Zwei Jokertage für mehr Familienflexibilität

Parteibühne der VU-Landtagsabgeordneten Tanja Cissé 

 

Ein Familienfest, ein sportlicher Wettkampf, ein musikalischer Auftritt oder eine kulturelle oder religiöse Veranstaltung: Es gibt Momente im Leben eines Kindes, die sich nicht nach dem Ferienkalender richten. Heute müssen Erziehungsberechtigte dafür ein Gesuch stellen und begründen, weshalb ihr Kind dem Unterricht fernbleiben möchte. Ob der Anlass ausreicht, entscheidet die Schule.

Mit der eingereichten Gesetzesinitiative möchten wir als VU Familien mehr Flexibilität ermöglichen. Schülerinnen und Schüler sollen pro Schuljahr zwei ganze oder vier halbe Jokertage beziehen können – ohne Angabe eines Grundes. Ganze und halbe Tage sollen miteinander kombiniert werden können. Eine rechtzeitige Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Klassenlehrperson soll genügen.

An den bisherigen Regeln für Absenzen ändert sich nichts. Krankheit oder andere anerkannte Gründe bleiben geregelt. Die Jokertage kommen als zusätzliche Möglichkeit hinzu und lassen die bisherigen Abwesenheitsgründe unberührt.

Der regelmässige Schulbesuch bleibt die Regel. Mit höchstens zwei Tagen pro Schuljahr ist der zusätzliche Spielraum klar begrenzt. Gleichzeitig geben wir Familien etwas mehr Freiheit und vertrauen darauf, dass sie verantwortungsvoll damit umgehen.

Mehrere Schweizer Kantone kennen vergleichbare Regelungen. Je nach Kanton gelten sie für unterschiedliche Schulstufen und werden als ganze oder halbe Tage bezogen. Unser Vorschlag bewegt sich innerhalb dieser erprobten Modelle.

Die Jokertage sollen für alle im Schulgesetz genannten Schulen gelten. Eine Auswahl von Schularten würde unnötige Unterschiede schaffen. Die Voraussetzungen sollen überall gleich sein.

Für die Umsetzung muss die Regierung einfache und klare Regeln festlegen. Dabei muss insbesondere bestimmt werden, wie früh ein Jokertag angekündigt werden muss. Weitere Vorgaben sollen sich auf das Notwendige beschränken und keinen zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. Die Mitteilung könnte über die Schul-App Klapp erfolgen. Ob dies zweckmässig ist, soll geprüft werden.

Mit dieser Gesetzesinitiative wollen wir eine spürbare Verbesserung erreichen. Bei höchstens zwei Tagen pro Schuljahr bleibt der Eingriff in den Schulbetrieb begrenzt. Für ein Kind und seine Familie können diese Tage aber wertvoll sein. Es ist eine zeitgemässe Lösung, die Freiheit ermöglicht, Verantwortung voraussetzt und den Schulen unnötige Abklärungen erspart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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