Landtag: Besoldung der Staatsangestellten

Adrian Hasler an der Jungbürgerfeier: Wenn ihr das Gefühl habt, dass eine Entwicklung in die falsche Richtung geht, dann macht euch bemerkbar. Tretet in Dialog mit der Politik und präsentiert eure Lösungsvorschläge!

 

Kleine Anfragen an den Regierungschef 

 

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Rehak an Regierungschef Adrian Hasler in der Landtagssitzung vom 28. Februar bis 2. März 2018

 

Frage:

In der Novembersession hat der Landtag nach einer langen Debatte den Vorschlag von Christoph Wenaweser aufgenommen und mit 18 Ja-Stimmen eine Besoldungsanpassung von Insgesamt 1,5 % für die Staatsangestellten beschlossen. Der Landtag beabsichtigte damit allen Staatsangestellten eine generelle Lohnerhöhung von 0,75% zu gewähren. Zusätzlich hat der Landtag noch weitere 0,75% für individuelle leistungsabhängige Lohnanpassungen zur Verfügung gestellt.  Hierzu meine Fragen an die Regierung:

  1. Welche Position vom Lohn (Grundlohn oder fixer Leistungsanteil) wurde bezüglich den 0,75% welche für alle vorgesehen ist, angepasst?
  2. Haben alle wie vom Landtag beschlossen eine generelle Lohnanpassung von 0,75% erhalten?
  3. Falls nicht: nach welchen Kriterien wurde diese generelle Lohnanpassung nicht gewährt?
  4. Falls es solche sich negativ auswirkende Kriterien gibt: weshalb wurden diese anlässlich der Debatte zur Lohnanpassung nicht transparent gemacht?

Antwort:

Zu Frage 1:

Der Landtag hat eine Anpassung des fixen Leistungsanteils beschlossen, wobei 0.75% für eine generelle und 0.75% für eine leistungsbezogene Lohnanpassung zur Verfügung gestellt wurden. Es handelt sich bei der gesprochenen Lohnerhöhung nicht um einen Teuerungsausgleich, welche alle Lohnkomponenten erhöht hätte.

Zu Frage 2 und 3:

Die vom Landtag beschlossene generelle Erhöhung des fixen Leistungsanteils von 0.75% haben alle Mitarbeitenden erhalten, sofern dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen möglich war. Gemäss Art. 15 des Besoldungsgesetzes darf der fixe Leistungsanteil maximal 30% der Grundbesoldung betragen. Dies bedeutet, dass mit dem vorliegenden Landtagsbeschluss nur Mitarbeitende eine Lohnerhöhung erhalten können, welche das Maximum des fixen Leistungsanteils noch nicht erreicht haben.

Zu Frage 4:

Die Kriterien zur Erhöhung des fixen Leistungsanteils sind klar im Besoldungsgesetz geregelt. Im Rahmen der Debatte wurde sowohl über die Anpassung des fixen als auch des variablen Leistungsanteils sowie über die Auswirkungen und Rahmenbedingungen debattiert. Dabei wurde von einem Abgeordneten klar festgehalten, dass eine Anpassung des fixen Leistungsanteils über das Lohnmaximum hinaus nicht zulässig ist.

 


 

Erbschaften in Liechtenstein
2015 und 2016

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder an Regierungschef Adrian Hasler in der Landtagssitzung vom 28. Februar bis 2. März 2018

Frage:

Seit der Steuergesetz-Novelle vom Jahr 2010 sind Erbschaften und Schenkungen von jeglicher Steuer befreit. Gleichwohl sind Erbschaften beziehungsweise Schenkungen nach wie vor in der Steuererklärung aufzuführen – unter anderem auch, um Vermögensveränderungen zu begründen.

Folgende Fragen auf Basis dieser Angaben:

  1. Werden die Steuererklärungen eines Jahres bezüglich erfolgter Erbschafts- und Schenkungstransaktionen ausgewertet, und falls ja, wie?
  2. Falls ja, lässt sich jährlich eine Verteilung der Nachlässe (Erbschaft und Schenkung) nach Betragsklassen erstellen, welche Auskunft gibt über

–    Gesamtvolumen von Erbschaften und Schenkungen

–    Betragsklasse CHF 0 – CHF 25‘000

–    Betragsklasse CHF 25‘000 – CHF 100‘000

–    Betragsklasse CHF 100‘000 – CHF 250‘000

–    Betragsklasse CHF 250‘000 – CHF 500‘000

–    Betragsklasse CHF 500‘000 – CHF 1‘000‘000

–    Betragsklasse > CHF 1‘000‘000

 

  1. Wie stellt sich die Verteilung der Nachlässe nach den in Frage 2 aufgeführten Kategorien für die Jahre 2015 und 2016 dar?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Erhaltene Vermögenswerte aus Erbschaften und Schenkungen sind zu deklarieren, um die Vermögensentwicklung des Steuerpflichtigen plausibilisieren zu können. Ansonsten sind Erbschaften und Schenkungen für Steuerzwecke nicht relevant. Deshalb erfolgt auch keine weitere Auswertung.

Zu Frage 2 und 3:

Diese Fragen können aufgrund der fehlenden Auswertungsmöglichkeiten nicht beantwortet werden.

 


 

Einführung der Couponsteuer?

Kleine Anfrage des Abg Harry Quaderer an Regierungschef Adrian Hasler in der Landtagssitzung vom 28. Februar bis 2. März 2018

Frage:

Derzeit läuft eine Vernehmlassung zur Abänderung des Steuergesetzes. In dieser Vorlage sollen die von der EU geforderten Anpassungen bis Ende 2018 umgesetzt werden. 

Meine Frage an den Herrn Finanzminister:

  1. Sind im Hintergrund, nebst denen in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen im Steuergesetz, auch Bemühungen einer Wiedereinführung der Couponsteuer im Gange? Falls dies nicht der Fall ist, genügt mir als Antwort ein einfaches NEIN.

Antwort:

Nein. Die Wiedereinführung der Couponsteuer steht derzeit nicht zur Diskussion.

 


 

Skitag der Landesverwaltung in Damüls anstatt im Malbun?

 

Kleine Anfrage des Abg Manfred Kaufmann an Regierungschef Adrian Hasler in der Landtagssitzung vom 28. Februar bis 2. März 2018

Frage:

Den Liechtensteinischen Landeszeitungen war zu entnehmen, dass die Landesverwaltung auch nach der Kritik im Vorjahr ihren Skitag nicht im heimischen Malbun, sondern in Damüls (Vorarlberg) austrägt. Dies trotz den Bemühungen von Liechtenstein Marketing sowie der Gemeinde Triesenberg, welche alles daran setzten, dass sich die Landesverwaltung vom Angebot in Malbun angesprochen fühle und Rundum-Wohlfühlpakete zusammenstellte. Hierzu meine Fragen:

  1. Was sind die Gründe, weshalb sich die Landesverwaltung gegen das heimische Malbun entschieden hat?
  2. Wie schaut das Auswahlverfahren aus und wer trifft die finale Entscheidung?
  3. Was für Alternativen bestanden zusätzlich zum gewählten Damüls?
  4. Wie sicher ist es, dass die Landesverwaltung den Skitag im kommenden Jahr in Malbun austrägt?
  5. Ist beabsichtigt, dass die Landesverwaltung ihren Skitag periodisch, beispielsweise jedes zweite Jahr im Malbun austrägt?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Landesverwaltung (LLV) hat sich nicht gegen das Malbun entschieden, sondern die Bedürfnisse der Mitarbeitenden umgesetzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen auf, dass viele Mitarbeitende ihre privaten Skitage im Malbun verbringen und deshalb das Angebot, einen Tag in einem grösseren Skigebiet zu verbringen, gerne nutzen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Mitarbeitenden in Form von einem Unkostenbeitrag von 40 Franken beteiligen und dass der Skitag an einem Samstag und damit in der Freizeit stattfindet.

Zu Frage 2:

Der Skitag der LLV wird jährlich von der Gruppe Unterhaltung organisiert. Diese diskutiert die verschiedenen Varianten und entscheidet sich für ein Skigebiet.

Zu Frage 3:

Zur Auswahl standen grundsätzlich alle grösseren Skigebiete in der Region.

Zu Frage 4 und 5:

Wie bereits den Landeszeitungen kommuniziert wurde, plant die Landesverwaltung im kommenden Jahr einen Wintersporttag im Malbun durchzuführen. Das detaillierte Angebot wird die Gruppe Unterhaltung mit Liechtenstein Marketing ausarbeiten.

Die Gruppe Unterhaltung wird in den kommenden Monaten ein Gesamtkonzept für die verschiedenen Aktivitäten erstellen. Im Rahmen dieses Konzepts werden die Veranstaltungen für die Mitarbeitenden der LLV, so auch der Skitag, überprüft werden.

 


 

Gutachten in Höhe von CHF 564’000 in Auftrag gegeben

Kleine Anfrage des Abg Johannes Kaiser an Regierungschef Adrian Hasler in der Landtagssitzung vom 28. Februar bis 2. März 2018

Frage:

Die Regierung unterhält personell eine sehr grosse Rechtsdienst-Abteilung und dennoch werden von der Regierung darüber hinaus für die Stützung der Regierungs-Rechtsmeinungen zusätzlich laufend Gutachter- und Expertisenaufträge vergeben, wobei einige bei demselben Rechtsgutachter in der Schweiz eingehen.

  1. Wie gross ist die Rechtsdienst-Stabsstelle beziehungsweise Rechtsdienst-Abteilung der Regierung in der Anzahl des juristischen Fachpersonals?
  2. Wie viele Gutachten gab die Regierung neben den Eigenleistungen des Rechtsdienstes der Fürstlichen Regierung seit dem Jahr 2013 zusätzlich in Auftrag?
  3. Wie hoch sind die Gesamtkosten dieser Gutachter- und Expertisen-Aufträge der Regierung seit dem Jahr 2013?
  4. Wie viele Gutachten wurden insgesamt an Dr. jur. Thomas Sägesser in Auftrag gegeben?
  5. Wie hoch sind die Kosten betreffend dem jüngsten Gutachter-Auftrag, welches betreffend der Unterstützung der Verfassungsmässigkeits-Auffassung der Regierung in Sachen Gesetzesinitiative „Informationsrechte“ und Landtagsvorlage „GOLT“ dient?

Antwort:

Zu Frage 1:

Der Rechtsdienst der Regierung umfasst insgesamt neun Juristinnen und Juristen mit 820 Stellenprozenten. Davon entfallen 600 Stellenprozente auf die Bereiche Legistik, Internationale Sanktionen, Gesetzespublikation, Koordination Zollvertragsrecht sowie Betreuung von www.gesetze.li.

Von den restlichen 220 Stellenprozenten stehen – abzüglich Leitungsfunktionen und Stellvertretungsaufgaben – 150 Stellenprozente für Rechtsabklärungen im Auftrag der Regierung und der Amtsstellen zur Verfügung, wobei sich der Rechtsdienst der Regierung schwerpunktmässig mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen oder Ministerien übergreifenden Querschnittsaufgaben befasst.

Zu Frage 2 und 3:

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gibt die Regierung in den verschiedensten Bereichen Rechtsgutachten, Studien und sonstige Abklärungen in Auftrag.

Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat seit 2013 insgesamt 28 Aufträge im Bereich Verfassungsrecht, zu Schriftsätzen in Verfahren beim StGH und beim EFTA-Gerichtshof, zur Sanierung der PVS, zu FinTech sowie zu Staat und Kirche mit einem Auftragswert von gerundet 564‘000 Franken vergeben. Diese Aufträge fallen jedoch fast ausschliesslich nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rechtsdienstes der Regierung.

Zu Frage 4:

Seit 2013 hat die Regierung zwei Gutachten bei Dr. Sägesser eingeholt. Eins im Jahr 2014 und das aktuelle Gutachten im Januar 2018.

Zu Frage 5:

Der Gutachter hat bislang noch keine Rechnung gestellt. Es wurde ein Kostendach von 20‘000 Franken vereinbart.