Nachteiliges Abkommen für Liechtenstein

Gesundheitsabkommen Mengenausweitung in die Schweiz

Die Bedarfsplanung wurde in Liechtenstein nach dem EWR-Beitritt mit der Absicht eingeführt, den heimischen Gesundheitsmarkt abzuschotten. Als Argument dafür wurden die zunehmende Zahl der Ärzte und die angeblich damit verbundenen Kostensteigerungen ins Feld geführt. Waren erst nur Ärzte davon betroffen, wurde sie auch für Psychotherapeuten und Chiropraktoren eingeführt und weitere Berufsgruppen, wie etwa die der Physiotherapeuten, könnten jederzeit folgen.

Von Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

 

Von den über 100 in Liechtenstein niedergelassenen Ärzten können wir rund 60 – jene mit OKP-Vertrag – konsultieren zusammen mit den rund 20 Schweizer Ärzten im Kanton St. Gallen mit liechtensteinischem OKP-Vertrag sind dies insgesamt also rund 80 Ärzte. Für die freie Arztwahl zahlt jeder Versicherte, der OKP-plus abgeschlossen hat, jährlich zusätzlich 480 Franken.

Mengenausweitung auf 1‘300 Ärzte in SG und GR –
Mengenausweitung auf 18‘200 Ärzte schweizweit
Mit dem neuen Abkommen mit der Schweiz steht uns plötzlich der ganze Markt Schweiz offen inklusive rund 18‘200 niedergelassenen Ärzten in der ganzen Schweiz. Auch wenn aus geografischen Gründen eher die nächstgelegen „Märkte“ St.Gallen und Graubünden besucht werden, stehen dort immer noch rund 1‘300 Ärzte zur Verfügung, also mehr als das 10-fache in ganz Liechtenstein. Wenn also die vielbeschworene Mengenausweitung – wohlgemerkt nur in die Schweiz! – plötzlich keine Rolle mehr spielt, ist die liechtensteinische Bedarfsplanung damit erledigt. Da hilft es auch nicht, wenn damit argumentiert wird, dass es in der Schweiz ebenfalls Zulassungsbeschränkungen in Form von Zulassungsstopps gibt. Die schiere Menge an bereits niedergelassenen Ärzten in der Schweiz reicht völlig aus, um die liechtensteinische Bedarfsplanung ad absurdum zu führen.
Und wer kann mir logisch erklären, warum ich für die 50 Nicht-OKP-Ärzte in Liechtenstein noch monatlich 40 Franken zahlen soll?

Mittelfristige Schwächung der Versorgungssicherheit
Es erscheint zugegebenermassen für den Versicherten auf den ersten Blick attraktiv, plötzlich freien Zugang zu allen ambulanten Leistungserbringern in der ganzen Schweiz zu haben. Ob er das mittel- und längerfristig immer noch so bewertet, wenn sich Probleme mit der heimischen Versorgungssicherheit einstellen, plötzlich lange Wartezeiten auf Termine in Kauf genommen werden müssen, darf bezweifelt werden.

Interessen Liechtensteins von der Regierung ausser Acht gelassen
Die Regierung hat dem Druck der Schweiz nachgegeben und einem Abkommen zugestimmt, das zwar für die Schweiz lukrativ ist, die Interessen Liechtensteins aber völlig ausser Acht lässt. Dabei ist es doch so, dass bereits im stationären Spitalbereich seit Jahrzehnten sehr viel Geld in Richtung Schweiz fliesst; das hätte in einem solchen Abkommen durchaus berücksichtigt werden müssen. Das geplante Abkommen mit der Schweiz und unsere Bedarfsplanung in Liechtenstein sind nun einmal absolut nicht kompatibel. Wenn Regierungschef Adrian Hasler und Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini im Landtag von nächster Woche dieses Abkommen zwecks dringender notwendiger Nachverhandlung nicht von sich aus zurückziehen, liegt es am Landtag die Handbremse zu ziehen und dezidiert „gleich lange Spiesse“ sowie ein Staatsabkommen einzufordern, dass das Fürstentum Liechtenstein nicht dermassen einseitig benachteiligt.