Vaduz (ots) – Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge kann das absolute Feuerverbot im Freien in Liechtenstein per sofort aufgehoben werden. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt hingegen bis auf Weiteres bestehen.
Die gefallenen Niederschläge lassen die Aufhebung des absoluten Feuerverbotes im Freien zu. Deshalb hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz entschieden, das am 8. Juli 2026 erlassene absolute Feuerverbot per sofort aufzuheben.
Da aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit für eine Entspannung der Waldbrandgefahr ergiebigere Regenmengen erforderlich sind, bleibt das am 24.
Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin bestehen. Es herrscht weiterhin eine grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Über eine Aufhebung dieses Verbotes kann erst nach weiteren, grösseren Niederschlägen befunden werden. Das Entzünden von offenem Feuer und das Rauchen im Wald und in Waldesnähe bleibt damit weiterhin bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch fest eingerichtete, im Wald und in Waldesnähe (Abstand mindestens 50 Meter) dürfen nicht benützt werden. Raucherwaren und glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.
Related
Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzung zu verbessern. Mit der Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.