Er begrüsst die Prüfung gezielter Verbesserungen

S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat sich in den vergangenen Monaten eingehend mit dem Initiativbegehren zur Einführung einer Fristenlösung sowie mit Fragen des Schwanger-schaftsabbruchs befasst und zahlreiche Gespräche zum Thema geführt.

Nach sorgfältiger Prüfung ist er nach wie vor der Überzeugung, dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht
zu werden. Der Erbprinz wird deshalb den Gesetzesbeschluss des Landtages vom 2. Sep-tember 2026 zur Einführung einer Fristenlösung für Liechtenstein nicht sanktionieren.

Gleichzeitig sieht der Erbprinz Möglichkeiten, die seit 2015 geltende Regelung mit gezielten Massnahmen weiterzuentwickeln. So steht er beispielsweise einer Aufhebung des Werbe-verbots offen gegenüber und unterstützt Bestrebungen, die die Information, Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft verbessern. «Ich bin überzeugt, dass viele Menschen das Anliegen teilen, Frauen in schwierigen Situationen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig ungeborenes Leben zu schützen», erklärt Erbprinz Alois.

Schlossbild: Liechtenstein Marketing/Julian Konrad
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