Frage der Abgeordneten Carmen Heeb-Kindle

Landwirtschaftliche Bewässerung 2.0
Bereits im Juni 2025 habe ich mich in einer Kleinen Anfrage nach den Pilotprojekten zur landwirtschaftlichen Bewässerung im Vaduzer und Gampriner Riet erkundigt. Der diesjährige heisse und trockene Sommer hat erneut gezeigt, wie wichtig eine langfristig gesicherte Wasserversorgung für unsere Landwirtschaft ist. Aufgrund der Trockenheit wurde die Wasserentnahme aus verschiedenen Fliessgewässern zeitweise eingeschränkt oder untersagt, während als Alternative auch Trinkwasser über Hydranten zur Verfügung stand. Gleichzeitig führte die Trockenperiode generell zu einem erhöhten Wasserbedarf und wirft Fragen zur Verfügbarkeit unserer Wasserressourcen auf.
Fragen
- Wie ist der aktuelle Stand der Bewässerungsprojekte im Vaduzer und Gampriner Riet und welches sind die nächsten Schritte?
- Welche Ergebnisse haben die bisherigen Untersuchungen zur Nutzung von Grundwasser für die Bewässerung im Vaduzer Riet ergeben?
- Reichen die geplanten Bewässerungsprojekte aus, um den landwirtschaftlichen Wasserbedarf bei längeren Trockenperioden künftig sicherzustellen?
- Wie hoch war der Trinkwasserverbrauch, während der Trockenperiode 2026 und wie wich dieser mengenmässig und prozentual vom Durchschnitt der letzten fünf Sommer ab?
- Wie haben sich die verfügbaren Mengen an Quell- und Grundwasser während der Hitze- und Trockenperiode 2026 entwickelt?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu den Fragen 1 und 2:
Für das Vaduzer Riet konnte im Rahmen weiterführender hydrologischer Untersuchungen die grundsätzliche Machbarkeit einer Grundwassernutzung nachgewiesen und ein geeigneter Standort für einen Grundwasserbrunnen identifiziert werden. Als nächste Schritte werden nun der tatsächliche Wasserbedarf ermittelt sowie mögliche Organisations- und Betriebsmodelle geprüft. Die Erkenntnisse des Projekts im Vaduzer Riet werden für die weiteren Abklärungen für das Gampriner Riet genutzt.
zu Frage 3:
Mit den derzeit laufenden Bewässerungsprojekten kann der Wasserbedarf der jeweils betroffenen Flächen sichergestellt werden. Gleichzeitig können diese Projekte als
Pilotvorhaben dienen und mögliche Lösungsansätze für andere landwirtschaftliche Gebiete aufzeigen.
Grundsätzlich liegt es bei den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben, einen konkreten Bewässerungsbedarf festzustellen, diesbezügliche Lösungsansätze aufzuzeigen und diese mit dem Land abzustimmen. Das Land unterstützt nach Möglichkeit diese Abklärungen. Die Bodenverbesserungsverordnung sieht Fördermöglichkeiten vor.
zu Frage 4:
Die Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung liegt nicht bei der Regierung, sondern bei den Gemeinden. Entsprechend muss diese Frage an die zuständigen Trinkwasserversorgungs-unternehmen und/oder Gemeinden gerichtet werden.
Zu Frage 5:
Die diesbezüglichen Abklärungen sind im Gange und werden mit den betroffenen Akteuren analysiert. Erste Ergebnisse sollten bis Ende Jahr vorliegen.
Frage des Abgeordneten Christoph Wenaweser

Island – EWR
Die isländischen Stimmberechtigten haben letzten Samstag an der Urne entschieden, mit der Europäischen Union keine Verhandlungen über einen EU-Beitritt aufzunehmen. Diese Entscheidung ist nicht nur, aber auch, für den EWR und damit für Liechtenstein von grosser Bedeutung.
Fragen
- Wie bewertet die Liechtensteinische Regierung diesen Entscheid und welche Auswirkungen erkennt sie für unser Land und für den EWR in seinem Bestand als damit verbunden?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die isländischen Stimmberechtigten stimmten am 29. August 2026 gegen eine Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der EU. Island verbleibt somit unverändert im EWR, sodass Fragen nach dessen Weiterbestand, die sich bei einem Ja zu Beitrittsverhandlungen gestellt hätten, nunmehr hinfällig sind. Der EWR bleibt für alle drei EWR/EFTA-Staaten der zentrale Rahmen für die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt. Gerade deshalb ist es für Liechtenstein wichtig, weiterhin in den EWR zu investieren, seine Funktionsfähigkeit zu fördern sowie die Zusammenarbeit mit Norwegen und Island wie auch mit der EU zu stärken. Nur so können wir sicherstellen, dass der EWR mit den Entwicklungen der Zeit Schritt hält und sich weiterentwickelt, um auch künftig seiner Rolle als optimales Integrationsmodell für Liechtenstein gerecht zu werden.
Frage des Abgeordneten Roger Schädler

Nordic Center Steg – Stand und weiteres Vorgehen
Der Landtag genehmigte am 9. November 2023 mit 22 Stimmen einen Verpflichtungskredit von CHF 3’528’000 für das Infrastrukturprojekt Steg. In der Kleinen Anfrage vom 12. Juni 2024 wurde der Dezember 2025 als Zieltermin für die Inbetriebnahme der neuen Infra-struktur genannt. Nach Beschwerden gegen die im Dezember 2024 erteilte Bewilligung des Amts für Umwelt wurde die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Anfang Juli 2026 lehnte das Amt für Umwelt den Eingriff und die Zonenplananpassung für das Loipenhaus am Standort «Im Grund» ab. Damit ist das Projekt weiterhin blockiert.
Hierzu meine vier Fragen:
Fragen
- Ist gegen die Verfügung des Amts für Umwelt von Anfang Juli 2026 betreffend das Loipenhaus «Im Grund» Beschwerde erhoben worden und wie ist der aktuelle Verfahrensstand?
- Das Amt für Umwelt bewilligte den Eingriff am Standort «Im Grund» im Dezember 2024 zunächst, lehnte ihn nach der Rückweisung durch den Verwaltungsgerichtshof im Juli 2026 jedoch ab. Welche neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse waren für diese unterschiedliche Beurteilung ausschlaggebend?
- Welche Bestandteile des vom Landtag genehmigten Gesamtprojekts, insbesondere Vereinshaus, Loipenausbau und Beschneiung, können unabhängig vom laufenden Verfahren betreffend das Loipenhaus weitergeführt werden?
- Mit welchem realistischen Zeithorizont rechnet die Regierung auf Grundlage des heutigen Projektstands für die Umsetzung des Infrastrukturprojekts im Steg?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Ja, gegen die Verfügung des damaligen Amtes für Umwelt wurden zwei Beschwerden erhoben. Das Verfahren ist derzeit bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, VBK, anhängig.
zu Frage 2:
Ausschlaggebend für die ablehnende Beurteilung des damaligen Amtes für Umwelt war, dass nach erneuter Interessensabwägung der Bedarf einer dauerhaften Baute innerhalb der schützenswerten Landschaft von nationaler Bedeutung, konkret dem Loipenhaus am Standort «Im Grund», als nicht mehr gegeben beurteilt wurde.
zu Frage 3:
Da gegen die Entscheidung zur Umzonierung für das Loipenhaus und das Vereinshaus Beschwerden anhängig sind, kann auch das Projekt Vereinshaus derzeit nicht weiterverfolgt werden. Der Loipenausbau und die Errichtung der Beschneiungsanlagen hingegen sind Gegenstand separater Verfahren und können unabhängig von der Umzonierung zur Bewilligung beantragt werden.
zu Frage 4:
Hierzu kann die Regierung keine verlässlichen Aussagen machen. Da neben dem Eingriffs- und dem Umzonierungsverfahren im Anschluss auch noch ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen sein wird und gegen alle Entscheidungen Rechtsmittel ergriffen werden können, lässt sich der Zeitpunkt einer allfälligen Realisierung nicht zuverlässig abschätzen.
Frage des Abgeordneten Lino Nägele

Bewässerungssicherheit für die
Landwirtschaft – Wasserpreise und Grundwasserbrunnen
Der Sommer 2026 hat deutlich gezeigt, wie rasch längere Hitze- und Trockenperioden zu Nutzungskonflikten um die Ressource Wasser führen können. Die Wasserführung verschiedener Fliessgewässer ging stark zurück, gleichzeitig stieg der Bewässerungsbedarf in der Landwirtschaft. Wo Wasserentnahmen zum Schutz der Gewässer eingeschränkt oder untersagt werden mussten, waren landwirtschaftliche Betriebe auf alternative Bezugsquellen angewiesen.
Mit fortschreitendem Klimawandel ist davon auszugehen, dass sich solche Situationen künftig häufiger wiederholen. Eine verlässliche und wirtschaftlich tragbare Versorgung mit Bewässerungswasser wird damit für die heimische Landwirtschaft zunehmend zu einer zentralen Standortfrage.
Das bestehende Bewässerungskonzept sieht als Alternative insbesondere den Wasserbezug über das Trinkwassernetz und Hydranten sowie, wo dies nicht möglich oder zweckmässig ist, die Nutzung von Grundwasser vor. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei gemeinschaftlich genutzten Grundwasserbrunnen noch technische, organisatorische und finanzielle Fragen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Fragen
- Welche Erfahrungen hat die Regierung aus der Trockenperiode im Sommer 2026 hinsichtlich der landwirtschaftlichen Bewässerung gewonnen und wo zeigten sich aus ihrer Sicht die grössten Defizite bei der heutigen Versorgung mit Bewässerungswasser?
- Wie hoch sind derzeit die Kosten für den Bezug von Wasser zu landwirtschaftlichen Bewässerungszwecken über Hydranten in den einzelnen Gemeinden beziehungsweise Wasserversorgungen und welche speziellen Tarife oder Vergünstigungen für die Landwirtschaft bestehen bereits?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf, gemeinsam mit den Gemeinden und Wasserversorgungen einen möglichst einheitlichen und vergünstigten Tarif für landwirtschaftliches Bewässerungswasser zu prüfen, damit der Bezug über das Trinkwassernetz für die Betriebe wirtschaftlich tragbar bleibt?
- Bei welchen Gebieten Liechtensteins kommt aus heutiger Sicht die Errichtung gemeinschaftlich genutzter Grundwasserbrunnen für die landwirtschaftliche Bewässerung grundsätzlich infrage und weshalb wurden bisher noch keine Grundwasserbrunnen errichtet?
- Bis wann soll das bestehende Bewässerungskonzept weiterentwickelt beziehungsweise der angekündigte Leitfaden für die landwirtschaftliche Bewässerung vorliegen und welche konkreten Massnahmen sollen daraus mit Blick auf künftige Trockenperioden und insbesondere die Bewässerungssaison 2027 umgesetzt werden?
Beantwortung durch
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
zu Frage 1:
Die Erfahrungen des Sommers 2026 haben gezeigt, dass die Fliessgewässer den Landwirt-schaftsbetrieben nur eine begrenzte Planungssicherheit für die Bewässerung bieten. Aufgrund der ausserordentlichen Niederwassersituation mussten Wasserentnahmen aus den Fliessgewässern, mit Ausnahme weniger Gewässerabschnitte, weitgehend untersagt werden.
Beim Wasserbezug über Hydranten zeigte sich, dass nicht überall Hydranten in unmittelbarer Nähe verfügbar waren. Die erforderliche Verschlauchung war zudem teilweise mit erheblichem Aufwand verbunden oder konnte aufgrund der Distanzen oder fehlendem Material nicht realisiert werden.
Eine umfassende Analyse des Trockensommers ist derzeit im Gange.
zu Frage 2:
Der Wasserpreis beträgt in den Oberländer Gemeinden Balzers, Triesen, Triesenberg und Schaan 85 Rappen pro Kubikmeter beziehungsweise pro 1000 Liter. In der Gemeinde Vaduz gilt für die Landwirtschaft ein vergünstigter Tarif von 60 Rappen pro Kubikmeter, während der allgemeine Tarif in der Gemeinde Planken 50 Rappen pro Kubikmeter beträgt. In den Unterländer Gemeinden beläuft sich der Tarif auf 1.05 Franken pro Kubikmeter. Für den Wasserbezug durch die Landwirtschaft wird in keiner Gemeinde eine Abwassergebühr erhoben.
Zusätzlich verrechnen die Wasserwerke der Gemeinden für die erste Woche eine Anschlusspauschale von 200 Franken. Darin enthalten sind die Bereitstellung des Wasserzählers und des Rückflussverhinderers sowie deren In- und Ausserbetriebnahme. Für jede weitere angebrochene Woche wird für diese Armaturen eine Miete von pauschal 50 Franken erhoben.
zu Frage 3:
Die Einführung eines einheitlichen und vergünstigten Tarifs für landwirtschaftliches Bewässerungswasser wurde von der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) wiederholt angeregt und vom zuständigen Ministerium unterstützt. Die Vorsteherkonferenz hielt jedoch an den bestehenden Wasserpreisen fest.
Aus Sicht des Ministeriums für Äusseres, Umwelt und Kultur besteht weiterhin Bedarf, die Frage eines einheitlichen und vergünstigten Tarifs für landwirtschaftliches Bewässerungswasser gemeinsam mit den Gemeinden zu erörtern.
zu Frage 4:
Gemäss dem Bewässerungskonzept kommen für Grundwasserbrunnen insbesondere Gebiete infrage, die weder durch ausreichend leistungsfähige Fliessgewässer noch durch geeignete Hydranten erschlossen sind oder erschlossen werden können.
Die Realisierung gemeinschaftlich genutzter Grundwasserbrunnen ist in Liechtenstein jedoch besonders herausfordernd. Aufgrund der kleinräumigen und stark parzellierten Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse sind zahlreiche Fragen zu klären. Diese werden derzeit einerseits im Rahmen einer übergeordneten Studie untersucht, welche die Rahmenbedingungen für
gemeinschaftliche Grundwasserbrunnen in Liechtenstein analysiert. Andererseits wird die Umsetzung eines solchen Brunnens im Rahmen eines Pilotprojekts im Vaduzer Riet konkret geprüft.
Die bisherigen Ergebnisse bezüglich Wasservorkommen im Vaduzer Riet sind positiv. Darauf aufbauend werden nun vertiefte Abklärungen zu technischen und organisatorischen Fragen durchgeführt.
zu Frage 5:
Die Erfahrungen mit dem bestehenden Bewässerungskonzept werden, insbesondere vor dem Hintergrund des diesjährigen Trockensommers, in den kommenden Monaten mit den betroffenen Akteuren analysiert. Darauf aufbauend wird ein Leitfaden erarbeitet, der die Rahmenbedingungen für die Bewässerung langfristig konkretisieren soll. Ziel ist es, zentrale Fragen zur künftigen Bewässerung zu klären, etwa welche Kulturen auf welchen Böden mit welchen Techniken bewässert werden sollen, welche Wassermengen je nach Verfügbarkeit eingesetzt werden können und welche Bedingungen bei der Wasserentnahme hinsichtlich Mengen und Kosten gelten.
Die Klärung dieser Fragen bildet die Grundlage für die langfristige Weiterentwicklung der Bewässerungsinfrastruktur. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Hydranten oder Grundwasser-brunnen. Der Bau solcher Anlagen benötigt jedoch Zeit (siehe Antwort zu Frage 4).
Gleichzeitig wird geprüft, welche Massnahmen bereits für die kommende Bewässerungssaison kurzfristig umgesetzt werden können, wie beispielsweise die vorsorgliche Bereitstellung von genügend Material für die Bewässerung oder die Optimierung der bestehenden Wasserbezugsstellen


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