Bündelung der Zuständigkeit für Transfer-Leistungen mit sozialem Charakter
Vaduz – Das Amt für Soziale Dienste (ASD) soll neu für die Mietbeiträge für Familien sowie für die Prämienverbilligungen für einkommensschwache Versicherte zuständig sein. Bisher waren für die Ausrichtung dieser Sozialleistungen andere Amtsstellen zuständig. Dies geht aus einem Bericht und Antrag hervor, welchen die Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet hat.
Durch die Bündelung der Zuständigkeit für Transferleistungen mit sozialem Charakter soll verwaltungsintern eine Effizienzsteigerung und für die anspruchsberechtigten Personen eine einheitliche Anlaufstelle geschaffen werden.
Die Notwendigkeit einer Reorganisation ergibt sich aus dem Umstand, dass Transferleistungen mit sozialem Charakter in Liechtenstein über die Jahre teils unkoordiniert in verschiedenen Amtsstellen und Zuständigkeitsbereichen angegliedert wurden. Bisher hat das ABI auf Antrag über die Ausrichtung von Mietbeiträgen entschieden, welche in diesem Amt aufgrund ihres sozialen Charakters grundsätzlich sachfremd sind. Durch die künftige Verlagerung der Mietbeiträge zum ASD werden nicht nur Synergien genutzt, sondern es wird auch die Gefahr von Sozialbetrug verringert. Personen, welche Anrecht auf mehrere staatliche Leistungen haben, müssen sich dadurch nur noch an eine Ansprechstelle wenden.
Ähnlich verhält es sich mit den Beiträgen, welche der Staat gemäss Krankenversicherungsgesetz an einkommensschwache Versicherte ausrichtet. Da es sich auch hier um Leistungen mit sozialem Charakter handelt, soll die Zuständigkeit für die Prämienverbilligung vom Amt für Gesundheit an das ASD übertragen werden. Gleichzeitig soll der diesbezügliche Instanzenzug angepasst werden. Beschwerden gegen Entscheidungen des ASD betreffend Prämienverbilligung werden künftig an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheit erhoben anstatt wie bisher an die Regierung. (Sandro D’Elia, Generalsekretär)