Krankenkassen: Prämienerhöhung im Jahre 2018

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte sechs Kleine Anfragen zu beantworten. 

 

Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert an Regierungsrat Mauro Pedrazzini in der Oktobersession des Landtages.

 

Frage:

Gemäss einer Pressmitteilung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes werden die Prämien in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2018 im Durchschnitt nur um 0,6% steigen. Ein Teil der Versicherten dürfe sich sogar über gleichbleibende Prämien freuen.

Weiters wird ausgeführt, dass die Kostenentwicklung per 30.06. die Grundlage für die Prämienkalkulation der Krankenversicherer für das Folgejahr bilde. Die Kosten seien in der zwölf Monatsbetrachtung (Juli 2016 bis Juni 2017 im Vergleich zu Juli 2015 bis Juni 2016) mit minus 2,1% rückläufig. Allerdings werden diese Daten noch gewisse Unsicherheiten beinhalten. So können auf Seiten der ambulanten Leistungserbringer Rechnungsrückstände bestehen.

Weiters hat der Gesellschaftsminister am 2. Oktober 2017 in einem Radio L Interview ausgeführt, dass sich die Krankenkassen im Vorjahr zu Ungunsten der Prämienzahler verschätzt hätten beziehungsweise die Prämien im Vorjahr zu hoch waren, und dass die Prämienerhöhung 2018 unter anderem auch auf einen Reservenabbau bei den Krankenkassen zurückzuführen sei.

Weiters hat Bundesrat Berset im Ärztetarif Tarmed Kürzungen per 01.01.2018 vorgenommen, welche circa 1,5 Prämienprozente beziehungsweise einer Prämienreduktion entsprechen.

 

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden fünf Fragen:

  1. Wieso steigen die OKP-Prämien im Durchschnitt um 0,6%, wenn die Kostenentwicklung per 30.06. die Grundlage für die Prämienkalkulation der Krankenversicherung für das Folgejahr bildet, und die Kosten in der zwölf Monatsbetrachtung (Juli 2016 bis Juni 2017 im Vergleich zu Juli 2015 zu Juni 2016) mit 2,1% rückläufig sind?
  2. Wieso steigen die OKP-Prämien um 0,6%, wenn zusätzlich zu den rückläufigen Kosten der zwölf Monatsbetrachtung gemäss Frage eins, sich die Krankenkassen für die Prämien 2017 zu Ungunsten der Prämienzahler verrechnet haben, beziehungsweise die Prämien für das Jahr 2017 zu hoch waren, der Bundesrat zusätzlich eine Ärztetarifreduktion (Tarmed) beschlossen hat, und dies grundsätzlich zu einer Prämienreduktion führen müsste?
  3. Um welchen Prozentsatz beziehungsweise um welchen Betrag pro Jahr waren die Prämien im Durchschnitt im Jahr 2017 zu hoch berechnet?
  4. Bei welcher Krankenkasse bleiben die Prämien gleich beziehungsweise gibt es keine Prämienerhöhung für die Versicherten?
  5. Welche Krankenkasse hat die tiefste Prämie mit Unfalldeckung für eine erwachsene Person unterhalb des gesetzlichen Rentenalters, bei einer Franchise von CHF 500?

Antwort:

Zu Fragen 1 und 2:

Die Prämienkalkulation liegt im Verantwortungsbereich der Kassen. Sie beruht auf deren Erwartungen für das laufende sowie für das kommende Jahr. Zum Zeitpunkt der Kalkulation sind nur die Halbjahreszahlen des laufenden Jahres bekannt, die Kassen müssen also eineinhalb Jahre in die Zukunft schauen. Die Kassen budgetieren vorsichtig, indem sie für das Jahr 2018 zwar von einem gegenüber dem langjährigen Durchschnitt tieferen Kostenwachstum, aber nicht von gleichbleibenden Kosten oder gar einer Abnahme der Kosten ausgehen.

Die Prämien werden von jeder Kasse individuell bestimmt. Aufgrund der recht unterschiedlichen Kosten- und Reservensituation muss unter Umständen eine Kasse eine stärkere Prämienerhöhung vornehmen als im Durchschnitt zu erwarten ist.

Das Amt für Gesundheit kann die Prämienhöhe beeinspruchen, wenn ein Verstoss gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegt. Ein solcher Verstoss wurde nicht festgestellt.

Zu Frage 3:

Nachdem das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen ist, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Für 2018 budgetieren die Kassen in Summe einen Reservenabbau in der Höhe, dass die prognostizierte Reservenquote wieder das Niveau des Jahres 2016 erreichen wird.

Zu Fragen 4 und 5:

Detaillierte Informationen zu den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind auf der Homepage des Amts für Gesundheit, ag.llv.li, veröffentlicht. Daraus ist zu ersehen, dass bei der Concordia die Prämien gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben und die Prämie bei minimaler Kostenbeteiligung mit Unfalldeckung bei der FKB mit CHF 302 am geringsten ist.

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Versicherungsbeziehung von Matrosen bei den Sozialversicherungen Liechtensteins

Kleine Anfrage des stv. Abg. Alexander Batliner an Regierungsrat Mauro Pedrazzini in der Oktober-Landtagsession

 

Frage:

Mir ist in den letzten Wochen mehrmals zu Ohren gekommen, dass bei den AHV-IV-FAK-Anstalten rund 450 Matrosen versichert seien, die weder die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen, noch in Liechtenstein wohnhaft sind geschweige denn in irgendeiner Beziehung zu unserem Land stehen beziehungsweise unser Land überhaupt kennen.

Dazu meine Fragen:

  1. Kann die Regierung bestätigen, dass bei den AHV-IV-FAK Anstalten und anderen Sozialversicherungen rund 450 Matrosen versichert sind und ‑ falls dem so sein sollte ‑ aus welchen Ländern oder zumindest Kontinenten stammen diese Matrosen?
  2. Wurden diese Matrosen über in Liechtenstein ansässige Unternehmen bei den AHV-IV-FAK-Anstalten und anderen Sozialversicherungen versichert? Handelt es sich hierbei um in Liechtenstein tätige Unternehmen oder um Sitzgesellschaften und übersteigt das jeweilige Steuersubstrat dieser Unternehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag der Mindestertragssteuer?
  3. Beziehen jene Matrosen, welche minderjährige Kinder haben, Kindergeld für die im Heimatstaat des Vaters lebenden Kinder und – falls dem so sein sollte – welcher Betrag wird hierfür monatlich gesamthaft ausbezahlt?
  4. Welche langfristigen finanziellen Auswirkungen haben solche Versicherungsbeziehungen für die Sozialversicherungen im Allgemeinen? Ergeben sich dadurch auch Ansprüche, Ergänzungsleistungen oder im Extremfall Sozialhilfe in Liechtenstein zu beziehen, auch wenn die betreffenden Personen nach ihrer beruflichen Tätigkeit als Matrose in ihren Heimatstaat zurückkehren?
  5. Auf welche nationalen gesetzlichen Bestimmungen und welche internationalen Verträge beziehungsweise Vereinbarungen stützen sich die Versicherungsbeziehungen mit diesen Matrosen?

Antwort:

Zu Frage 1:

Derzeit sind rund 430 im Ausland wohnhafte Mitarbeiter aus dem Transportgewerbe zu Wasser und zu Lande in Liechtenstein versichert. Ein Grossteil davon betrifft Arbeitnehmer aus dem Transportgewerbe zu Wasser. Die angesprochenen „Matrosen“ wohnen in Deutschland, Niederlande, Polen, Slowakei, Tschechien, Belgien, Luxemburg oder Lettland.

Zu Frage 2:

Es handelt sich aktuell um drei Unternehmen, die in Liechtenstein gemäss Handelsregisterauszug ihren statutarischen Sitz haben. Diese drei Unternehmen verleihen ihr Personal an Schifffahrtsunternehmen in der Binnenschifffahrt Europas, insbesondere der Binnenschifffahrt auf dem Rhein.

Seit Ablauf der Übergangsfrist zum neuen Steuergesetz kennt Liechtenstein den Steuerstatus „Sitzgesellschaften“ nicht mehr. Alle Unternehmen werden nach ihrem Ergebnis besteuert. Aufgrund des Steuergeheimnisses kann die Regierung jedoch zur Besteuerung einzelner steuerpflichtiger Unternehmen keine Auskunft geben.

Zu Frage 3:

Diese Matrosen beziehen gegenwärtig Familienzulagen aus Liechtenstein in der Höhe von rund 28’000 Franken pro Monat. Im Gegenzug werden natürlich auch Lohnabzüge in die Familienausgleichskasse einbezahlt.

Zu Frage 4:

Risiken, welche durch die Unfallversicherung, Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung abgedeckt werden, sind in Liechtenstein versichert.

Wenn eine Versicherungskarriere in Liechtenstein von mindestens einem Jahr erreicht wird, entstehen auch Rentenansprüche betreffend Alter, Tod oder Invalidität.

Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe oder Betreuungs- und Pflegegeld jedoch sind wohnsitzgebunden und derartige Ansprüche entstehen in diesen Fällen nicht.

Für die Dauer eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in die Pensionskasse geleistet, welche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem Kapitalbezug oder einer Verrentung des angesparten Guthabens führen.

Zu Frage 5:

Diese Regelung ist im EWR-Recht normiert. Es handelt sich um die EG-Verordnung Nr. 883/2004 des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Die in der Fragestellung angesprochene Problematik ist der Regierung bekannt. Liechtenstein, vertreten durch Sozialversicherungsexperten der AHV-IV-FAK und des Amtes für Gesundheit, versucht derzeit durch den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung gemäss Art. 16 der Verordnung Nr. 883/2004 mit den EWR-Rheinanliegerstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg die Anzahl der in Liechtenstein zu versichernden Matrosen für die Zukunft erheblich zu reduzieren.

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Krankenkassen: Prämienanstieg und hohe Reserven bei den Krankenkassen

 

Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser an Regierungsrat Mauro Pedrazzini an der Landtagssession vom 4.-6. Oktober 2017

                

Frage:

Am Montag, 2. Oktober, gaben die Regierung, das Amt für Gesundheit und der Liechtensteinische Krankenkassenverband die Prämien für 2018 bekannt. Laut  ihren Ausführungen sollen die Prämien (ohne Unfall) durchschnittlich um 0,6% steigen.

Wie bereits die Liechtensteiner Patientenorganisation in einem Forumsbeitrag ausgeführt hat, ist die Kostenentwicklung im laufenden Jahr rückläufig, in der rollenden Entwicklung des LKV im Halbjahresvergleich um 2,1%, beziehungsweise mit  Berücksichtigung des Monats Juli sogar um 3%. Das Kosten-Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit weist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016  sogar einen Kostenrückgang um 4,5% pro Versicherten aus, sodass mit gleichbleibenden Kosten im 2017 gerechnet werden kann.

Darüber hinaus sind im Jahr 2016 die Reserven der OKP um 20,5% oder CHF 11,2 Mio. auf CHF 66 Mio. – mehr als das Doppelte der gesetzlich vorgeschriebenen Reserven – angestiegen. Auch wenn diese zusätzlichen 11 Millionen Reserven aufgrund der Prämienreduktion für 2017 abgebaut werden, dürften die verbleibenden Reserven nach wie vor bei CHF 54 Mio. liegen, immer noch rund CHF 20 Mio. über dem gesetzlichen Betrag.

Meine Fragen an die Regierung sind:

  1. Ist der Prämienanstieg von 0,6% angesichts der Reservensituation gerechtfertigt?
  2. Nach welchen Kriterien werden die Prämien jährlich festgelegt und wer legt diese Kriterien fest?
  3. Wie werden in der Praxis die nach Gesetz (Art. 22 Abs. 1a und b) getrennt festzulegenden Beiträge der OKP in der Grundversicherung und der Hochkostenversicherung ermittelt?
  4. In der Krankenkassenstatistik 2016 wird neben versicherungstechnischen Rückstellungen von CHF 51,2 Mio. auch ein Fonds von CHF 11,1 Mio. ausgewiesen. Wozu dient dieser Fonds und bleibt dieser Fonds im Falle eines Rückzugs eines Krankenversicherers den Liechtensteiner Versicherten in voller Höhe erhalten?
  5. Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven nach Ansicht der Regierung hoch genug bemessen? Immerhin werden die Reserven seit 2014 nicht mehr auf Grundlage der Prämien, sondern aufgrund der Bruttoleistungen festgesetzt.

Antwort:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu Frage 2:

Die Kassen legen die Prämien fest. Die Prämien sind so zu bemessen, dass die Aufwendungen unter Berücksichtigung der übrigen Einnahmen gedeckt und die nötigen Reserven gebildet werden können. Die Kriterien wurden vom Landtag im Krankenversicherungsgesetz, insbesondere im Art. 22 bzw. von der Regierung in der Krankenversicherungsverordnung festgelegt.

Zu Frage 3:

Die Ermittlung der Beiträge in der Grund- und Hochkostenversicherung obliegt den Kassen. Anhaltspunkt für die Aufteilung sind wie in Antwort 1 dargelegt die dem jeweiligen Bereich zuzuordnenden Aufwendungen und Erträge.

Zu Frage 4:

Unter dieser Sammelposition sind verschiedene sonstige Rückstellungen verbucht. Es ist sichergestellt, dass diese ausschliesslich den Versicherten der betreffenden Kasse in voller Höhe zugutekommen.

Zu Frage 5:

Das gesetzliche Reservenminimum in der OKP liegt bei mindestens 15% der Bruttoleistungen. Dabei handelt es sich um die absolute Untergrenze, welche von den Kassen nicht unterschritten werden darf. Reserven bezwecken einerseits die Gewährleistung der finanziellen Sicherheit und dienen zum anderen dazu, Kostenschwankungen aufzufangen. Insbesondere bei kleinen Kollektiven sind zweistellige Kostensteigerungen durchaus möglich, es sei hier nur an das Jahr 2013 erinnert, in dem ein Kostenwachstum von 14.5% verkraftet werden musste. Wenn das gesetzliche Minimum unterschritten wird, müssen die Kassen zwangsweise die Prämien im Folgejahr überproportional erhöhen. Die Kassen halten daher in der Regel höhere Reserven als vom Gesetzgeber im Minimum verlangt.

Nach Ansicht der Regierung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven hoch genug.