Parteibühne: Achim Vogt (DpL)., Gschindstrasse 33, Triesenberg
Eine gute Mobilfunkversorgung ist wichtig. Doch sie darf nicht dadurch erreicht werden, dass der vorsorgliche Gesundheitsschutz geschwächt wird. Deshalb darf der Anlagegrenzwert nicht aus dem Gesetz gestrichen werden. Anlagegrenzwerte sorgen dafür, dass die Elektrosmogbelastung an Orten mit empfindlicher Nutzung grundsätzlich niedrig ist, womit auch das Risiko für vermutete Gesundheitsauswirkungen vermindert wird.
Immissions- und Anlagegrenzwert erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Immissionsgrenzwert begrenzt die gesamte Strahlenbelastung und schützt vor Gesundheitsschäden. Der Anlagegrenzwert setzt früher an: Er begrenzt vorsorglich die Strahlung einer einzelnen Anlage dort, wo sich Menschen länger aufhalten. Wer ihn als blossen Zusatz darstellt, verkennt seine Bedeutung.
Viele Menschen wohnen weiter von einer Antenne entfernt und wünschen eine bessere Verbindung. Wird dafür die Leistung bestehender Anlagen erhöht, tragen vor allem jene die zusätzliche Belastung, die unmittelbar bei einem Antennenstandort wohnen. Eine Verbesserung für die Mehrheit darf aber nicht zu Lasten einer kleineren Gruppe durchgesetzt werden.
Dass zusätzliche Standorte Geld kosten und Bewilligungsverfahren dauern, darf kein Grund sein, einen Vorsorgegrenzwert aufzuheben. Gesundheitsschutz darf nicht gegen Wirtschaftlichkeit ausgespielt werden.
Hinzu kommt die technische Entwicklung. Auf 3G, 4G und 5G soll 6G folgen. Mit «Integrated Sensing and Communication» – ISAC – könnten Funknetze künftig Daten übertragen und zugleich ihre Umgebung erfassen. Bewegungen, anwesende Personen oder Objekte können mit Funksignalen erkannt werden. Der EWR-Rechtsakt (EU) 2026/883 zum Frequenzband 116–260 GHz betrifft zwar Funkortungsanwendungen und führt ISAC nicht unmittelbar ein. Er zeigt aber, wie rasch Kommunikation und Ortung technisch zusammenwachsen.
Wir dürfen diese Entwicklung nicht allein den Mobilfunkbetreibern überlassen. Es braucht klare gesetzliche Grenzen, demokratische Kontrolle und Datenschutz.
Besser verbunden – ja. Aber nicht durch den Abbau der Vorsorge und nicht auf Kosten jener Menschen, die nahe bei den Anlagen leben. Gemeinwohl bedeutet auch, Minderheiten vor unverhältnismässiger Belastung zu schützen.



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