Gespräch mit dem Erbprinzen: Komitee fordert Sanktion der Fristenlösung

Volksinitiative Fristenlösung: Das Komitee hat am 31.Juli 2026 - 5.000 Unterschriften abgegeben.

Eine Delegation des Initiativkomitees «Fristenlösung für Liechtenstein» hat heute auf Schloss Vaduz mit Erbprinz Alois gesprochen. Das Komitee legte dar, warum die Fristenlösung Klarheit und Sicherheit schafft, und appellierte an den Erbprinzen, diese Ausführungen bei seinem Entscheid in den kommenden Wochen zu berücksichtigen.

Das Komitee hatte nach dem Landtagsentscheid vom 2. September 2026 um das Gespräch mit dem Erbprinzen gebeten. Am Gespräch nahm eine sechsköpfige Delegation des Initiativkomitees teil, bestehend aus Vertreterinnen der Frauenorganisationen und aus Privatpersonen. Sie brachten Erfahrungen aus der Beratung und aus Gesprächen mit Betroffenen ein, ebenso die Sicht der Gleichstellung des Völkerrechts sowie die verfassungspolitische Perspektive.

Im Juni kündigte der Erbprinz an, die Fristenlösung nicht zu sanktionieren. Seither hat sich die Lage verändert. Laut Lie-Barometer stehen über 70 Prozent der Bevölkerung hinter einer Fristenlösung. Fast ein Viertel der Stimmberechtigten hat die Initiative unterschrieben. Der Landtag hat sie angenommen, ein Referendum wurde nicht ergriffen. Heute liegt ein beschlossenes Gesetz vor.

Auslagerung von Schwangerschaftsabbrüchen

Seit 2015 werden Schwangerschaftsabbrüche wissentlich ins Ausland ausgelagert. Damit hat Liechtenstein den Anspruch abgelegt, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Abbrüche finden dennoch statt, nur nicht in Liechtenstein: Frauen fahren in die Schweiz oder nach Österreich, unter Zeitdruck, auf eigene Kosten und ohne Begleitung durch ihre:n Ärzt:in oder ein Umfeld, in dem die Entscheidung offen abgewogen werden könnte.
Die Fristenlösung schafft Klarheit und Sicherheit. Entscheide, die heute ohnehin gefällt werden, fallen mit der Fristenlösung auf der Basis von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und nach ärztlicher Beratung. Die Gewissensfreiheit aller Beteiligten wird zu jedem Zeitpunkt gewahrt. Mit dem UNO-Beitritt 1990, vom Fürstenhaus
mitgetragen, und der Ratifikation der Frauenrechtskonvention CEDAW 1995 hat sich Liechtenstein auch zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet.

Das geltende Recht verhindert keine Abbrüche

Das Komitee respektiert die persönliche Überzeugung des Erbprinzen. Eine Sanktion verlangt nicht, sie aufzugeben. Sie anerkennt, was Volk und Landtag auf dem Weg der Verfassung entschieden haben. Ein Veto hingegen würde eine Rechtslage erhalten, die ihr eigenes Ziel nicht erreicht: Sie verhindert Abbrüche nicht, sondern verlagert sie ins Ausland. Zudem stünde ein Veto im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die das Fürstenhaus selbst mitgetragen hat.

Einig waren sich alle Beteiligten in einem Punkt: Ungewollte Schwangerschaften sollen verhindert werden, durch Aufklärung und einen niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln. Auch dem Komitee ist es ein grosses Anliegen, dass möglichst wenige Frauen überhaupt in eine Situation kommen, in der sie auf einen Abbruch angewiesen sind. Prävention ist jedoch kein Ersatz für die Fristenlösung. Wo eine ungewollte Schwangerschaft trotzdem eintritt, brauchen Betroffene klare rechtliche Rahmenbedingungen und Unterstützung im eigenen Land.

Das Komitee appelliert an den Erbprinzen, die Ausführungen des heutigen Gesprächs in seine Entscheidungsfindung der kommenden Wochen einzubeziehen. Den Entscheid und seine Begründung wird der Erbprinz zu gegebener Zeit selbst bekanntgeben.

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie unter: fristenlösung.li.

 


Bild: Volksinitiative Fristenlösung: Das Komitee hat am 31.Juli 2026 – 5.000 Unterschriften abgegeben. 


 

 

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