Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. September 2026, den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der angemeldeten Volks-initiative «Fair gezählt. Fair gewählt.» zur Abänderung des Volksrechte-gesetzes (VRG) zur Einführung des sogenannten Doppelten Pukels-heim-Verfahrens zuhanden des Landtags verabschiedet.
Eine inhaltlich im Wesentlichen gleichlautende Volksinitiative war bereits letztes Jahr einge-reicht und vor ihrer Behandlung im Landtag im Dezember 2025 zurückgezogen worden, nachdem verfassungsrechtliche Bedenken zutage traten. Die erneut eingereichte Initiative verfolgt weiterhin das Ziel, das Verfahren der Mandatszuteilung bei Landtagswahlen nach dem sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahren auszugestalten.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Ver-einbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen die formalen Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz eingehalten werden.
Die Regierung anerkennt, dass die Initiative grundsätzlich ein demokratiepolitisch nachvoll-ziehbares Anliegen aufgreift. Aufgrund der in Zusammenhang mit der letzten Initiative ge-äusserten Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit hat die Regierung zur vertieften Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf das neue Initiativbegehren ein Rechtsgutachten eingeholt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass hinsichtlich des vorliegenden Initiativtextes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und die konkrete Ausgestaltung der Mandatszuteilung durch eine landesweite Oberzuteilung im Sinne des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben als nicht vereinbar zu beurteilen ist. Die Regierung beantragt daher beim Landtag, die Initiative für nichtig zu erklären.

