
Generationenfonds für die Altersvorsorge ab Geburt soll geprüft werden
Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) hat heute beim Landtag ein Postulat zur Prüfung eines Generationenfonds für die Altersvorsorge ab Geburt eingereicht. Damit wird die Regierung eingeladen zu prüfen, in welcher Form eine Baby-Vorsorge in einem eigenständigen Generationenfonds eingeführt werden könnte. Jedes anspruchsberechtigte Kind soll dabei bei Geburt eine persönlich zugeordnete Einlage für eine ergänzende Altersvorsorge erhalten.
Die Grundidee der Baby-Vorsorge ist simpel: Der Staat legt für jedes Neugeborene eine Einmaleinlage auf einem individuellen Vorsorgekonto an. Dieses Kapital wird über einen Anlagehorizont von rund 65 bis 75 Jahren professionell bewirtschaftet und soll im Rentenalter eine verlässliche Zusatzrente ermöglichen – als Ergänzung zu AHV sowie beruflicher und privater Vorsorge. Der entscheidende Hebel ist der Zinseszins: 10’000 Franken wachsen bei einer realen Nettorendite von 5 Prozent über 65 Jahre auf rund 238’000 Franken in heutiger Kaufkraft. Zur Grössenordnung: 2024 wurden in Liechtenstein 341 Kinder geboren. Eine Einlage von 20’000 Franken je Kind würde für diesen Jahrgang 6,8 Millionen Franken entsprechen. Das Postulat legt allerdings weder Beitragshöhen noch eine endgültige Fondsstruktur fest. Beides soll Gegenstand der vertieften Prüfung sein.
FBP-Fraktionssprecher Lino Nägele ist von der Stossrichtung des Postulats überzeugt: «Die Idee, jedem Kind in Liechtenstein mit einem staatlichen Startkapital eine solide Basis für das spätere Alter mitzugeben, ist einfach, wirkungsvoll und gerecht. Gerade für Menschen, die später Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben übernehmen und deswegen Erwerbsunterbrüche oder Teilzeitarbeit in Kauf nehmen, könnte eine solche Absicherung den entscheidenden Unterschied machen. Mit dem Postulat wollen wir klären, ob dieses Modell für Liechtenstein attraktiv, finanzierbar und rechtssicher ausgestaltet werden kann. Von der Finanzierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen über Übergangsmodelle für heute bereits lebende Generationen bis hin zu den Wechselwirkungen mit AHV und Pensionskassen.»
Umfassender Prüfauftrag an die Regierung
Der Prüfauftrag ist breit angelegt: Die Regierung soll Grundmodell und Leistungen, Finanzierungsoptionen, Anlage- und Inflationsrisiken, rechtliche Umsetzung, Organisation und Aufsicht sowie Alternativen und Gesamtwürdigung untersuchen. Besonderes Augenmerk gilt Übergangsmodellen, damit auch bereits geborene Kinder und Jugendliche einbezogen werden können, ohne dass eine abrupte Ungleichbehandlung entsteht.
Der Vorstoss geht auf einen Beschluss des FBP-Landesvorstands vom 28. August 2026 zurück, der sich nach eingehender Diskussion und einer Präsentation von Prof. Dr. Hanke grossmehrheitlich dafür ausgesprochen hatte, die Idee eines staatlichen Generationenfonds weiterzuverfolgen und vertieft prüfen zu lassen.
Für FBP-Präsident Alexander Batliner ist der Vorstoss ein klares Signal: «Liechtenstein verfügt über ideale Voraussetzungen, um über neue und langfristige Vorsorgemodelle nachzudenken. Eine staatlich initiierte Baby-Vorsorge nutzt den langen Zeithorizont konsequent aus und eröffnet unserer Altersvorsorge eine völlig neue Perspektive. Bei der Vorsorge müssen wir heute handeln, damit die Generationen von morgen finanziell abgesichert sind. Damit könnten wir weltweit eine Vorreiterrolle für eine gesicherte fortschrittliche Altersvorsorge einnehmen.»
