Leserbrief von Jürgen Schädler, Wangerbergstrasse 20, Triesenberg
In der aktuellen Diskussion rund um die Fristenlösung in Liechtenstein entsteht teilweise der Eindruck, Frauen hätten keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz und lässt wesentliche Fakten ausser Acht.
Frauen aus Liechtenstein können bereits heute im Ausland eine Abtreibung vornehmen lassen, sofern diese nach dem Recht des jeweiligen Landes zulässig ist. Dies bleibt nach geltender Rechtslage auch für Frauen aus Liechtenstein straffrei. Je nach Land ist dies sogar weit über die 12. Schwangerschaftswoche hinaus möglich.
Auch im Inland gibt es klar geregelte Ausnahmen. Eine Abtreibung ist in Liechtenstein rechtlich zulässig, wenn eine ernste Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren besteht, bei einem sexuellen Missbrauch oder bei Unmündigkeit. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs.
Darüber hinaus bestehen Informations- und Beratungsangebote mit kompetenten Fachpersonen, unter anderem über schwanger.li auch zu: Ungeplant schwanger
Wer behauptet, Frauen aus Liechtenstein hätten keinerlei Möglichkeiten, lässt diese Realität ausser Acht. Eine ehrliche Debatte sollte alle bestehenden Optionen berücksichtigen und nicht nur einen Teil der Fakten darstellen.
Daher stellt sich mir die Frage an das Initiativkomitee: Warum wird dieser Aspekt in der öffentlichen Kommunikation ausgeblendet? Wenn Frauen bereits heute im Ausland straffrei abtreiben können, je nach Land sogar weit über die 12. Schwangerschaftswoche hinaus, im Inland in verschiedenen Situationen eine Abtreibung möglich ist und von der Krankenkasse bezahlt wird, was genau ist dann das eigentliche Ziel der Initiative?

