Forum/Leserbrief von Dr. Norbert Obermayr, Auf Berg 44, Mauren
Wussten Sie, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bis heute nicht geklärt hat, ob das ungeborene Kind bereits Träger des Menschenrechts auf Leben nach Artikel 2 EMRK ist? Und trotzdem wird die Fristenlösung damit begründet, sie sei international anerkannt und in vielen europäischen Ländern längst Realität.
Genau darin liegt der Widerspruch.
Dass andere Staaten eine Fristenlösung haben, beantwortet die Menschenrechtsfrage nicht. Es zeigt lediglich, dass politische Mehrheiten unterschiedliche Regelungen getroffen haben. Auch die Zwölf-Wochen-Frist ist keine biologische Grenze, sondern eine politische Festlegung.
Die entscheidende Frage lautet daher:
Wenn Menschenrechte universell gelten – warum soll ausgerechnet das Recht auf Leben von einer politischen Frist abhängen?
Bevor Liechtenstein eine solche Regelung übernimmt, sollte diese Grundsatzfrage auf europäischer Ebene gestellt und geklärt werden.
Und es gibt noch eine zweite, bisher kaum erwähnte Dimension: die Verantwortung.
Eine Schwangerschaft entsteht durch das Zusammenwirken von Mann und Frau. Wer freiwillig Geschlechtsverkehr hat, weiß, dass daraus trotz Verhütung neues menschliches Leben entstehen kann. Verantwortung beginnt deshalb nicht erst mit der Schwangerschaft – und sie endet auch nicht bei der Frau.
Auch der werdende Vater trägt Verantwortung. Nicht erst für den Unterhalt nach der Geburt, sondern bereits für die Unterstützung der Mutter und die gemeinsame Verantwortung für das entstandene Leben. Das bedeutet kein Vetorecht über die Frau, aber sehr wohl die Pflicht, sich dieser Verantwortung zu stellen.
Und auch die Gesellschaft trägt Verantwortung: Sie darf Frauen in einer Konfliktschwangerschaft nicht alleinlassen. Lebensschutz muss mehr sein als ein gesetzliches Verbot. Er muss bedeuten, das Austragen eines Kindes durch Beratung, soziale Unterstützung, Kinderbetreuung und die Einbindung des Vaters tatsächlich zu ermöglichen.
Denn Freiheit und Verantwortung gehören zusammen.
Die Haltung „Ich will – aber ich will keine Konsequenzen meines Tuns tragen“ mag bequem sein. Sie ist aber kein tragfähiges Fundament einer verantwortungsbewussten Gesellschaft.
Deshalb sollten wir vor der Frage nach zwölf Wochen, Straffreiheit oder Kostenübernahme zwei grundsätzliche Fragen beantworten:
Wann beginnt der Mensch, Träger des Menschenrechts auf Leben zu sein?
Und:
Wie schaffen wir eine Gesellschaft, in der Mutter, Vater und Kind Verantwortung füreinander übernehmen können?
Solange Europa die erste Frage offenlässt, ist es widersprüchlich, eine Fristenlösung allein deshalb als menschenrechtlich richtig darzustellen, weil andere Länder sie ebenfalls haben.

