Leserbrief von Silvio Bühler, Gruabastrasse 14, Triesenberg

«Angeklagter bestreitet Messerangriff», war am 27. August 2026 wie folgt im «Liechtensteiner Vaterland «zu lesen:

 … Gutachten zur Bestimmung des Alters

Seltsam ist die Geschichte allemal. Und das fängt schon beim Geburtsdatum bzw. dem Alter des Angeklagten an. Er selbst gibt an, am 18. Oktober 2009 geboren zu sein – damit wäre er erst 16 Jahre alt. Vor Gericht wurde als Geburtsdatum der 8. Oktober 2007 angegeben, damit wäre er 18 Jahre alt. In anderen Ländern hat er wiederum angegeben, älter zu sein. Für junge Erwachsene von 18 bis 20 Jahren sieht das Liechtensteiner Strafgesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen noch Strafmilderungen vor.»

Diese Person hat offensichtlich keinen Reisepass und musste auch keinen Strafregisterauszug vorweisen, um hier auf unsere Kosten zu leben.

Als ich im Frühjahr 2026 einem Mann aus Sri Lanka eine Arbeit als Erntehelfer vermitteln wollte, wurde sein makelloser Strafregisterauszug vom Ausländer- und Passamt (APA) in Frage gestellt. Wir hätten beweisen müssen, warum dieser Auszug makellos ist. Das konnten wir nicht. Der Mann war schon zweimal in Liechtenstein bei einem Bauern beschäftigt und liess sich dabei gar nichts zu Schulden kommen.  Näheres dazu können Sie gerne in meinem Leserbrief im Original auf der Website der Lie-Zeit (Leserbriefe) unter dem Titel: «Du kommst nicht herein» und in der vom «Vaterland» abgeänderten Version (am 30.04.26 ) dort nachlesen.

Frage an die «Willkommensklatscher» in Regierung, Landtag und APA die sich für Flüchtlinge, Asyl- und angeblich Schutzsuchende sehr stark machen: «Wie viele Menschen (auch mutmassliche Straftäter) ohne jeglichen Nachweis ihrer Identität, beherbergen wir bei Vollpension auf unsere Kosten?

 

 

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