Parteibühne: Martin Seger, DpL-Abgeordneter, Schaan
Wie viel Zuwanderung verträgt Liechtenstein? Und wer entscheidet darüber, wie sich unser Land in zehn oder zwanzig Jahren zusammensetzt? Diese entscheidenden Fragen werden von unserer Politik konsequent ausgeblendet. Gemäss dem Landtagsentscheid soll ukrainischen Schutzsuchenden bereits nach fünf Jahren unter verschärften Voraussetzungen ( gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe) der Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt geöffnet werden. Damit wird aus einem ausdrücklich vorübergehenden Schutz schrittweise dauerhafte Einwanderung.
Selbstverständlich muss Menschen geholfen werden, die tatsächlich vor Krieg fliehen. Doch humanitäre Hilfe darf nicht zu einem Automatismus werden: 5 Jahre Schutzstatus, dann Aufenthalt, Recht auf Familiennachzug und nach 10 Jahren Niederlassungsbewilligung.
Wenn der Schutzgrund wegfällt, muss grundsätzlich die Rückkehr gelten. Genau darin liegt der Sinn eines vorübergehenden Schutzstatus.
Derzeit leben rund 1’000 ukrainische Schutzsuchende in Liechtenstein. Wenn einem Teil der dauerhafte Verbleib ermöglicht wird, sprechen wir nicht über einzelne Härtefälle, sondern über Bewilligungen im dreistelligen Bereich. Mit dem Familiennachzug kann die Zahl der dauerhaft aufgenommenen Personen schnell auf über 1’000 steigen.
Damit entstehen langfristige Ansprüche und Verpflichtungen: Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Schulen, Familienzulagen, etc. Wo später Einkommen, Beiträge oder Vorsorge nicht ausreichen, bezahlt letztlich die Allgemeinheit.
Volk wurde nie gefragt!
VU und FBP mögen im Landtag über die notwendige Mehrheit verfügen. Das Volk wurde jedoch nie gefragt, ob es aus einem vorübergehenden Schutzprogramm ein dauerhaftes Einwanderungsmodell machen will. Die Regierungsparteien haben mit dieser entscheidenden Frage so lange zugewartet, dass die Variante einer Rückkehrlösung kaum mehr rechtzeitig umgesetzt werden kann, bevor die ersten dauerhaften Bewilligungen erteilt werden.
Das ist kein Sachzwang, sondern das Ergebnis politischer (gewollter?) Untätigkeit. Die Steuerzahler haben inzwischen nahezu 100 Millionen Franken für Unterbringung, Lebensunterhalt, Gesundheitskosten und Wiederaufbauhilfe getragen dies im Vertrauen darauf, dass es sich um vorübergehenden Schutz handelt. Die automatische Überführung in eine dauerhafte Einwanderung inklusive Familiennachzug entspricht daher weder der ursprünglichen politischen Absicht noch dem gesellschaftlichen Grundkonsens. Wer nun unumkehrbare Tatsachen schafft, begeht einen massiven Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung.



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