckleitung erstellt. Dadurch wurde unter anderem auch das Störfallrisiko verändert. Die damals relevante Gesetzgebung umfasste das Rohrleitungsgesetz aus dem Jahre 1985 und das Störfallgesetz aus dem Jahre 1992. 1997 wurde vom zuständigen schweizerischen Bundesamt der Rahmenbericht für „Sicherheit von Erdgashochdruckleitungen“ herausgegeben. 1998 trat die Liechtensteinische Störfallverordnung in Kraft. Die Vorschriften, welche die Erdgashochdruckleitung betreffen, wurden dabei nicht verschärft.
Zu Frage 2:
Die Beurteilung von Störfällen beruht auf tatsächlich vorgekommenen Ereignissen kombiniert mit dem möglichen Schadensausmass, insbesondere den zu erwartenden Todesfällen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Störfalles an einem ganz spezifischen Ort zu einem ganz spezifischen Zeitpunkt extrem niedrig ist, ist dies nur eine Seite der Betrachtungsweise. Im konkreten Fall liegt die Wahrscheinlichkeit eines Störfalls rein statistisch betrachtet im Bereich von 1 zu 1 Milliarde. Es gilt jedoch die gesamte Tragbarkeit eines Risikos im Verhältnis zu den zu befürchtenden Todesfällen zu betrachten.
Zu Frage 3:
Bei der Umweltgesetzgebung orientierte sich Liechtenstein seit jeher an den schweizerischen Rezeptionsgrundlagen. Damit konnten auch Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen Wirtschaftsraum mit der Schweiz vermieden werden. 1992 verabschiedete der Liechtensteinische Landtag das Störfallgesetz, das sich an der schweizerischen Vorlage orientierte.
Generell existieren zwei Ansätze zur Regelung von Störfällen von Gasleitungen. Mit der Schweiz und Liechtenstein vergleichbar sind die Ansätze beispielsweise der Niederlande, von Grossbritannien und Frankreich, welche einen risikobasierten Ansatz verfolgen. In den anderen EU-Ländern werden die Auflagen gemäss dem Stand der Technik festgelegt.
Zu Frage 4:
Es wurden Auflagen technischer und organisatorischer Natur zur Risikoverminderung gemacht, jedoch keine spezifischen Auflagen bezüglich Haftung und Übernahme von Folgekosten.
Zu Frage 5
Die Kosten für die aktuell geplante Leitungsverlegung im Bereich des Stadions trägt die LGV als der Störfallgesetzgebung unterliegender Betrieb. Für solche Fälle hat die LGV bereits Rücklagen gebildet.
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Wie steht es in Liechtenstein mit Cybermobbing
bei Kindern und Jugendlichen?
Kleine Anfrage der Abg. Gunilla Marxer-Kranz in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017.
Antworten von Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Frage:
Vielen von uns ist der Selbstmord einer 13–jährigen im August dieses Jahres im schweizerischen Spreitenbach infolge Cybermobbing sicher noch in Erinnerung. Internationale Studien zeigen, dass die Zahl der Selbstmordversuche bei im Netz gemobbten Jugendlichen doppelt so hoch ist wie bei Jugendlichen, die noch nie auf sozialen Plattformen oder Ähnlichem fertig gemacht wurden. Laut der neusten PISA-Umfrage wird im Schnitt jeder 6. Schüler einer Klasse Opfer von Mobbing. Auch das Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Aktuelle Studien zeigen zweistellige Zuwachsraten im Mobbing und Cybermobbing. Zudem zeigt sich auch, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Mobbing einerseits und schulischem Leistungsabfall, Schulabsentismus und Schulabbruch andererseits besteht. In Liechtenstein gibt es seit 2015 den Verein Kinderschutz.li. Zweck des Vereins ist die Prävention von Gewalt, Mobbing und sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein. Im Schuljahr 2017/2018 widmet sich der Verein mit dem Präventionsprogramm «Kinder stark machen» besonders dem Thema Mobbing in der Schule..
- Was wird derzeit in den Schulen im Bereich Mobbing-Prävention gemacht?
- Wieso kann das Programm «Kinder stark machen» nur in einigen Gemeinden und nicht flächendeckend in allen Gemeinden angeboten werden?
- Wie wird dieses sehr wichtige Präventionsprogramm finanziert?
- Vor dem Hintergrund der Art. 1 sowie 62 ff. des Kinder- und Jugendschutzgesetzes muss das Land Präventionsmassnahmen anbieten, um die Kinder und Jugendlichen zu stärken. Warum liegt der Entscheid für das Programm und die Finanzierung bisher ausschliesslich bei einzelnen Schulleitern oder Gemeinden?
Zu Frage 1:
Ein gutes soziales Miteinander der Schülerinnen und Schüler ist zentral für die Prävention von Mobbing und für die Entwicklung der Kinder. Schulleitungen und die Lehrerschaft setzen sich deshalb auf vielseitige Art und Weise für ein gutes Schul- und Klassenklima ein. Lehrpersonen sind sensibilisiert für das Problem und es stehen ihnen verschiedene Materialen zur Unterrichtsgestaltung zum Thema Mobbing und Cybermobbing zur Verfügung. Als Beispiele können hier die Medien Präventions Performance „angeklickt.li“ oder Präventionskampagnen wie „Du sescht wia“ oder „I säg was lauft“ angeführt werden, welche über das Zentrum für Schulmedien zur Verfügung stehen.
Die Schulen werden des Weiteren unterrichtsbezogen oder fallspezifisch von schulamtsinternen Diensten, insbesondere der Schulsozialarbeit und des Schulpsychologischen Dienstes bei Bedarf gezielt unterstützt. Zudem gibt es an jeder Schule ein Kriseninterventionsteam, welches sich vertieft mit der lokalen Krisenintervention und
–prävention auseinandersetzt. Abgesehen davon können Schulen im Bedarfsfall auf das Angebot von schulexternen Anbietern zurückgreifen, wie dem Verein Kinderschutz.li, dem KIT Liechtenstein, dem Netzwerk oder der KrisenKompetenz.
Zu Frage 2:
Unsere Schulen verfügen über die Grundlagen, zusammen mit den schulamtsinternen Diensten und den verschiedenen vorhandenen Lernmaterialen, die sozialen Lernziele klassen- und schülerbezogen zu erreichen. Die Inanspruchnahme von externen Angeboten liegt im Sinne der Schulautonomie im Kompetenz- und Einschätzungsbereich der Schulen. Das grosse Engagement des Vereins im Bereich Kinderschutz ist bedeutsam. Dem Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt sowie dem Schulamt ist es daher ein Anliegen, dass die Kindergärten und Schulen das Angebot des Vereins kennen und im Bedarfsfall in Anspruch nehmen können. Ministerium und Schulamt stehen dazu im Dialog mit dem Verein.
Zu Frage 3:
Die Finanzierung des Präventionsprogrammes von Kinderschutz.li wird grundsätzlich vom Verein getragen. Die Kindergärten und Schulen finanzieren die Inanspruchnahme von externen Angeboten über das Budget, welches ihnen zugewiesen wird. Die Kindergärten und Primarschulen (zusammengefasst als Gemeindeschulen bezeichnet) erhalten das Budget im Sinne der Aufgabenentflechtung von der jeweiligen Standortgemeinde.
Zu Frage 4:
Liechtenstein verfügt über ein breites Angebot an Präventionsmassnahmen. Der Entscheid über die Inanspruchnahme von externen Angeboten liegt im Sinne der Schulautonomie daher bei der jeweiligen Schule, da es sich um ergänzende, projektbezogene Angebote handelt. Zudem geht das Angebot an die Präventionsmassnahmen im Sinne eines umfassenden und integrierten Kinder- und Jugendschutzes über die Schule hinaus und richtet sich auch an Eltern und weitere Anspruchsgruppen.
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Schadstoffbelastung im Schnee
in Liechtenstein
Kleine Anfrage der Abg. Helen Konzett in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017.
Antworten von Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Frage:
Schnee hat gegenüber Wasser oder Luft andere chemisch-physikalische Eigenschaften, Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren und beim Schmelzen wieder abzugeben. Gemäss Publikationen des Amtes für Umwelt liegt in Liechtenstein im Tal während durchschnittlich 35 Tagen pro Jahr Schnee, die bei 15 Tagen mit Schneefall entstehen. Im Malbun sind es durchschnittlich 50 bis 70 Tage mit Neuschnee pro Jahr. Aus den Industriegebieten im Tal kennen wir zusätzlich noch den sogenannten Industrieschnee, der aus einer viel geringeren Höhe, nämlich aus circa 200 Metern auch ohne Wolken entstehen kann. Wegen der besonderen Eigenschaften von Schnee interessiert mich die Schadstoffbelastung des Schnees in Liechtenstein an den verschiedenen Lagen, und ich möchte erfahren, ob das Amt für Umwelt über aktuelle Probenresultate verfügt und solche Proben periodisch genommen werden. Ich verspreche mir davon einen Nutzen für die Umwelt und die Gesundheit.
- Mit welchen Schadstoffen in welcher Menge ist der Schnee in Liechtenstein an den verschiedenen Standorten wie Malbun, Tallage an Hauptverkehrsstrassen oder Industriegebieten mit Industrieschnee belastet?
- Woher stammen die Schadstoffe – welche können klar inländischen Quellen zugeordnet werden, welche anderen Quellen wie zum Beispiel Flugzeuge oder der Schwerindustrie?
- Wenn die Regierung über keine Probenresultate verfügt, warum nicht, und was sind die Gründe?
- Wenn die Regierung über keine Probenresultate verfügt, wann plant das Amt für Umwelt, solche Proben zu nehmen?
Antwort:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Überwachung von Luftschadstoffen erfolgt in Liechtenstein primär anhand von Konzentrationsmessungen in der Luft. Liechtenstein arbeitet in diesem Bereich eng mit den Ostschweizer Kantonen im Rahmen von OSTLUFT zusammen. Sowohl in Liechtenstein wie auch im Rahmen von OSTLUFT werden keine Schneeproben untersucht.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die in Liechtenstein vorhandenen Informationen über den Schadstoffausstoss sowie über die Schadstoffkonzentrationen in der Luft erlauben zusammen mit den Erkenntnissen aus den verschiedenen Forschungsprojekten von europäischen Forschungsinstitutionen gute Rückschlüsse auf die massgebenden Schadstoffquellen und die notwendigen Massnahmen. Eigene Untersuchungen von Schneeproben werden aktuell als nicht notwendig erachtet.