Festigung Liechtensteins als rechtssicheren und standardkonformen Finanzplatz

Liechtenstein ist nicht Teil der Schwarzen Liste.

 

ECOFIN beschliesst schwarze Liste /
Liechtenstein nicht Teil der Liste

 

Vaduz – Der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) hat am 5. Dezember 2017 darüber entschieden, welche Länder und Gebiete sich auf der EU-Liste der unkooperativen Staaten im Steuerbereich befinden. Gegenüber unkooperativen Staaten sollen Gegenmassnahmen ergriffen werden. Die Erstellung einer neuen EU-Liste ist Teil der EU-Kampagne gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.

Liechtenstein ist nicht auf dieser Liste, die 17 Länder umfasst. Die liechtensteinische Regierung wertet dies als Resultat ihrer glaubwürdigen Strategie zur Anerkennung und Umsetzung europäischer und internationaler Steuerstandards. Diese Strategie soll konsequent weitergeführt werden, mit dem Ziel, Liechtensteins Stellung als rechtssicheren, standardkonformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz zu festigen.

Liechtenstein steht bereits seit 2010 in einem Dialog mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten zu Steuerfragen. Im Rahmen des Dialogs mit der EU-Arbeitsgruppe zum Verhaltenskodex im Bereich der Unternehmensbesteuerung (sog. Code of Conduct Gruppe) hat die EU in wenigen Bereichen des liechtensteinischen Unternehmenssteuerrechts punktuell Anpassungsbedarf identifiziert. Die Regierung hat sich im Rahmen des Dialogs gegenüber der EU bereit erklärt, diese Anpassungen bis Ende 2018 vorzunehmen. Die Vorbereitungen dazu sind bereits im Gang und erfolgen im engen Einbezug der Wirtschaftsverbände. (Markus Biedermann)