Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) sowie des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) verabschiedet und die Vernehmlassung eröffnet. Die Vorlage setzt zentrale Massnahmen der Altersstrategie um. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit der 2. Säule zu stärken und die betriebliche Altersvorsorge an die demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen.

 

Zukunftsfähigkeit der 2. Säule stärken

Die betriebliche Personalvorsorge leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter und ist ein zentraler Pfeiler des liechtensteinischen Vorsorgesystems. Gleichzeitig stellen die steigende Lebenserwartung, veränderte Erwerbsbiografien und volatile Kapitalmärkte die betriebliche Altersvorsorge vor wachsende Herausforderungen.

Mit der vorliegenden Revision verfolgt die Regierung das Ziel, die 2. Säule strukturell weiterzuentwickeln und ihre langfristige Leistungsfähigkeit zu stärken.

Massvolle Erhöhung des Leistungsniveaus

Kern der Vorlage ist die Anhebung des Mindestsparbeitragssatzes von 8 % auf 10 %. Damit soll das individuelle Alterskapital gestärkt und das Leistungsniveau langfristig verbessert werden. Zusätzlich wird der bisher noch teilweise zulässige Freibetrag beim versicherten Lohn endgültig aufgehoben.

Ausweitung der Versicherungspflicht

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der gezielten Ausweitung des versicherten Personenkreises. Ziel ist es, bestehende Vorsorgelücken zu schliessen und die Altersvorsorge insbesondere für Personen mit atypischen Erwerbsverläufen zu verbessern. Damit wird ein Beitrag zur besseren Absicherung von Einkommensteilen geleistet, die heute teilweise nicht versichert sind.

Umsetzung der Altersstrategie

Die Vorlage steht im direkten Zusammenhang mit der Altersstrategie der Regierung. Diese sieht vor, die Zukunftsfähigkeit der Altersvorsorge zu stärken und sicherzustellen, dass jede Generation in angemessenem Umfang zur Finanzierung ihres Alters beiträgt.

Schrittweise Weiterentwicklung eines bewährten Systems

Das bestehende System der betrieblichen Personalvorsorge hat sich bewährt und verfügt über einen flexiblen gesetzlichen Rahmen. Die vorgeschlagenen Anpassungen bauen darauf auf und stellen eine gezielte Weiterentwicklung dar.

Sie verbessern die Vorsorgesituation insbesondere für Versicherte mit minimalen Beitragssätzen, ohne die wirtschaftliche Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmende übermässig zu erhöhen.

Die Wirkung der Massnahmen entfaltet sich aufgrund des langfristigen Sparprozesses in der betrieblichen Vorsorge erst über einen längeren Zeitraum.

Vernehmlassungsfrist

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. Oktober 2026 .

 

 

Previous articleEngagement Liechtensteins für die Werte und Ziele der OSZE