
Vaduz – Infolge des Cyberangriffs vom 30. Juli 2026 war das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbP) für externe Benutzer nicht mehr zugänglich. Ab Montag, 5. Oktober 2026, wird der Betrieb in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nachdem die identifizierten Schwachstellen behoben werden konnten. Der Zugang ist bis auf Weiteres ausschliesslich nach persönlicher Identifikation des jeweiligen Benutzers und mit reduziertem technischem Funktionsumfang möglich.
Der Zugang steht Benutzern offen, die persönlich ins Dienstleistungszentrum Giessen (DLG), Giessenstrasse 3, Vaduz, kommen und sich vor Ort mittels eines gültigen Reisepasses oder einer Identitätskarte ausweisen. Für den Zugang wird das bestehende alternative Anmeldeverfahren für E-Government-Dienste (AAV) genutzt. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme dieses Zugangsverfahrens besteht nicht. Soweit gesetzliche Fristen aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit des VwbP oder aufgrund der Nichtinanspruchnahme dieses eingeschränkten Zugangsverfahrens nicht eingehalten werden können, bleiben diese Fristen weiterhin sistiert.
Das VwbP kann damit eingeschränkt wieder in Betrieb genommen werden. Nähere Informationen zur eingeschränkten Wiederaufnahme sowie im Hinblick auf den Übergang in den Normalbetrieb werden vom Amt für Justiz unter www.llv.li zur Verfügung gestellt.
Inzwischen liegt auch die Bestätigung der Datenintegrität vor. Der Abgleich mit den Datensicherungen hat ergeben, dass die Daten des VwbP durch den Cyberangriff nicht verändert wurden.
Die Ermittlungen zum Cyberangriff dauern an. Weitere Auskünfte zu den laufenden Ermittlungen können derzeit nicht erteilt werden. Bis anhin bestehen keine Hinweise auf eine Veröffentlichung der gestohlenen Daten.
Nach dem Cyberangriff auf das VwbP wurden als Vorsichtsmassnahme mehrere staatliche Systeme vorübergehend vom Netz genommen und zusätzlichen Sicherheitsprüfungen unterzogen. Diese Prüfungen sind inzwischen abgeschlossen und die betroffenen Systeme wurden wieder in Betrieb genommen. Für den Zugang zu einzelnen Anwendungen ist neu eine Anmeldung mittels eID erforderlich.
Die Regierung lässt den Cyberangriff extern und unabhängig aufarbeiten. Die Überprüfung umfasst die Aufarbeitung des Vorfalls selbst sowie eine Überprüfung ausgewählter IT-Systeme und ihrer organisatorischen Abläufe. Das Beschaffungsverfahren für den entsprechenden Auftrag ist im Gange und die Arbeiten sollen unmittelbar nach dessen Abschluss beginnen. Über die Ergebnisse wird die Regierung unter Berücksichtigung des Schutzes sicherheitsrelevanter Informationen nach Vorliegen des Berichtes informieren.
