Zum Artikel «Falsche Zahlen über Liechtensteins Reisepass»

*) Passport Reports ist eine weltweite Informationsplattform für Reisepässe und Visabestimmungen. Die Plattform bietet Mobilitäts-Scores, vergleicht globale Pass-Rankings und listet Einreisebedingungen für fast 200 Länder auf.

Wir nehmen Bezug auf Ihren am 13. September 2026 veröffentlichten Artikel „Falsche Zahlen über Liechtensteins Reisepass“. Die darin enthaltene Aussage, Passport Reports veröffentliche falsche Zahlen zur Stärke des liechtensteinischen Reisepasses, beruht auf einem Vergleich unterschiedlicher Rankingmethoden und trifft in dieser Form nicht zu.

Besonders deutlich wird dies anhand einer Quelle, die Sie selbst in Ihrem Artikel anführen. Für Liechtenstein weist Passport Reports einen Mobility Score von 169 aus. Dieser setzt sich aus 111 visumfreien Destinationen, 48 Visa-on-Arrival-Destinationen und 10 eTA-Destinationen zusammen. Der von Ihnen zum Vergleich herangezogene Arton Capital Passport Index weist für Liechtenstein ebenfalls einen Mobility Score von 169 aus. Die grundlegende Mobilitätszahl, die in Ihrem Artikel als Teil der angeblich „falschen Zahlen“ dargestellt wird, wird somit durch eine Ihrer eigenen Vergleichsquellen bestätigt.

Der Unterschied besteht nicht in der Zahl der erfassten Zugangsrechte, sondern in der Frage, wie aus diesen Daten eine Rangfolge gebildet wird.

Passport Reports verwendet bewusst ein differenzierteres Rankingmodell. Zunächst wird der Mobility Score verglichen. Haben zwei oder mehrere Pässe denselben Mobility Score, werden sie jedoch nicht automatisch auf denselben Rang gesetzt. In diesem Fall greift ein transparent veröffentlichtes Tie-Break-Verfahren:

Mobility Score → visumfreier Zugang → eTA → Visa on Arrival

Erst wenn alle vier Werte identisch sind, teilen sich die betreffenden Pässe denselben Rang.Darin liegt auch der Grund, weshalb ein Mobility Score von 169 bei Passport Reports nicht zwingend zu demselben Rang führt wie bei einem anderen Passport Index.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Zwei Pässe können jeweils einen Mobility Score von 169 erreichen. Der erste könnte 115 Staaten vollständig visumfrei und weitere Staaten über eTA oder Visa on Arrival erreichen, während der zweite lediglich 111 Staaten vollständig visumfrei erreicht und seinen identischen Gesamtscore durch eine höhere Zahl von Visa-on-Arrival-Zugängen erzielt. Beide haben rechnerisch 169 Punkte, verfügen aber nicht über dieselbe Qualität des Zugangs.

Passport Reports hält es deshalb für sachgerechter und fairer, solche Pässe nicht allein aufgrund derselben Gesamtsumme künstlich gleichzustellen. Der vollständig visumfreie Zugang erhält im Tie-Break die höchste Gewichtung, weil hierfür weder vor der Reise eine elektronische Genehmigung noch bei der Einreise ein Visumverfahren erforderlich ist. Bei Gleichstand folgt die eTA, danach Visa on Arrival. Dieses Verfahren bewertet weder wirtschaftliche Stärke noch Bevölkerungsgrösse, internationales Ansehen oder politische Bedeutung eines Staates, sondern ausschliesslich die tatsächlichen Einreisebedingungen für den Passinhaber.

Gerade dies betrachten wir als eine fairere Form des Vergleichs: Jeder der 199 untersuchten Pässe wird nach exakt denselben Kriterien bewertet. Ein kleiner Staat wird nicht anders behandelt als ein grosser Staat, und ein historisch als „stark“ geltender Reisepass erhält keinen Bonus aufgrund seines Namens oder seiner bisherigen Position in anderen Rankings.

Die Aussage Ihres Artikels, Liechtenstein müsse deshalb auf einem Platz innerhalb der Top 10 liegen, weil andere Indizes dies so ausweisen, setzt voraus, dass unterschiedliche Indizes dieselbe Methodik verwenden müssten. Das ist nicht der Fall. Ein unabhängiger Index verliert nicht dadurch seine Richtigkeit, dass sein transparenter Algorithmus zu einer anderen ordinalen Rangfolge gelangt.

Auch die von Ihnen genannten Werte verschiedener Anbieter lassen sich nicht ohne Weiteres direkt miteinander vergleichen. Passport Reports arbeitet mit einem einheitlich definierten Länder- und Zugangsmodell. Andere Rankings verwenden teilweise eine grössere Zahl von „Travel Destinations“, in der neben souveränen Staaten weitere Territorien berücksichtigt werden. Eine Zahl wie 181 in einem System und ein Mobility Score von 169 in einem anderen System besitzen daher nicht zwangsläufig dieselbe Bezugsgrösse.

Entscheidend ist vielmehr, ob die zugrunde liegenden Einreiseinformationen falsch sind. Für eine solche Behauptung enthält Ihr Artikel keinen konkreten Nachweis. Im Gegenteil: Der von Ihnen selbst zitierte Passport Index bestätigt den für Liechtenstein von Passport Reports ausgewiesenen Mobility Score von 169.

Auch die Darstellung des Schengen-Ranges wurde offenbar missverstanden. Rang 28 von 29 innerhalb des Schengen-Vergleichs bedeutet nicht, dass der liechtensteinische Reisepass international schwach wäre. Es bedeutet lediglich, dass innerhalb einer Gruppe von ohnehin aussergewöhnlich starken europäischen Pässen nach derselben Passport-Reports-Methodik 27 Pässe vor Liechtenstein liegen. Globaler Rang, regionaler Rang und absolute Mobilitätsstärke sind unterschiedliche Kennzahlen.

Darüber hinaus enthält der Artikel eine weitere sachlich unzutreffende Angabe. Dort wird Passport Reports den Vereinigten Arabischen Emiraten beziehungsweise Dubai zugeordnet. Passport Reports hat seinen operativen Sitz in den Vereinigten Staaten. Unsere veröffentlichte Anschrift lautet:

Passport Reports
1 Seneca St
Buffalo, NY 14203
United States

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt hinsichtlich der Nutzung unserer Daten. Für die von Passport Reports veröffentlichten Ranking-, Mobilitäts-, Visa-, eTA-, Visa-on-Arrival- und Länderdaten gelten unsere veröffentlichten „Passport Reports Data License and Usage Terms“:

https://www.passportreports.com/passport-reports-data-license/

Unsere Daten stehen nicht zur freien, quellenlosen Übernahme zur Verfügung. Die Lizenz erlaubt begrenzte redaktionelle, wissenschaftliche, pädagogische oder referenzielle Nutzung kleiner Datenausschnitte nur dann, wenn Passport Reports eindeutig als Quelle genannt wird und die Daten nicht in einem irreführenden oder vom ursprünglichen Kontext losgelösten Zusammenhang dargestellt werden. Weitergehende, systematische oder kommerzielle Wiederverwendung kann einer vorherigen schriftlichen Genehmigung bedürfen.

Eine Übernahme oder Verwendung unserer Daten ohne ordnungsgemässe Quellenangabe ist daher von dieser Nutzungserlaubnis nicht gedeckt. Für Online-Veröffentlichungen, die konkrete Daten, Rankingpositionen oder statistische Werte von Passport Reports verwenden, verlangen wir zudem einen direkten, anklickbaren Quellenlink zur entsprechenden Originalseite von Passport Reports, damit Leser die Daten, ihren Kontext und die zugrunde liegende Methodik selbst überprüfen können.

Gerade bei einem Artikel, der die Richtigkeit unserer Daten zum Gegenstand macht und dafür Zahlen aus unserem Datensatz übernimmt, ist eine transparente Verlinkung auf die Originalquelle von besonderer Bedeutung. Wir bitten Sie daher, sämtliche aus Passport Reports übernommenen beziehungsweise besprochenen Daten mit einem direkten Link zur jeweiligen Passport-Reports-Seite zu versehen und unsere veröffentlichten Data License and Usage Terms zu berücksichtigen.

Da die Überschrift „Falsche Zahlen über Liechtensteins Reisepass“ und die zentrale Aussage des Artikels den Eindruck vermitteln, Passport Reports habe objektiv falsche Reisedaten veröffentlicht, obwohl die im Artikel selbst zitierte Vergleichsquelle unseren Mobility Score bestätigt und die Abweichung tatsächlich auf unterschiedlichen Rankingmethoden beruht, bitten wir um eine entsprechende Richtigstellung des Artikels. (Anmerkung der Redaktion: «Was mit diesem Beitrag richtig gestellt ist».)

Zudem ersuchen wir um Veröffentlichung dieser Stellungnahme als Gegendarstellung beziehungsweise Antwort von Passport Reports in angemessener und deutlich erkennbarer Verbindung mit dem ursprünglichen Beitrag. (ebenfalls mit diesem Beitrag geschehen, die Red.)

Nach Art. 25 des liechtensteinischen Mediengesetzes besteht für eine natürliche oder juristische Person, die durch Tatsachendarstellungen in einem periodischen Medium unmittelbar betroffen ist, grundsätzlich ein Recht auf Gegendarstellung. Art. 7 des Mediengesetzes verlangt darüber hinaus journalistische Sorgfalt, insbesondere Wahrheitstreue, Sachlichkeit und eine gründliche Prüfung der veröffentlichten Informationen sowie eine unverzügliche und angemessene Richtigstellung von Tatsachen, die sich als falsch erwiesen haben.

Wir gehen deshalb davon aus, dass sowohl die unzutreffende Standortangabe als auch unsere sachliche Erläuterung zur tatsächlich verwendeten Rankingmethodik berücksichtigt werden und Passport Reports Gelegenheit erhält, seine Position gegenüber Ihren Lesern in angemessener Form darzustellen. (ebenfalls mit diesem Beitrag geschehen.)

Passport Reports steht selbstverständlich für eine Überprüfung jedes einzelnen Liechtenstein-Datensatzes offen. Sollte Ihre Redaktion eine konkrete Destination identifizieren, die nachweislich einer falschen Einreisekategorie zugeordnet wurde, werden wir diese anhand der zuständigen offiziellen Einreise- oder Regierungsquelle überprüfen. Eine solche konkrete Datenabweichung wird in Ihrem derzeitigen Artikel jedoch nicht aufgezeigt.

 

Previous articleEinsatzbilanz der Einsatzkräfte vom Wochenende
Next articleHumion startet Forschungsbetrieb in Buchs