Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 2. Juni 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des EWR-Zentral-verwahrer-Durchführungsgesetzes (EWR-ZVDG) und des EWR-Leerverkaufsverordnung-Durchführungsgesetzes (EWR-LVDG) verabschiedet.
Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2845 (CSDR-Refit), mit der die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 über Zentralverwahrer (CSDR) sowie die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte derivativer Verträge zur Absicherung bzw. Übertragung des Ausfallrisikos eines Schuldners (Credit Default Swaps) geändert werden. Mit der CSDR-Refit wurden auf europäischer Ebene Anpassungen im Bereich der Wertpapierabwicklung, der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sowie der aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit vorgenommen. Zentralverwahrer nehmen dabei eine Schlüsselfunktion für das reibungslose Funktionieren der Kapitalmärkte ein.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung werden im EWR-Zentralverwahrer-Durchführungs-gesetz (EWR-ZVDG) insbesondere Doppelregelungen bereinigt, Strafbestimmungen sys-tematisch neu gefasst und an das geltende Finanzmarktrecht angepasst sowie bestehende Sanktionsmechanismen präzisiert. Gleichzeitig wird eine konsistente Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Einklang mit anderen finanzmarktrechtlichen Erlassen sichergestellt. Ergänzend dazu wird das EWR-Leerverkaufsverordnung-Durch-führungsgesetz (EWR-LVDG) angepasst. Neu wird das Unterlassen eines ordnungs-gemässen Eindeckungsverfahrens ausdrücklich als Übertretung erfasst, womit bestehende Pflichten klarer abgesichert werden.
Mit den vorgesehenen Anpassungen wird das liechtensteinische Recht sachgerecht weiterentwickelt und an die aktuellen EWR-rechtlichen Vorgaben angepasst. Die Vorlage trägt zur Rechtssicherheit bei und schafft klare Rahmenbedingungen für die Marktteil-nehmer, ohne neue Kernaufgaben oder zusätzliche Belastungen für die Verwaltung zu begründen.
Das Inkrafttreten der Vorlage ist vom entsprechenden EWR-Übernahmebeschluss abhängig. Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für September 2026 vorgesehen.
Der von der Regierung verabschiedete Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über Berichte und Anträge (https://www.llv.li/de/landesve rwaltung/stabsstelle-regierungskanzlei/berichte-und-antraege/aktuelle-berichte-und-antraege) bezogen werden.

