Trockenheit: Wasserentnahme für landwirtschaftliche Bewässerungen wird eingeschränkt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sinken die Wasserstände in den Fliessgewässern weiter.

Da in den kommenden Tagen keine ausreichenden Niederschläge zu erwarten sind und der heutige Regen nicht ausreicht, um die Situation nachhaltig zu entspannen, hat das Amt für Umwelt zusätzliche Einschränkungen bei der Wasserentnahme zur Bewässerung von land-wirtschaftlichen Kulturen beschlossen. Davon betroffen sind Gewässer, die insbesondere von Niederschlägen abhängig sind. Bei diesen Gewässern ist die Wasserführung nochmals deutlich zurückgegangen und in flachen Streckenabschnitten hat sich die Fliessge-schwindigkeit stark reduziert. Dadurch steigen auch die Wassertemperaturen an, was insbesondere für Fische ein zusätzlicher Stressfaktor bedeutet.

Aus nachfolgenden Fliessgewässern sind neu keine Wasserentnahmen mehr zulässig:

  • Esche inkl. sämtlicher Zuflüsse
  • Scheidgraba inkl. sämtlicher Zuflüsse
  • Spiersbach inkl. Zuflüsse bis Mündung Möhlibach

Bereits bestehende Sperrungen gelten für:

  • Oberaubach / Kappelebach
  • Schmettakanal bis Einmündung Spiersbach

Es ist davon auszugehen, dass auch bei weiteren Gewässern, insbesondere bei den kleineren, der Pegelstand unter den Vorgaben gemäss Merkblatt «Wasserentnahmen aus Fliessgewässern» (www.llv.li) liegt. Entsprechend ist auch bei all diesen Gewässern keine Wasserentnahme erlaubt.

Das Amt für Umwelt beurteilt die Situation fortlaufend und wird bei Bedarf entsprechend informieren.

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