Die Regierung blockiert die Volksinitiative von Jürgen Schädler und Herbert Elkuch «JA zu Bargeld» durch Hinausschieben der gesetzlich vorgeschrieben Vorprüfung. Kann es sein, dass die Regierung das Volksrecht für Initiativbegehren in diesem Fall mit einer Absicht behindert? Damit nicht das Volk, sondern das von uns nicht gewählte EU-Parlament in Brüssel über unser Bargeld bestimmen kann?
Wird ein Initiativbegehren eingereicht, muss die Regierung gemäss Volksrechtegesetz eine Vorprüfung durchführen. Wortlaut im Volksrechtegesetz Art. 71 Abs.1: «Die Regierung prüft die eingelangten Eingaben der Begehrenden oder der Gemeinden sofort auf ihre Gesetzmässigkeit» (sofort!).
Die FBP-Abgeordneten reichten am 4. Mai 2026 ein Initiativbegehren ein. Schon am 2. Juni 2026 war die Vorprüfung fertig und wurde dem Landtag unterbreitet. Die Initiative «Ja zu Bargeld» wurde am 19. Februar 2026 eingereicht. Nach Auskunft der Regierung werde die Vorprüfung bis zum 31. Dezember 2026 erledigt.
Da stellt sich die berechtigte Frage, was die Regierung mit dieser Verzögerungstaktik bezweckt.
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