Kleine Anfragen an Regierungsrätin Aurelia Frick

Foto: Regierungsrätin Aurelia Frick.

 

Was haben die Regierungsmitglieder geantwortet? 

In der Landtagssitzung vom 5./6. Dezember haben die Abgeordneten des Hohen Hauses zahlreiche Kleine Anfragen an die Regierung gestellt. Wir beginnen mit der Veröffentlichung der Anfragen und Antworten von Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick:

 

Antworten von Regierungsrätin Aurelia Frick

EFTA-Freihandels-Abkommen

Kleine Anfrage des Abg. Harry Quaderer in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017.

 

Frage:

Die Europäische Freihandelsassoziation EFTA zu welcher die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein zählt, ist eine zwischenstaatliche Organisation die den Freihandel und die wirtschaftliche Integration ihrer Mitglieder fördert. Sie verfolgt keine politischen Ziele und ist auch keine Zollunion. Die EFTA fungiert auch als Plattform um Freihandel mit Drittstaaten zu fördern. Den Vorsitz dieser Organisation, welcher im Sechs-Monate-Rhythmus rotiert, hat derzeit Liechtenstein. Eines der Ziele unter dem Vorsitz Liechtensteins ist die Prüfung der Durchführbarkeit der Aufnahme von Geschlechter-Gleichstellungsaspekten im EFTA-Freihandelsabkommen. Dieses Ziel hat nicht nur bei der Schweizer EFTA-Parlamentarier-Delegation für Unverständnis gesorgt.

  1. Wurde ein solches Ziel mit der Regierung in Liechtenstein besprochen?
  2. Ist dies ein ganz plumper Versuch der Aussenministerin sich für die Geschlechterquote auf internationalem Parkett durchzusetzen?
  3. Wurden die einheimischen Gross-, Mittel- und Kleinbetriebe gefragt, was sie von einem solchen Ziel halten?

Antwort:

Zu Frage 1:

Die EFTA-Staaten fügen in ihren neueren Freihandelsabkommen seit mehreren Jahren ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung ein. Insbesondere die neueren EFTA-Freihandelsabkommen bekräftigen in den Präambeln auch bestehende internationale Verpflichtungen der Staaten in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundrechte. Zudem werden in laufenden Verhandlungen neu auch Themen wie Klimawandel, nachhaltige Fischerei und Handel mit Forstprodukten aufgenommen bzw. diskutiert.

Vor diesem Hintergrund gab es Vorstösse, das Thema wirtschaftliche Ermächtigung und Gleichstellung von Frauen auch im Rahmen der EFTA und der Freihandelsabkommen zu thematisieren. Am EFTA-Ministertreffen im Juni dieses Jahres einigten sich die vier EFTA-Minister unter dem Vorsitz der Schweiz, dass geprüft werden soll, ob entsprechende Referenzen zum Thema Geschlechtergleichstellung in Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollen. Diesen gemeinsamen Beschluss aller EFTA-Staaten bringt das liechtensteinische Vorsitzpapier zum Ausdruck. Die vier EFTA-Staaten einigten sich darauf, diesen Aspekt auch in Verbindung mit einer allfälligen Überarbeitung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung zu prüfen.

Ein erstes Expertentreffen wird Anfang 2018 unter isländischem Vorsitz stattfinden. Die Aufnahme von neuen Verpflichtungen wird jedoch nicht Bestandteil der Diskussion sein.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3:

Nein.

 

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Einreichefrist für Handelsregister

 

Kleine Anfrage des Abg. Elfried Hasler an Regierungsrätin Aurelia Frick in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017.

Frage:

  1. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren jeweils im Dezember die Anmeldungen für Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister?
  2. Wie viele Anmeldungen gemäss Frage 1 wurden jeweils vor und wie viele nach der vom Amt für Justiz gesetzten Frist eingereicht?
  3. Wie viele Anmeldungen, die nach der Einreichefrist eingereicht wurden, konnten jeweils doch noch im gleichen Jahr erledigt werden?
  4. Wie werden die entsprechenden Einreichefristen in der benachbarten Schweiz gesetzt?
  5. Erachtet die Regierung die Setzung einer derart frühen Einreichefrist in Liechtenstein angesichts der [Be-] antwortung auf die Fragen 1 – 4 auch künftig für nötig?

Antwort:

Zu Frage 1:

Anzahl der verarbeiteten Eintragungen jeweils für den Monat Dezember:

Jahr Eintragungen
2012 1791
2013 3315
2014 2168
2015 2325
2016 2162

Eine Aufteilung der Zahlen in Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister bedingt weitere Abklärungen und ist in der verfügbaren Zeit nicht möglich.

Zu Frage 2:

Jahr Frist Monat Dezember bis und mit Termin nach Termin
2012 14.12.2012 1090 701
2013 29.11.2013 0 3315
2014 12.12.2014 992 1176
2015 11.12.2015 972 1353
2016 09.12.2016 606 1556

Zu Frage 3:

Sämtliche Anmeldungen zur Eintragung konnten noch im gleichen Jahr erledigt werden. Das Amt leistet einen besonderen Effort und gegebenenfalls Überstunden, um alle Eintragungen bis Ende Jahr erledigen zu können.

Zu Frage 4:

Für Eintragungsgeschäfte beim Handelsregister Graubünden, welche im Dezember 2017 im Handelsregister eingetragen werden sollen, müssen diese bis spätestens den 12. Dezember 2017 eintragungsfähig eingereicht werden.

Das Amt für Handelsregister und Notariate St. Gallen hat diese Frist auf den 1. Dezember 2017 festgesetzt.

Zu Frage 5:

Das Amt für Justiz versteht die Information über die Einreichefrist als Dienst am Kunden. Der Kunde soll verbindlich in Erfahrung bringen können, ob die gewünschte Eintragung im Handelsregister im laufenden Kalenderjahr noch möglich ist oder nicht. Das Vorgehen des Amtes ist mit demjenigen von anderen Handelsregisterämtern in der Schweiz vergleichbar.

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Istanbuler Konvention: Kernpunkt
Häusliche Gewalt

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder an Regierungsrätin Aurelia Frick in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017.

Frage:

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, weilte vom 22. bis 24. November in Liechtenstein. Er traf Vertreter aus Regierung und Landtag sowie von Nichtregierungsorganisationen, um sich ein Bild der Menschenrechtslage im Land zu machen. An der öffentlichen Veranstaltung im Rathaussaal in Vaduz wies er in aller Deutlichkeit darauf hin, dass Liechtenstein die sogenannte Istanbul-Konvention weiterhin nicht ratifiziert hat.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Das Übereinkommen schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage soll häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden.

  1. Wann gedenkt die Regierung die sogenannte Istanbul-Konvention zu unterzeichnen?
  2. Bis wann gedenkt die Regierung dem Landtag die sogenannte Istanbul-Konvention zur Ratifikation vorzulegen?
  3. Welche Begleitmassnahmen wird die Regierung bei einer Umsetzung ins Auge fassen?

Antwort:

Zu Frage 1:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde durch Liechtenstein bereits am 10. November 2016 unterzeichnet.

Zu Frage 2:

Es entspricht der gängigen Praxis in Liechtenstein, dass internationale Konventionen erst dann ratifiziert werden, wenn die innerstaatlichen Umsetzungen vollzogen worden sind. Im Hinblick auf die Unterzeichnung und mögliche Ratifikation wurden die Istanbul-Konvention und die relevante nationale Rechtslage im Jahr 2016 von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe detailliert geprüft. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass die Bestimmungen der Konvention in Liechtenstein bereits zu einem grossen Teil umgesetzt sind. Die noch ausstehenden wenigen Anpassungen sollen im Zuge der laufenden Arbeiten zur StGB-Revision vorgenommen werden. Die entsprechende Vernehmlassung wird im Frühjahr 2018 durchgeführt.

Zu Frage 3:

Die Regierung ist der Überzeugung, dass Liechtenstein angesichts der gesetzlichen Grundlagen und der institutionellen Praxis gut aufgestellt ist, um die in der Konvention geforderte „ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen“ zu geben. Massnahmen werden lediglich vor dem Hintergrund einzelner Artikel notwendig werden. So muss beispielsweise eine oder mehrere offizielle Stellen für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten gemäss Istanbul-Konvention zuständig sein. Gemäss erläuterndem Bericht zur Konvention kann dies eine „beliebige Einheit oder Einrichtung innerhalb der Regierung“ sein, im Rahmen der bestehenden Ressourcen. Ausserdem werden genau aufgeschlüsselte statistische Daten von den Vertragsstaaten verlangt. Deshalb muss im Zuge der Ratifikation sichergestellt werden, dass Fälle von häuslicher Gewalt bei allen in die Strafverfolgung involvierten Institutionen einheitlich registriert werden, um die statistische Erfassung und Verfolgung solcher Taten sicherzustellen.